Gebührenordnung

Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf

(zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung am 21. Mai 2019)
§ 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse
(1) Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere Tätigkeiten erhebt die Kammer - soweit nicht besondere gesetzliche Bestimmungen bestehen - Gebühren nach dem anliegenden Gebührentarif.
(2) Die Kammer kann vom Gebührenschuldner und von demjenigen, der eine besondere öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit (Amtshandlung der Kammer) in Anspruch nimmt, ohne dass dafür eine Gebühr im Gebührentarif vorgesehen ist, Auslagen ersetzt verlangen, die den üblicherweise von der Kammer zu tragenden Verwaltungsaufwand überschreiten.
(3) Die Kammer kann vom Gebührenschuldner einen angemessenen Vorschuss für Gebühren und Auslagen verlangen.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer besondere Anlagen und Einrichtungen der Kammer benutzt oder gebührenpflichtige Tätigkeiten beantragt hat oder zu dessen Gunsten eine solche Tätigkeit vorgenommen wurde. Schulden mehrere Schuldner eine Gebühr gemeinsam, so kann die Kammer jeden für den gesamten Betrag in Anspruch nehmen.
§ 3 Entstehung der Kostenschuld
(1) Die Gebührenschuld entsteht, soweit ein Antrag oder eine Anmeldung notwendig ist, mit dem Eingang bei der Kammer, im Übrigen mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Handlung.
(2) Die Verpflichtung zur Erstattung von Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages.
§ 4 Gebührenfestsetzung, Fälligkeit
(1) Die Gebühren werden schriftlich oder elektronisch festgesetzt; sie werden mit der Benutzung der Anlage oder Einrichtung oder der Durchführung der Tätigkeit fällig, spätestens jedoch mit Zustellung eines Gebührenbescheides.
(2) Gebühren und Auslagenersatz sind innerhalb der gesetzten Frist, andernfalls 14 Tage nach Erteilung des Gebührenbescheides oder der Rechnung, zu zahlen.
§ 5 Gebühren in besonderen Fällen
In besonderen Fällen (z. B. Rücknahme oder Ablehnung eines Antrags oder einer Anmeldung zur Vornahme einer Tätigkeit vor deren Beendigung, Nichtteilnahme an Prüfungen, Nachweisen, Fachgesprächen oder sonstigen Verfahren) ermäßigt sich die vorgesehene Gebühr in der Regel um ein Viertel. Sie kann weiter ermäßigt oder ganz erlassen oder nicht erhoben werden, wenn dies der Billigkeit oder dem öffentlichen Interesse entspricht.
§ 6 Mahnung und Beitreibung
(1) Gebühren, die nicht innerhalb der im Gebührenbescheid festgesetzten Frist oder 14 Tage nach Rechnungserteilung entrichtet worden sind, sind mit einer neuen Zahlungsfrist anzumahnen.
(2) In der Mahnung ist der Gebührenschuldner auf die Folgen der Nichtzahlung innerhalb der neuen Frist hinzuweisen.
(3) Für die Beitreibung der Gebühren gelten die Vorschriften der Beitragsordnung entsprechend.
§ 7 Stundung, Erlass, Niederschlagung
Auf Antrag des Gebührenschuldners können Gebühren ganz oder teilweise gestundet oder erlassen werden; die Kammer kann Gebühren niederschlagen. Für Stundung, Erlass oder Niederschlagung von Gebühren gelten die Vorschriften der Beitragsordnung entsprechend.
§ 8 Verjährung
Für die Verjährung der Gebühren gelten die Vorschriften der Abgabenordnung über die Verjährung der Steuern vom Einkommen und Vermögen entsprechend.
§ 9 Rechtsmittel
(1) Gegen Gebühren- und Auslagenbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Die Klage ist gegen die IHK zu richten.
(2) Klagen gegen Bescheide im Sinne des Abs. 1 haben keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO).
Anlage zur Gebührenordnung (Gebührentarif)
der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
(zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 19. November 2024)
Kapitel Position Stornogebühr Gebühr
1. Außenwirtschaftliche Bescheinigungen
1.1 Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen
1.1.1 Ausstellung der Bescheinigung 14,00 €
1.1.2 für jede weitere Ausfertigung 1,00 €
1.2 Ausstellung von internationalen Carnets 87,00 €
2. Zweitschriften, Kopien
2.1 Anfertigung von unbeglaubigten Kopien und Ausdrucken
2.1.1 je DIN A 4 - Kopie von Papiervorlagen 0,10 €
2.1.2 je DIN A 3 - Kopie von Papiervorlagen 0,15 €
2.1.3 je Computerausdruck 0,25 €
2.2 Auslagen für besondere Verpackung und /oder besondere Beförderung in tatsächlich entstandener Höhe
2.3 Ausstellung einer Zweitschrift von Zeugnissen, Bescheinigungen, Befähigungsnachweisen oder Bestallungsurkunden
2.3.1 Ausstellung der Zweitschrift 31,00 €
2.3.2 Auslagen für Beträge, die im Zusammenhang mit der Ausstellung an Dritte zu zahlen sind in tatsächlich entstandener Höhe
3. Öffentliche Bestellung und Vereidigung
3.1 Sachverständige und Versteigerer
3.1.1 Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen und Versteigerern 1.628,00 €
3.1.2 Tenorerweiterung, je zusätzlichem Sachgebiet 1.215,00 €
3.1.3 Wiederholung Fachgespräch 776,00 €
3.2 Handelshilfspersonen (Schiffseichaufnehmer, Probenehmer, Handelsmakler und sonstige Handelshilfspersonen)
3.2.1 Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Handelshilfspersonen 1.337,00 €
3.2.2 Tenorerweiterung, je zusätzlichem Sachgebiet 1.003,00 €
3.2.3 Wiederholung Fachgespräch 584,00 €
3.3 Wiederbestellung von Sachverständigen, Versteigerern und Handelshilfspersonen 562,00 €
3.4 Auslagen für die Inanspruchnahme eines Fachgremiums in tatsächlich entstandener Höhe
4. Berufsbildung
4.1 Gesamtgebühr (Eintragung, Betreuung und Prüfung) für Ausbildungsverhältnisse mit kompletter Abschlussprüfung (inklusive Zwischenprüfung / Teil 1)
4.1.1 Kaufmännische oder Dienstleistungsberufe 197,00 €
4.1.2 Kaufmännische oder Dienstleistungsberufe mit Fertigkeitsteil oder Berufe mit Projektarbeit 240,00 €
4.1.3 Industriell-technische Berufe 358,00 €
4.1.4 Industriell-technische Berufe mit gestreckter Prüfung 413,00 €
4.1.5 Industriell-technische Berufe mit gestreckter Prüfung, nur Teil 1 410,00 €
4.1.6 Bei Beendigung der Ausbildung vor Einladung zur Abschlussprüfung / Abschlussprüfung Teil 2 die vorstehenden Gebühren werden auf Antrag um 40% ermäßigt
4.2 Gesamtgebühr (Eintragung, Betreuung und Prüfung) für Ausbildungsverhältnisse mit Abschlussprüfung ohne Zwischenprüfung / Teil 1
4.2.1 Kaufmännische oder Dienstleistungsberufe 148,00 €
4.2.2 Kaufmännische oder Dienstleistungsberufe mit Fertigkeitsteil oder Berufe mit Projektarbeit 169,00 €
4.2.3 Industriell-technische Berufe 243,00 €
4.2.4 Industriell-technische Berufe mit gestreckter Prüfung 306,00 €
4.2.5 Bei Beendigung der Ausbildung vor Einladung zur Abschlussprüfung / Abschlussprüfung Teil 2 die vorstehenden Gebühren werden auf Antrag um 40% ermäßigt
4.3 Prüfungsgebühr für Überstellungen, Externe, Umschüler
Komplette Abschlussprüfung (inklusive Zwischenprüfung / Teil 1)
jeweils die doppelte Gebühr wie bei der Gesamtgebühr in 4.1.1 bis 4.1.4
4.4 Prüfung von Zusatzqualifikationen (je Zusatzqualifikation) 152,00 €
4.5 Weiterbildungsprüfungen
4.5.1 Meister/in Grundgebühr 627,00 €
4.5.1.1 Teil 1 303,00 €
4.5.1.2 Teil 2 323,00 €
4.5.2 Praktische Prüfung Küchenmeister/in (ohne Materialkosten) 582,00 €
4.5.3 Fachwirt/in, Fachkaufmann/frau oder Fachberater/in
ohne Stufen
516,00 €
4.5.3.1 Schriftliche Prüfung 305,00 €
4.5.3.2 Mündliche Prüfung 210,00 €
4.5.4 Fachwirt/in, Fachkaufmann/frau oder Fachberater/in
mit Stufen
663,00 €
4.5.4.1 Teil 1 194,00 €
4.5.4.2 Teil 2 469,00 €
4.5.5 Bilanzbuchhalter/in 611,00 €
4.5.5.1 Schriftliche Prüfung 390,00 €
4.5.5.2 Mündliche Prüfung 220,00 €
4.5.6 Betriebswirt/in - Technische/r Betriebswirt/in
4.5.6.1 Grundgebühr 592,00 €
4.5.6.1.1 Teil 1 296,00 €
4.5.6.1.2 Teil 2 296,00 €
4.5.6.2 Projektarbeit 187,00 €
4.5.7 Diätkoch 974,00 €
4.5.7.1 Schriftliche Prüfung 297,00 €
4.5.7.2 Mündliche Prüfung 297,00 €
4.5.7.3 Praktische Prüfung 380,00 €
4.6 Fremdsprachenprüfungen
4.6.1 Fremdsprachenkorrespondent/in (je Fremdsprache) 377,00 €
4.6.1.1 Schriftliche Prüfung 185,00 €
4.6.1.2 Mündliche Prüfung 192,00 €
4.6.2 Übersetzer/in 621,00 €
4.6.2.1 Schriftliche Prüfung 299,00 €
4.6.2.2 Mündliche Prüfung 322,00 €
4.7 Ausbildereignungsprüfung
4.7.1 Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO 238,00 €
4.7.2 Ergänzungsprüfung nur praktischer Teil 115,00 €
4.8 Prüfungswiederholung und Rücktritt
4.8.1 Volle Wiederholung einer Prüfung 85% der jeweiligen Gebühr
4.8.2 Teilwiederholung 70% der jeweiligen Gebühr
4.8.3 Stornogebühren Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Einladung (Abschlussprüfungen) oder Anmeldung (Umschüler, Externe, Weiterbildungsprüfungen) wird folgende Stornogebühr erhoben:
• Nr. 4.1 bis 4.3 jeweils 60%
• Nr. 4.5.7.1 bis 4.5.7.2 jeweils 50%
• Nr. 4.4 bis 4.5.1; 4.5.3 bis 4.5.6.2; 4.6 bis 4.7.2 jeweils 40% 4.5.7.3: 20 % der fälligen Gebühr.
4.9 Sonstiges
4.9.1 Gleichstellung von Zeugnissen nach dem Bundesvertriebenengesetz 150,00 €
4.9.2 Trägergestützte Gruppenumschulungsmaßnahmen nach § 62 BBiG - Erstantrag 630,00 €
4.9.3 Trägergestützte Gruppenumschulungsmaßnahmen nach § 62 BBiG - je Folgeantrag 51,00 €
4.10 Feststellungsverfahren nach § 50b f. BBiG
4.10.1 Vorbereitendes Verfahren (alle Feststellungsverfahren) 344,00 €
4.10.1.1 Stornogebühren vor Termin Vorbereitungsgespräch 162,00 €
4.10.2 Feststellungsverfahren
4.10.2.1 § 50b Abs. 1 BBiG, einfache Verfahren 1.039,00 €
4.10.2.1.1 Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 248,00 €
4.10.2.2 § 50 b Abs. 4 BBiG, einfache Verfahren, Antrag auf überwiegende Vergleichbarkeit 943,00 €
4.10.2.2.1 Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 231,00 €
4.10.2.3 § 50b Abs. 5 BBiG, § 50d Abs. 1 Nr. 1 BBiG, einfache Ergänzungsverfahren und nicht überwiegende Teilfeststellung für Menschen mit Behinderung 798,00 €
4.10.2.3.1 Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 206,00 €
4.10.3 Aufwändige Feststellungsverfahren
4.10.3.1 § 50 b Abs. 1 BBiG, aufwändige Verfahren 1.628,00 €
4.10.3.1.1 Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 312,00 €
4.10.3.2. § 50 Abs. 4 BBiG, aufwändige Verfahren und Antrag auf überwiegende Vergleichbarkeit 1.455,00 €
4.10.3.2.1. Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 288,00 €
4.10.3.3 § 50b Abs. 5 BBiG, § 50d Abs. 1 Nr. 1 BBiG, aufwändige Ergänzungsverfahren, nicht überwiegende Teilfeststellung für Menschen mit Behinderung 1.137,00 €
4.10.3.3.1 Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 224,00 €
5. Sach- und Fachkundeprüfungen, Unterrichtungsverfahren, Erlaubnisverfahren und Register
5.1 Fachkundeprüfung gemäß § 22 Waffengesetz
5.1.1 Fachkundeprüfung für den Waffenhandel 284,00 €
5.2 Fachkundeprüfungen Verkehr
5.2.1 Fachkundeprüfungen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz oder dem Personenbeförderungsgesetz
5.2.1.1 Fachkundeprüfung für den Verkehr mit Taxen und Mietwagen 120,00 €
5.2.1.2 Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr – ausgenommen Taxen und Mietwagenverkehr 140,00 €
5.2.1.3 Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr 140,00 €
5.2.2 Ausstellung einer Fachkundebescheinigung
5.2.2.1 Anerkennung der Fachkunde aufgrund leitender Tätigkeit 122,00 €
5.2.2.2 Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfung 27,00 €
5.2.2.3 Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung 27,00 €
5.2.3 Prüfungen gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (beschleunigte Grundqualifikation)
5.2.3.1 Theoretische Prüfung 103,00 €
5.2.3.2 Theoretische Prüfung (Quereinsteiger) 99,00 €
5.2.3.3 Theoretische Prüfung (Umsteiger) 98,00 €
5.2.4 Stornogebühren Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldung wird folgende Stornogebühr erhoben:
Nr. 5.2.2.1 bis 5.2.3.3 jeweils 70%
Nr. 5.2.1.1 bis 5.2.1.3 jeweils 50%
Nr. 5.1.1 30% der fälligen Gebühr.
5.3 Führung des Registers nach § 11 a Gewerbeordnung (Vermittlerregister)
5.3.1 Registereintragung (Gewerbetreibende) 56,00 €
5.3.2 Registereintragung (Angestellte) 11,00 €
5.3.3 Änderung der Registerdaten (außerhalb der Gewerbeanzeige) 20,00 €
5.3.4 Schriftliche Auskunft nach § 11 a Abs. 2 GewO 15,00 €
5.3.5 Registrierung von Tätigkeiten in EU/EWR-Staaten nach § 11 Abs. 4 und 6 GewO (pro Staat) 18,00 €
5.4 Versicherungsvermittlung und -beratung gemäß § 34 d GewO sowie VersVermV
5.4.1 Erlaubnisverfahren
5.4.1.1 Erlaubnisverfahren nach § 34 d Abs. 1 und 2 GewO 299,00 €
5.4.1.2 Erlaubnisbefreiungsverfahren nach § 34 d Abs. 6 GewO 185,00 €
5.4.1.3 Aufhebung eines Widerrufs der Erlaubnis 55,00 €
5.4.1.4 Sonstige Verwaltungshandlungen nach Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34 d GewO 25,00 € bis 100,00 €
5.4.1.5 Prüfung Weiterbildungsverpflichtung gemäß § 34d Abs. 9 GewO 20,00 €
5.4.2 Sachkundeprüfung gemäß § 34 d GewO / Spezifische Sachkundeprüfung gemäß § 6 VersVermV
5.4.2.1 Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) 397,00 €
5.4.2.2 Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil) 237,00 €
5.4.2.3 Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) 329,00 €
5.5 Finanzanlagenvermittlung und Honorar-Finanzanlagenberatung gemäß §§ 34 f und h GewO sowie FinVermV
5.5.1 Erlaubnisverfahren
5.5.1.1 Erlaubnisverfahren nach § 34 f Abs. 1, 2 GewO oder § 34 h Abs. 1 GewO
5.5.1.1.1 Erlaubnisverfahren im Umfang einer Kategorie 301,00 €
5.5.1.1.2 Erlaubnisverfahren im Umfang von zwei oder drei Kategorien 304,00 €
5.5.1.2 Erweiterung der Kategorie(n) nach Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO oder § 34 h Abs. 1 GewO
5.5.1.2.1 Erweiterung der Kategorie(n) innerhalb von sechs Monaten 61,00 €
5.5.1.2.2 Erweiterung der Kategorie(n) nach mehr als sechs Monaten 67,00 €
5.5.1.3 Erlaubnisverfahren nach § 34 h Abs. 1 GewO bei Vorlage einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO 31,00 €
5.5.1.4 Aufhebung eines Widerrufs der Erlaubnis 55,00 €
5.5.1.5 Sonstige Verwaltungshandlungen nach Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34 f Abs. 1 GewO oder § 34 h Abs. 1 GewO 25,00 € bis 100,00 €
5.5.2 Sachkundeprüfung nach § 34 f oder § 34 h GewO / Spezifische Sachkundeprüfung § 5 FinVermV
5.5.2.1 Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil)
5.5.2.1.1 bei 1 Kategorie 464,00 €
5.5.2.1.2 bei 2 oder 3 Kategorien 498,00 €
5.5.2.2 Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil)
5.5.2.2.1 bei 1 Kategorie 278,00 €
5.5.2.2.2 bei 2 Kategorien 394,00 €
5.5.2.3 Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil) 305,00 €
5.6 Immobiliardarlehensvermittlung und Honorar-Immobiliardarlehensberatung gemäß § 34 i GewO sowie ImmVermV
5.6.1 Erlaubnisverfahren
5.6.1.1 Erlaubnisverfahren nach § 34i Abs. 1, Abs. 5 GewO 299,00 €
5.6.1.2 Aufhebung eines Widerrufs der Erlaubnis 55,00 €
5.6.1.3 Sonstige Verwaltungshandlungen nach Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34 i GewO 25,00 € bis 100,00 €
5.6.2 Sachkundeprüfung § 34i GewO / Spezifische Sachkundeprüfung § 5 ImmVermV
5.6.2.1 Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) 476,00 €
5.6.2.2 Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) 374,00 €
5.6.2.3 Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil) 268,00 €
5.7 Gebühren im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 LWG NRW
5.7.1 Feststellung, Aberkennung oder Verlängerung der Sachkunde für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß § 61 Abs. 2 LWG NRW 18,00 €
5.7.2 Änderung von Registerdaten der Sachkundigen 14,00 €
5.8 Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz gemäß § 4 GastG
5.8.1 Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz deutsch/international 44,00 €
5.8.1.1 Bei Unterrichtung international werden zusätzlich die Kosten für den Dolmetscher auf die Anzahl der Teilnehmer am Tag der Unterrichtung anteilig umgelegt + anteilige Kosten
5.8.2 Erteilung einer Freistellungsbescheinigung 17,00 €
5.9 Unterrichtungsverfahren und Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a GewO sowie BewachV
5.9.1 Unterrichtung / Ergänzende Unterrichtung (§ 13 c GewO) für das Bewachungspersonal (inklusive Datenbereitstellung gemäß § 11 b Abs. 4 GewO) 311,00 €
5.9.1.1 Nachholtermine anteilig je Halbtag (4h) 31,00 €
5.9.2 Sachkundeprüfung / Spezifische Sachkundeprüfung (§ 13 c GewO) im Bewachungsgewerbe
5.9.2.1 Sachkundeprüfung (inklusive Datenbereitstellung gemäß § 11 b Abs. 4 GewO) 198,00 €
5.9.2.2 Wiederholung der Sachkundeprüfung 175,00 €
5.9.2.3 Teilwiederholung der Sachkundeprüfung (mündlicher Teil) 112,00 €
5.10 Zertifizierter Verwalter
5.10.1 Vollprüfung 247,00 €
5.10.2 Teilprüfung nur mündlich 174,00 €
5.11 Stornogebühren für Sach-und Fachkundeprüfungen, Unterrichtungsverfahren Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldung wird folgende Stornogebühr erhoben:
Nr. 5.4.2.1 bis 5.4.2.3, 5.5.2 bis 5.5.2.3, 5.6.2.1 bis 5.6.2.3, 5.8.2, 5.10.1 jeweils 70%
Nr. 5.8.1, 5.9.2.2, 5.9.2.3, 5.10.2 jeweils 50%
Nr. 5.9.1, 5.9.2.1 jeweils 30 %
der fälligen Gebühr.
6. Gefahrgut
6.1 Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern
6.1.1 Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
6.1.1.1 1. Kurs 616,00 €
6.1.1.2 je weiterer Kurs 89,00 €
6.1.2 Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs
6.1.2.1 für einen weiteren Schulungsraum, bzw. für Änderungen des Schulungsraumes 45,00 €
6.1.2.2 für einen weiteren Referenten, für den bereits eine Zustimmung durch die IHK vorliegt 35,00 €
6.1.2.3 für einen weiteren Referenten für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt 214,00 €
6.1.3 Wiedererteilung der Anerkennung von Schulungen
6.1.3.1 1. Kurs 28,00 €
6.1.3.2 je weiterer Kurs 28,00 €
6.1.4 Durchführung von Prüfungen und Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung
6.1.4.1 Prüfung „Basiskurs“ und „Auffrischung“ 88,00 €
6.1.4.2 Jede Prüfung nach einem Aufbaukurs 87,00 €
6.1.4.3 Wiederholungsprüfung 57,00 €
6.2 Schulungen und Prüfungen von Gefahrgutbeauftragten
6.2.1 Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
6.2.1.1 1. Teil 359,00 €
6.2.1.2 je weiterer Teil 35,00 €
6.2.2 Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs jeweils
6.2.2.1 für einen weiteren Schulungsraum bzw. Änderungen des Schulungsraumes 45,00 €
6.2.2.2 für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt 35,00 €
6.2.2.3 für einen weiteren Referenten für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt 214,00 €
6.2.3 Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
6.2.3.1 1. Teil 28,00 €
6.2.3.2 je weiterer Teil 28,00 €
6.2.4 Durchführung von Prüfungen und Ausstellung des Schulungsnachweises
6.2.4.1 Grundprüfung 143,00 €
6.2.4.2 Ergänzungsprüfung 109,00 €
6.2.4.3 Verlängerungsprüfung 113,00 €
6.2.5 Umschreibung von Schulungsnachweisen gemäß § 7 Abs. 3 GbV 20,00 €
6.3 Stornogebühren für Schulungen und Prüfungen Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldung wird folgende Stornogebühr erhoben:
Nr. 6.2.4 bis 6.2.5 jeweils 70%
Nr. 6.1.1 bis 6.1.1.2, 6.1.3 bis 6.1.3.2, 6.1.4 bis 6.2.3.2 jeweils 50%
Nr. 6.1.2.1 bis 6.1.2.3 jeweils 30 %
der fälligen Gebühr.
7. Beitreibung und Mahnung
7.1 Beitreibungsgebühr je Beitreibungsfall 31,10 €
7.2 Auslagen, insbesondere Kostenbeitrag nach § 5 VwVG In tatsächlich entstandener Höhe
7.3 Mahngebühr 8,30 €
8. Gebühren für Auskünfte nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW)
8.1 Übermittlung von Informationen
8.1.1 Erteilung einer mündlichen oder einfachen Auskunft kostenfrei
8.1.2 Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand 10,00 € bis 500,00 €
8.1.3 Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger
8.1.3.1 in einfachen Fällen kostenfrei
8.1.3.2 bei umfangreichem Verwaltungsaufwand 10,00 € bis 500,00 €
8.1.3.3 bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, insbesondere wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen zum Schutz privater Interessen (§ 10 Abs. 2 IFG) 10,00 € bis 1.000,00 €
8.2 Auslagen
8.2.1 Anfertigung von Kopien und Ausdrucken
8.2.1.1 je DIN A 4 - Kopie von Papiervorlagen 0,10 €
8.2.1.2 je DIN A 3 - Kopie von Papiervorlagen 0,15 €
8.2.1.3 je Computerausdruck 0,25 €
8.2.2 Auslagen für besondere Verpackung und / oder besondere Beförderung in tatsächlich entstandener Höhe