China kontrolliert Export von Seltenen Erden

Seit April 2025 werden deutsche Importeure von Seltenen Erden und Seltene-Erden-Magnete mit Endverbleibserklärungen aus China konfrontiert. Was steckt dahinter?

1. China führt Exportkontrollen für Seltene Erden ein

China hat Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte Rohstoffe, unter anderem Seltene Erden und Seltene-Erden-Magnete in Kraft gesetzt, als Reaktion auf US-Exportkontrollbeschränkungen für Halbleiter sowie US-Strafzölle. Hierzu hat China die fraglichen Rohstoffe als Dual-Use-Güter klassifiziert. Um diese aus China ausführen zu können, sind Ausfuhrgenehmigungen erforderlich, zu beantragen von den chinesischen Exporteuren. Zu den Dokumenten, die für eine Ausfuhrgenehmigung vorzulegen sind, zählen auch Endverbleibserklärungen der Kunden.

2. Zweistufiges Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren läuft in zwei Stufen: Zunächst in der jeweiligen Provinz des Lieferanten und danach über das chinesische Wirtschaftsministerium (MOFCOM).

3. Endverbleibserklärungen der Kunden

Zu den Dokumenten, die der chinesische Lieferant vorlegen muss, um eine Exportgenehmigung zu beantragen, zählen Endverbleibserklärungen (EVE) der Unternehmen, die die kontrollierten Rohstoffe aus China beziehen. Die Endverbleibserklärungen unterscheiden sich je nach Provinz. Oft wird darin eine Weitergabe an das US(-Militär) ausgeschlossen. Bei falschen Angaben zum Endverbleib sind Strafmaßnahmen vorgesehen, unter anderem der Ausschluss aus dem Handel mit diesen Rohstoffen.

4. Genehmigungsdauer

Genehmigungen sollen innerhalb von 45 Tagen vorliegen, so das Ziel des in China zuständigen Wirtschaftsministeriums MOFCOM. Allerdings ist von längeren Zeiten auszugehen.

5. Praxistipps

  • Unternehmen sollten prüfen, wie das Weiterlieferungsverbot in der EVE formuliert ist. Handelt es sich „nur“ um die Bestätigung, dass man die seltenen Erden bzw. das daraus hergestellte Produkt nicht direkt in die USA weiterliefert, dann wäre das weniger problematisch als eine pauschale Garantie, dass diese nicht in die USA gelangen. Denn damit übernähme man die Verantwortung für weitere Lieferanten in der Kette.
  • Der vom Importeur in der EVE angegebene Endverbleib bzw. die Endnutzung sollte so allgemein wie möglich formuliert werden. So lässt sich bei veränderter Endnutzung vermeiden, dass ein neuer Genehmigungsantrag gestellt werden muss.
  • Unternehmen könnten versuchen, kritische Passage zu streichen und sehen, ob der Genehmigungsantrag so akzeptiert wird.
  • Keine weiteren Angaben wie Company Profiles, Kundenlisten, Produkt- und oder Technikbeschreibungen beifügen. Diese Anforderung besteht laut Gesetz nicht.
  • Wird in der Erklärung der Transportweg abgefragt, so empfiehlt es sich Air Freight anzugeben. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich und erfahrungsgemäß ist der Genehmigungsprozess langwierig. Seefracht könnte dann zum entscheidenden Zeitfaktor werden.

6. Wer kann helfen?

AHK Greater China

Bei Problemen und Fragen steht die AHK Greater China (Auslandshandelskammer) als Ansprechpartnerin bereit. Die AHK ist sensibilisiert und hat einen direkten Draht zum MOFCOM.
Kompetenzzentrum für Bergbau und Rohstoffe, AHK Greater China
Frau LE Lijuan, Director
lelijuan@china.ahk.de, Telefon +86-20-8755 1299

EU-Kommission

Die EU-Kommission hat ein Online-Tool eingerichtet, über das EU-Unternehmen dringende laufende Anträge melden können. Es soll der Kommission ermöglichen, die zuständigen chinesischen Ministerien gezielt auf stockende Genehmigungsprozesse anzusprechen.