Vorsicht vor Phishing! Cyberkriminelle werden immer raffinierter – und ihre Methoden immer vielfältiger. Ob Datenaktualisierung oder Beantragung eines “digitalen IHK-Schlüssels” - immer wieder sind auch Nachrichten im Umlauf, die vermeintlich von der IHK-Organisation stammen, aber betrügerische Absichten verfolgen. Wie die gängigsten Maschen funktionieren und woran Betroffene Phishing-Versuche erkennen können, das erfahren Sie in unserem Online-Artikel “Vorsicht vor Phishing!”.
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Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter

Hier finden Sie Informationen zur Gewerbeerlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter.

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer benötigen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis. Diese kann direkt bei der IHK beantragt werden.

Immobilinemakler und Wohnimmobilienverwalter sind verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterzubilden.

Bauträger und Baubetreuer müssen bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres unaufgefordert einen Prüfungsbericht oder eine Negativerklärung einreichen.

Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters ist seit 2023 Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung und Benutzung einer WEG-Immobilie. Dies hat keine Auswirkungen auf die Gewerbeerlaubnis für Wohnimmobilienverwalter. Weder ist eine Zertifizierung nach dem WEG eine Voraussetzung für die Erlaubniserteilung noch hat ihr Fehlen Auswirkungen auf eine bestehende Erlaubnis.