IHK Düsseldorf

Rechtsgrundlagen IHK

Die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Ihre Rechtsgrundlage findet sich zunächst ganz allgemein im IHK-Gesetz des Bundes, das die Aufgaben, die Mitgliedschaft, die Beitragspflicht und die Struktur einer Industrie- und Handelskammer regelt.
Im dazugehörigen nordrheinwestfälischen Ausführungsgesetz (IHKG NRW) ist unter anderem die Rechtsaufsicht über die Kammer geregelt. Diese gesetzlichen Regelungen geben aber nur einen Rahmen vor. Die Einzelheiten zur Organisation der IHK Düsseldorf finden sich im Satzungsrecht.
Das Satzungsrecht wird von der IHK-Vollversammlung (dem Parlament der Wirtschaft) beschlossen. Rechtsvorschriften der IHK werden elektronisch im Bundesanzeiger verkündet.

Satzung regelt Rechte der Vollversammlung

Die Satzung regelt unter anderem die Rechte und Pflichten der Vollversammlung, des Präsidiums und der Geschäftsführung. Wie die Mitglieder der Vollversammlung gewählt werden, legt die Wahlordnung fest.
Der Wirtschaftsplan der Kammer wird jährlich in einer Wirtschaftssatzung aufgestellt. Darin bestimmt die Vollversammlung auch die Höhe der Beiträge der Mitgliedsunternehmen. Auf welcher Grundlage die Beiträge im Einzelnen erhoben werden, regelt die Beitragsordnung.
Für bestimmte hoheitliche Aufgaben erhebt die IHK Gebühren. Diese sind jeweils vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) genehmigt worden. Die Grundlagen sowie Art und Weise der Gebührenerhebung legt die Gebührenordnung fest. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Anlage zur Gebührenordnung (Gebührentarif).
Die Geschäftsordnung für die Ausschüsse und Arbeitskreise regelt die Organisation sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder dieser ehrenamtlichen Gremien.

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