Gebührenordnung

Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf

(zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung am 21. Mai 2019)
§ 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse
(1) Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere Tätigkeiten erhebt die Kammer - soweit nicht besondere gesetzliche Bestimmungen bestehen - Gebühren nach dem anliegenden Gebührentarif.
(2) Die Kammer kann vom Gebührenschuldner und von demjenigen, der eine besondere öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit (Amtshandlung der Kammer) in Anspruch nimmt, ohne dass dafür eine Gebühr im Gebührentarif vorgesehen ist, Auslagen ersetzt verlangen, die den üblicherweise von der Kammer zu tragenden Verwaltungsaufwand überschreiten.
(3) Die Kammer kann vom Gebührenschuldner einen angemessenen Vorschuss für Gebühren und Auslagen verlangen.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer besondere Anlagen und Einrichtungen der Kammer benutzt oder gebührenpflichtige Tätigkeiten beantragt hat oder zu dessen Gunsten eine solche Tätigkeit vorgenommen wurde. Schulden mehrere Schuldner eine Gebühr gemeinsam, so kann die Kammer jeden für den gesamten Betrag in Anspruch nehmen.
§ 3 Entstehung der Kostenschuld
(1) Die Gebührenschuld entsteht, soweit ein Antrag oder eine Anmeldung notwendig ist, mit dem Eingang bei der Kammer, im Übrigen mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Handlung.
(2) Die Verpflichtung zur Erstattung von Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages.
§ 4 Gebührenfestsetzung, Fälligkeit
(1) Die Gebühren werden schriftlich oder elektronisch festgesetzt; sie werden mit der Benutzung der Anlage oder Einrichtung oder der Durchführung der Tätigkeit fällig, spätestens jedoch mit Zustellung eines Gebührenbescheides.
(2) Gebühren und Auslagenersatz sind innerhalb der gesetzten Frist, andernfalls 14 Tage nach Erteilung des Gebührenbescheides oder der Rechnung, zu zahlen.
§ 5 Gebühren in besonderen Fällen
In besonderen Fällen (z. B. Rücknahme oder Ablehnung eines Antrags oder einer Anmeldung zur Vornahme einer Tätigkeit vor deren Beendigung, Nichtteilnahme an Prüfungen, Nachweisen, Fachgesprächen oder sonstigen Verfahren) ermäßigt sich die vorgesehene Gebühr in der Regel um ein Viertel. Sie kann weiter ermäßigt oder ganz erlassen oder nicht erhoben werden, wenn dies der Billigkeit oder dem öffentlichen Interesse entspricht.
§ 6 Mahnung und Beitreibung
(1) Gebühren, die nicht innerhalb der im Gebührenbescheid festgesetzten Frist oder 14 Tage nach Rechnungserteilung entrichtet worden sind, sind mit einer neuen Zahlungsfrist anzumahnen.
(2) In der Mahnung ist der Gebührenschuldner auf die Folgen der Nichtzahlung innerhalb der neuen Frist hinzuweisen.
(3) Für die Beitreibung der Gebühren gelten die Vorschriften der Beitragsordnung entsprechend.
§ 7 Stundung, Erlass, Niederschlagung
Auf Antrag des Gebührenschuldners können Gebühren ganz oder teilweise gestundet oder erlassen werden; die Kammer kann Gebühren niederschlagen. Für Stundung, Erlass oder Niederschlagung von Gebühren gelten die Vorschriften der Beitragsordnung entsprechend.
§ 8 Verjährung
Für die Verjährung der Gebühren gelten die Vorschriften der Abgabenordnung über die Verjährung der Steuern vom Einkommen und Vermögen entsprechend.
§ 9 Rechtsmittel
(1) Gegen Gebühren- und Auslagenbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Die Klage ist gegen die IHK zu richten.
(2) Klagen gegen Bescheide im Sinne des Abs. 1 haben keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO).
Anlage zur Gebührenordnung (Gebührentarif)
der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
(Neufassung vom 25. November 2025)
Kapitel Position Stornogebühr Gebühr
1. Außenwirtschaftliche Bescheinigungen
1.1 Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen
1.1.1 Ausstellung der Bescheinigung 13,00 €
1.1.2 Für jede weitere Ausfertigung 1,00 €
1.2 Ausstellung von internationalen Carnets 95,00 €
2. Zweitschriften, Kopien
2.1 Anfertigung von unbeglaubigten Kopien und Ausdrucken
2.1.1 Je DIN A 4 - Kopie von Papiervorlagen 0,10 €
2.1.2 Je DIN A 3 - Kopie von Papiervorlagen 0,15 €
2.1.3 Je Computerausdruck 0,25 €
2.2 Auslagen für besondere Verpackung und /oder besondere Beförderung in tatsächlich entstandener Höhe
2.3 Ausstellung einer Zweitschrift von Zeugnissen, Bescheinigungen, Befähigungsnachweisen oder Bestallungsurkunden
2.3.1 Ausstellung der Zweitschrift 31,00 €
2.3.2 Auslagen für Beträge, die im Zusammenhang mit der Ausstellung an Dritte zu zahlen sind in tatsächlich entstandener Höhe
3. Öffentliche Bestellung und Vereidigung
3.1 Sachverständige und Versteigerer
3.1.1 Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen und Versteigerern 1.777,00 €
3.1.2 Tenorerweiterung, je zusätzlichem Sachgebiet 1.228,00 €
3.1.3 Wiederholung Fachgespräch 784,00 €
3.2 Handelshilfspersonen (Schiffseichaufnehmer, Probenehmer, Handelsmakler und sonstige Handelshilfspersonen)
3.2.1 Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Handelshilfspersonen 1.458,00 €
3.2.2 Tenorerweiterung, je zusätzlichem Sachgebiet 1.039,00 €
3.2.3 Wiederholung Fachgespräch 614,00 €
3.3 Wiederbestellung von Sachverständigen, Versteigerern und Handelshilfspersonen 881,00 €
3.4 Auslagen für die Inanspruchnahme eines Fachgremiums in tatsächlich entstandener Höhe
4. Berufsbildung
4.1 Gesamtgebühr (Eintragung, Betreuung und Prüfung) für Ausbildungsverhältnisse mit kompletter Abschlussprüfung (inklusive Zwischenprüfung / Teil 1)
4.1.1 Kaufmännische oder Dienstleistungsberufe 212,00 €
4.1.1.1 Teilwiederholung Teil 1 94,00 €
4.1.1.2 Teilwiederholung Teil 2 schriftlich 76,00 €
4.1.1.3 Teilwiederholung Teil 2 mündlich 69,00 €
4.1.2 Kaufmännische oder Dienstleistungsberufe mit erhöhtem Prüfungsaufwand 273,00 €
4.1.2.1 Teilwiederholung Teil 1 95,00 €
4.1.2.2 Teilwiederholung Teil 2 schriftlich 78,00 €
4.1.2.3 Teilwiederholung Teil 2 mündlich 92,00 €
4.1.3 Industriell-technische Berufe 380,00 €
4.1.3.1 Teilwiederholung Teil 1 208,00 €
4.1.3.2 Teilwiederholung Teil 2 schriftlich 104,00 €
4.1.3.3 Teilwiederholung Teil 2 praktisch 100,00 €
4.1.4 Industriell-technische Berufe mit erhöhtem Prüfungsaufwand 490,00 €
4.1.4.1 Teilwiederholung Teil 1 257,00 €
4.1.4.2 Teilwiederholung Teil 2 schriftlich 112,00 €
4.1.4.3 Teilwiederholung Teil 2 praktisch 156,00 €
4.1.5 Beendigung vor Einladung zur ZP/Teil 1 29,00 €
4.1.6 Bei Beendigung der Ausbildung vor Einladung zur Abschlussprüfung / Abschlussprüfung Teil 2 die vorstehenden Gebühren werden auf Antrag um 40% ermäßigt
4.2 Gesamtgebühr (Eintragung, Betreuung und Prüfung) für Ausbildungsverhältnisse mit Abschlussprüfung ohne Zwischenprüfung / Teil 1
4.2.1 Kaufmännische oder Dienstleistungsberufe ohne Teil 1/ZP 156,00 €
4.2.1.1 Teilwiederholung Teil 2 schriftlich 64,00 €
4.2.1.2 Teilwiederholung Teil 2 mündlich 58,00 €
4.2.2 Kaufmännische oder Dienstleistungsberufe mit erhöhtem Prüfungsaufwand 182,00 €
4.2.2.1 Teilwiederholung Teil 2 schriftlich 59,00 €
4.2.2.2 Teilwiederholung Teil 2 mündlich 94,00 €
4.2.3 Industriell-technische Berufe 236,00 €
4.2.3.1 Teilwiederholung Teil 2 schriftlich 117,00 €
4.2.3.2 Teilwiederholung Teil 2 praktisch 104,00 €
4.2.4 Industriell-technische Berufe mit erhöhtem Prüfungsaufwand 333,00 €
4.2.4.1 Teilwiederholung Teil 2 schriftlich 87,00 €
4.2.4.2 Teilwiederholung Teil 2 praktisch 112,00 €
4.2.5 Bei Beendigung der Ausbildung vor Einladung zur Abschlussprüfung / Abschlussprüfung Teil 2 die vorstehenden Gebühren werden auf Antrag um 40% ermäßigt
4.3 Prüfungsgebühr für Überstellungen, Externe, Umschüler Komplette Abschlussprüfung (inklusive Zwischenprüfung / Teil 1) jeweils die doppelte Gebühr wie bei der Gebühr in 4.1.1 bis 4.1.4.3
4.4 Prüfung von Zusatzqualifikationen (je Zusatzqualifikation) 142,00 €
4.5 Weiterbildungsprüfungen
4.5.1 Meister/in
4.5.1.1 Teil 1 (BQ) 306,00 €
4.5.1.1.1 Teilwiederholung Teil 1 182,00 €
4.5.1.2 Teil 2 (HQ) 349,00 €
4.5.1.2.1 Teilwiederholung Teil 2 schriftlich 192,00 €
4.5.1.2.2 Teilwiederholung Teil 2 mündlich 197,00 €
4.5.2 Praktische Prüfung Küchenmeister/in (ohne Materialkosten) 598,00 €
4.5.3 Fachwirt/in, Fachkaufmann/frau oder Fachberater/in ohne Stufen 558,00 €
4.5.3.1 Teil 1 (schriftlich) 352,00 €
4.5.3.1.1 Teilwiederholung Teil 1 schriftlich 205,00 €
4.5.3.2 Teil 2 (mündlich) 207,00 €
4.5.4 Fachwirt/in, Fachkaufmann/frau oder Fachberater/in mit Stufen/ Bachelor professional
4.5.4.1 Teil 1 293,00 €
4.5.4.1.1 Teilwiederholung Teil 1 174,00 €
4.5.4.2 Teil 2 416,00 €
4.5.4.2.1 Teilwiederholung Teil 2 schriftlich 233,00 €
4.5.4.2.2 Teilwiederholung Teil 2 mündlich 223,00 €
4.5.5 Bilanzbuchhalter/in
4.5.5.1 Schriftlich 407,00 €
4.5.5.2 Mündlich 182,00 €
4.5.6 Betriebswirt/in - Technische/r Betriebswirt/in (Master Professional)
4.5.6.1 Teil 1 343,00 €
4.5.6.1.1 Teilwiederholung Teil 1 schriftlich 210,00 €
4.5.6.1.2 Teilwiederholung Teil 1 mündlich 106,00 €
4.5.6.2 Teil 2 343,00 €
4.5.6.2.1 Teilwiederholung Teil 2 schriftlich 250,00 €
4.5.6.2.2 Teilwiederholung Teil 2 mündlich 146,00 €
4.5.6.3 Projektarbeit 353,00 €
4.5.7 Diätkoch
4.5.7.1 Teil 1 687,00 €
4.5.7.1.1 Teilwiederholung Teil 1 398,00 €
4.5.7.2 Teil 2 (praktisch) 362,00 €
4.5.8 Bachelor Prof. in IT
4.5.8.1 Bachelor Prof. in IT (Fachliche Spezialisierung) 378,00 €
4.5.8.1.1 Teilwiederholung schriftlich I, schriftlich II oder mündlich 218,00 €
4.5.8.1.2 Teilwiederholung schriftlicher Teil 115,00 €
4.5.8.1.3 Teilwiederholung mündlicher Teil 80,00 €
4.5.8.2 Bachelor Prof. in IT (IT-spezifische Handlungsfelder) 324,00 €
4.5.8.2.1 Teilwiederholung schriftlicher Teil 179,00 €
4.5.8.3 Bachelor Prof. in IT (Mitarbeitendenführung und Personalmanagement) 363,00 €
4.5.8.3.1 Teilwiederholung schriftlich I, schriftlich II oder mündlich 210,00 €
4.5.8.3.2 Teilwiederholung schriftlicher Teil 112,00 €
4.5.8.4 Bachelor Prof. in IT (IT-Projekt) 359,00 €
4.5.8.4.1 Teilwiederholung mündlich 215,00 €
4.5.9.1 Handelsfachwirt 1. Teilprüfung schriftlich 171,00 €
4.5.9.2 Handelsfachwirt 2. Teilprüfung schriftlich 190,00 €
4.5.9.3 Handelsfachwirt Mündliche Prüfung 264,00 €
4.5.10 Ausfertigung Schmuckurkunde Meisterbrief/ Technische Betriebswirte 16,00 €
4.6 Fremdsprachenprüfungen
4.6.1 Fremdsprachenkorrespondent/in (je Fremdsprache) 627,00 €
4.6.1.1 Schriftlich 479,00 €
4.6.1.1.1 Teilwiederholung Teil 2 schriftlich 323,00 €
4.6.1.2 Mündlich 148,00 €
4.6.2 Übersetzer/in 581,00 €
4.6.2.1 Schriftlich 310,00 €
4.6.2.1.1 Teilwiederholung schriftlich 258,00 €
4.6.2.2 Mündlich 271,00 €
4.7 Ausbildereignungsprüfung
4.7.1 Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO 269,00 €
4.7.1.1 Teilwiederholung Teil schriftlich 141,00 €
4.7.2 Praktischer Prüfungsteil 140,00 €
4.8 Wiederholungs- und Stornogebühren
4.8.1 Volle Wiederholung einer Prüfung • Wiederholungen jeweils 100 %
der fälligen Gebühr.
4.8.2 Stornogebühren (bis 4 Wochen vor der Prüfung) Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Einladung (Abschlussprüfungen) oder Anmeldung (Umschüler, Externe, Weiterbildungsprüfungen) bis 4 Wochen vor der Prüfung wird folgende Stornogebühr erhoben:
• jeweils 59 % der fälligen Gebühr.
4.8.3 Stornogebühren (innerhalb 4 Wochen vor der Prüfung) Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Einladung (Abschlussprüfungen) oder Anmeldung (Umschüler, Externe, Weiterbildungsprüfungen) innerhalb 4 Wochen vor der Prüfung wird folgende Stornogebühr erhoben:
• jeweils 62 %
der fälligen Gebühr.
4.9 Sonstiges
4.9.1 Gleichstellung von Zeugnissen nach dem Bundesvertriebenengesetz 147,00 €
4.9.2 Trägergestützte Gruppenumschulungsmaßnahmen nach § 62 BBiG - Erstantrag 661,00 €
4.9.3 Trägergestützte Gruppenumschulungsmaßnahmen nach § 62 BBiG - je Folgeantrag 61,00 €
4.10 Feststellungsverfahren nach § 50b f. BBiG
4.10.1 Vorbereitendes Verfahren (alle Feststellungsverfahren) 348,00 €
4.10.1.1 Stornogebühren vor Termin Vorbereitungsgespräch 155,00 €
4.10.2 Feststellungsverfahren
4.10.2.1 § 50b Abs. 1 BBiG, einfache Verfahren 1046,00 €
4.10.2.1.1 Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 224,00 €
4.10.2.2 § 50 b Abs. 4 BBiG, einfache Verfahren, Antrag auf überwiegende Vergleichbarkeit 949,00 €
4.10.2.2.1 Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 207,00 €
4.10.2.3 § 50b Abs. 5 BBiG, § 50d Abs. 1 Nr. 1 BBiG, einfache Ergänzungsverfahren und nicht überwiegende Teilfeststellung für Menschen mit Behinderung 804,00 €
4.10.2.3.1 Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 182,00 €
4.10.3 Aufwändige Feststellungsverfahren
4.10.3.1 § 50 b Abs. 1 BBiG, aufwändige Verfahren 1637,00 €
4.10.3.1.1 Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 288,00 €
4.10.3.2. § 50 Abs. 4 BBiG, aufwändige Verfahren und Antrag auf überwiegende Vergleichbarkeit 1435,00 €
4.10.3.2.1. Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 264,00 €
4.10.3.3 § 50b Abs. 5 BBiG, § 50d Abs. 1 Nr. 1 BBiG, aufwändige Ergänzungsverfahren, nicht überwiegende Teilfeststellung für Menschen mit Behinderung 1132,00 €
4.10.3.3.1 Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 229,00 €
5. Sach- und Fachkundeprüfungen, Unterrichtungsverfahren, Erlaubnisverfahren und Register
5.1 Fachkundeprüfung gemäß § 22 Waffengesetz
5.1.1 Fachkundeprüfung für den Waffenhandel 371,00 €
5.2 Fachkundeprüfungen Verkehr
5.2.1 Fachkundeprüfungen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz oder dem Personenbeförderungsgesetz
5.2.1.1 Fachkundeprüfung für den Verkehr mit Taxen und Mietwagen 190,00 €
5.2.1.2 Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr – ausgenommen Taxen und Mietwagenverkehr 249,00 €
5.2.1.3 Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr 227,00 €
5.2.2 Ausstellung einer Fachkundebescheinigung
5.2.2.1 Anerkennung der Fachkunde aufgrund leitender Tätigkeit 142,00 €
5.2.2.2 Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfung 31,00 €
5.2.2.3 Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung 31,00 €
5.2.3 Prüfungen gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (beschleunigte Grundqualifikation)
5.2.3.1 Theoretische Prüfung (Grundprüfung) 114,00 €
5.2.3.2 Theoretische Prüfung (Quereinsteiger) 110,00 €
5.2.3.3 Theoretische Prüfung (Umsteiger) 111,00 €
5.3 Führung des Registers nach § 11 a Gewerbeordnung (Vermittlerregister)
5.3.1 Registereintragung (Gewerbetreibende) 56,00 €
5.3.2 Registereintragung (Gewerbetreibende) und Sachkundeprüfung 90,00 €
5.3.3 Registereintragung (Angestellte) 11,00 €
5.3.4 Registereintragung (Angestellte) und Sachkundeprüfung 90,00 €
5.3.5 Änderung der Registerdaten (außerhalb der Gewerbeanzeige) 22,00 €
5.3.6 Schriftliche Auskunft nach § 11 a Abs. 2 GewO 18,00 €
5.3.7 Aufhebung eines Widerrufs der Registrierung 56,00 €
5.3.8 Registrierung von Tätigkeiten in EU/EWR-Staaten nach § 11 Abs. 4 und 6 GewO (pro Staat) 18,00 €
5.4 Versicherungsvermittlung und -beratung gemäß § 34 d GewO sowie VersVermV
5.4.1 Erlaubnisverfahren
5.4.1.1 Erlaubnisverfahren nach § 34 d Abs. 1 und 2 GewO 306,00 €
5.4.1.2 Erlaubnisbefreiungsverfahren nach § 34 d Abs. 6 GewO 188,00 €
5.4.1.3 Aufhebung eines Widerrufs der Erlaubnis 56,00 €
5.4.1.4 Sonstige Verwaltungshandlungen nach Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34 d GewO 25,00 € bis 100,00 €
5.4.1.5 Prüfung Weiterbildungsverpflichtung gemäß § 34d Abs. 9 GewO 27,00 €
5.4.2 Sachkundeprüfung gemäß § 34 d GewO / Spezifische Sachkundeprüfung gemäß § 6 VersVermV
5.4.2.1 Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) 399,00 €
5.4.2.2 Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil) 274,00 €
5.4.2.3 Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) 313,00 €
5.5 Finanzanlagenvermittlung und Honorar-Finanzanlagenberatung gemäß §§ 34 f und h GewO sowie FinVermV
5.5.1 Erlaubnisverfahren
5.5.1.1 Erlaubnisverfahren nach § 34 f Abs. 1, 2 GewO oder § 34 h Abs. 1 GewO
5.5.1.1.1 Erlaubnisverfahren im Umfang einer Kategorie 307,00 €
5.5.1.1.2 Erlaubnisverfahren im Umfang von zwei oder drei Kategorien 311,00 €
5.5.1.2 Erweiterung der Kategorie(n) nach Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO oder § 34 h Abs. 1 GewO
5.5.1.2.1 Erweiterung der Kategorie(n) innerhalb von sechs Monaten 63,00 €
5.5.1.2.2 Erweiterung der Kategorie(n) nach mehr als sechs Monaten 77,00 €
5.5.1.3 Erlaubnisverfahren nach § 34 h Abs. 1 GewO bei Vorlage einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO 33,00 €
5.5.1.4 Aufhebung eines Widerrufs der Erlaubnis 56,00 €
5.5.1.5 Sonstige Verwaltungshandlungen nach Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34 f Abs. 1 GewO oder § 34 h Abs. 1 GewO 25,00 € bis 100,00 €
5.5.2 Sachkundeprüfung nach § 34 f oder § 34 h GewO / Spezifische Sachkundeprüfung § 5 FinVermV
5.5.2.1 Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil)
5.5.2.1.1 Bei 1 Kategorie 462,00 €
5.5.2.1.2 Bei 2 oder 3 Kategorien 510,00 €
5.5.2.2 Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil)
5.5.2.2.1 Bei 1 Kategorie 274,00 €
5.5.2.2.2 Bei 2 und 3 Kategorien 404,00 €
5.5.2.3 Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil) 299,00 €
5.6 Immobiliardarlehensvermittlung und Honorar-Immobiliardarlehensberatung gemäß § 34 i GewO sowie ImmVermV
5.6.1 Erlaubnisverfahren
5.6.1.1 Erlaubnisverfahren nach § 34i Abs. 1, Abs. 5 GewO 306,00 €
5.6.1.2 Aufhebung eines Widerrufs der Erlaubnis 56,00 €
5.6.1.3 Sonstige Verwaltungshandlungen nach Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34 i GewO 25,00 € bis 100,00 €
5.6.2 Sachkundeprüfung § 34i GewO / Spezifische Sachkundeprüfung § 5 ImmVermV
5.6.2.1 Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) 476,00 €
5.6.2.2 Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) 368,00 €
5.6.2.3 Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil) 259,00 €
5.7 Darlehensvermittler gemäß § 34 k GewO
5.7.1 Erlaubnisverfahren nach § 34 k GewO 189,00 €
5.7.2 Vereinfachtes Erlaubnisverfahren nach § 162 GewO 97,00 €
5.7.3 Prüfung Weiterbildungsverpflichtung 27,00 €
5.8 Gebühren im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 LWG NRW
5.8.1 Feststellung, Aberkennung oder Verlängerung der Sachkunde für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß § 61 Abs. 2 LWG NRW 18,00 €
5.8.2 Änderung von Registerdaten der Sachkundigen 14,00 €
5.9 Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz gemäß § 4 GastG
5.9.1 Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz deutsch/international 39,00 €
5.9.1.1 Bei Unterrichtung international werden zusätzlich die Kosten für den Dolmetscher auf die Anzahl der Teilnehmer am Tag der Unterrichtung anteilig umgelegt + anteilige Kosten
5.9.2 Erteilung einer Freistellungsbescheinigung 19,00 €
5.10 Unterrichtungsverfahren und Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a GewO sowie BewachV
5.10.1 Unterrichtung / Ergänzende Unterrichtung (§ 13 c GewO) für das Bewachungspersonal (inklusive Datenbereitstellung gemäß § 11 b Abs. 4 GewO) 278,00 €
5.10.1.1 Nachholtermine anteilig je Halbtag (4h) 27,00 €
5.10.2 Sachkundeprüfung / Spezifische Sachkundeprüfung (§ 13 c GewO) im Bewachungsgewerbe
5.10.2.1 Vollprüfung (schriftlicher und mündlicher Teil inklusive Datenbereitstellung gemäß § 11 b Abs. 4 GewO) 209,00 €
5.10.2.2 Vollprüfung (schriftlicher und mündlicher Teil, ohne Datenbereitstellung gemäß § 11 b Abs. 4 GewO) 186,00 €
5.10.2.3 Teilprüfung (nur mündlicher Teil) 123,00 €
5.11 Zertifizierter Verwalter
5.11.1 Vollprüfung (schriftlicher und mündlicher Teil) 224,00 €
5.11.2 Teilprüfung (nur mündlicher Teil) 136,00 €
5.12 Stornogebühren
5.12.1 Stornogebühren für Sach- und Fachkundeprüfungen, Unterrichtungsverfahren (bis 4 Wochen vor der Prüfung) Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldung bis 4 Wochen vor der Prüfung wird folgende Stornogebühr erhoben:
• jeweils 18 % der fälligen Gebühr.
5.12.2 Stornogebühren für Sach- und Fachkundeprüfungen, Unterrichtungsverfahren (innerhalb 4 Wochen vor der Prüfung) Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldung innerhalb 4 Wochen vor der Prüfung wird folgende Stornogebühr erhoben:
• jeweils 49 % der fälligen Gebühr.
6. Gefahrgut
6.1 Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern
6.1.1 Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
6.1.1.1 1. Kurs 626,00 €
6.1.1.2 Je weiterer Kurs 94,00 €
6.1.2 Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs
6.1.2.1 Für einen weiteren Schulungsraum, bzw. für Änderungen des Schulungsraumes 46,00 €
6.1.2.2 Für einen weiteren Referenten, für den bereits eine Zustimmung durch die IHK vorliegt 36,00 €
6.1.2.3 Für einen weiteren Referenten für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt 218,00 €
6.1.3 Wiedererteilung der Anerkennung von Schulungen
6.1.3.1 1. Kurs 29,00 €
6.1.3.2 Je weiterer Kurs 29,00 €
6.1.4 Durchführung von Prüfungen und Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung
6.1.4.1 Prüfung „Basiskurs“ und „Auffrischung“ 93,00 €
6.1.4.2 Jede Prüfung nach einem Aufbaukurs 92,00 €
6.1.4.3 Wiederholungsprüfung 62,00 €
6.2 Schulungen und Prüfungen von Gefahrgutbeauftragten
6.2.1 Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
6.2.1.1 1. Teil 366,00 €
6.2.1.2 Je weiterer Teil 35,00 €
6.2.2 Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs jeweils
6.2.2.1 Für einen weiteren Schulungsraum bzw. Änderungen des Schulungsraumes 46,00 €
6.2.2.2 Für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt 36,00 €
6.2.2.3 Für einen weiteren Referenten für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt 218,00 €
6.2.3 Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
6.2.3.1 1. Teil 29,00 €
6.2.3.2 Je weiterer Teil 29,00 €
6.2.4 Durchführung von Prüfungen und Ausstellung des Schulungsnachweises
6.2.4.1 Grundprüfung 139,00 €
6.2.4.2 Ergänzungsprüfung 112,00 €
6.2.4.3 Verlängerungsprüfung 119,00 €
6.2.5 Umschreibung von Schulungsnachweisen gemäß § 7 Abs. 3 GbV 20,00 €
6.3 Stornogebühren
6.3.1 Stornogebühren für Schulungen und Prüfungen (bis 4 Wochen vor der Prüfung) Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldung bis 4 Wochen vor der Prüfung wird folgende Stornogebühr erhoben:
• jeweils 52 % der fälligen Gebühr.
6.3.2 Stornogebühren für Schulungen und Prüfungen (innerhalb 4 Wochen vor der Prüfung) Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldung innerhalb 4 Wochen vor der Prüfung wird folgende Stornogebühr erhoben:
• jeweils 52 % der fälligen Gebühr.
7. Beitreibung und Mahnung
7.1 Beitreibungsgebühr je Beitreibungsfall 31,70 €
7.2 Auslagen, insbesondere Kostenbeitrag nach § 5 VwVG In tatsächlich entstandener Höhe
7.3 Mahngebühr 8,40 €
8. Gebühren für Auskünfte nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW)
8.1 Übermittlung von Informationen
8.1.1 Erteilung einer mündlichen oder einfachen Auskunft kostenfrei
8.1.2 Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand 10,00 € bis 500,00 €
8.1.3 Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger
8.1.3.1 In einfachen Fällen kostenfrei
8.1.3.2 Bei umfangreichem Verwaltungsaufwand 10,00 € bis 500,00 €
8.1.3.3 Bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, insbesondere wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen zum Schutz privater Interessen (§ 10 Abs. 2 IFG) 10,00 € bis 1.000,00 €
8.2 Auslagen
8.2.1 Anfertigung von Kopien und Ausdrucken
8.2.1.1 Je DIN A 4 - Kopie von Papiervorlagen 0,10 €
8.2.1.2 Je DIN A 3 - Kopie von Papiervorlagen 0,15 €
8.2.1.3 Je Computerausdruck 0,25 €
8.2.2 Auslagen für besondere Verpackung und / oder besondere Beförderung in tatsächlich entstandener Höhe