Nr. 124668
Gesellschaftsrecht

Handeln für eine Gesellschaft

Gesellschaftsrecht

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden: GmbH) und die Unternehmensgesellschaft (im Folgenden: UG (haftungsbeschränkt)) sind Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (= juristische Personen), die durch die Person des Geschäftsführers handlungsfähig sind. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH, jedoch keine eigene Rechtsform. Daher findet das Recht der GmbH auf die UG (haftungsbeschränkt) Anwendung. Im Folgenden wird das für beide Gesellschaftsformen geltende Recht erläutert.

Geschäfte führen

Die Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführung ist ein vielschichtiges Thema, das in der Rechtsprechung und der Literatur nicht einheitlich behandelt wird und immer einer Prüfung des Einzelfalls bedarf. Allen Betroffenen ist daher anzuraten, ihren Status regelmäßig zu überprüfen.

Gehalt

Welche Vergütung ist für einen Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter einer GmbH ist - und damit sein Gehalt selbst (mit-)bestimmen kann - angemessen? Diese Frage bietet in der Praxis einen stetigen Streitpunkt zwischen dem Finanzamt und den Unternehmen.

Geschäftsführerhaftung

In der Krise der Gesellschaft ist der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschänkter Haftung (GmbH) zu größter Sorgfalt verpflichtet. Sofortiges Handeln ist zwingend geboten, wenn die GmbH zahlungsunfähig und/oder überschuldet ist. Dann liegt ein Insolvenzgrund vor, der den Geschäftsführer dazu verpflichtet, fristgerecht – nämlich innerhalb von drei Wochen ab Eintritt der Insolvenzreife – einen Insolvenzantrag zu stellen.

Vertragsgestaltung

Ist der Geschäftsführer Arbeitnehmer? Gilt für den Geschäftsführer Kündigungsschutz? Ist der Geschäftführer sozialversicherungspflichtig? Diese und weitere Fragen zur rechtlichen Einordnung eines Geschäftsführervertrags beantworten wir Ihnen hier.