Beratung und Service der IHK Darmstadt

Gleichwertigkeitsprüfung nach dem BQFG

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© Lenny Grade / IHK
Das Erklärvideo finden Sie in weiteren Sprachen weiter unten auf dieser Seite.
Das „Gesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, abgekürzt BQFG) garantiert seit dem 1. April 2012 allen Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf erworben haben, einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf. Auch Personen aus dem Ausland können eine Gleichwertigkeitsprüfung in Gang setzen - allerdings nur dann, wenn sie danach tatsächlich eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen können. Die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus spielen für die Beantragung dieser Gleichwertigkeitsprüfung keine Rolle.
In die Zuständigkeit der IHK fallen ausschließlich die dualen Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen mit ihren über 350 Ausbildungsberufen und gut 80 Fortbildungsabschlüssen. Als zentrale Stelle übernimmt die in Nürnberg ansässige IHK FOSA (Foreign Skills Approval) die Prüfung der Gleichwertigkeit für oben genannte Berufe sowie die gesamte Abwicklung des Verfahrens.
Die IHK Darmstadt bietet Ihnen eine individuelle Beratung an. Folgende Beratungs- und Serviceleistungen werden Ihnen kostenfrei angeboten: 

Antragsbegleitende Beratung 

Im Rahmen der antragsbegleitenden Beratung werden folgende Punkte abgedeckt: 
  • Klärung der Zuständigkeit
  • Prüfung des Anliegens hinsichtlich des Zielführungsgrades und der Plausibilität
  • Erteilung von Auskünften zum 'Anerkennungsgesetz' (BQFG) sowie anderen Regelungen
    (BVFG, bilaterale Abkommen, Einigungsvertrag, etc.)
  • Festlegung des Referenzberufes

  • Information zur Verfahrensdauer, Kosten und Ablauf
  • Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare
  • Beratung zum Anerkennungszuschuss
  • Beratung zu möglichen Alternativen (Externen-Zulassung zur Abschlussprüfung, Umschulung, etc.)

Nachberatung 

  • Information und Beratung zu inländischen Bildungs- und Qualifizierungsangeboten
  • Unterstützung bei der Suche und Auswahl von eventuell notwendigen Nachqualifizierungen

Beratung von Unternehmen 

  • Einschätzung ausländischer Qualifikationen von (potentiellen) Mitarbeitern
  • Erteilung von Auskünften zu ausländischen Bildungssystemen 

Ihr Ansprechpartner bei der IHK Darmstadt:

Henrik Richter
Telefon: 06151 871-1243
E-Mail: henrik.richter@darmstadt.ihk.de
Weitere Anerkennungs- und Beratungsstellen, die für Sie zuständig sein könnten, finden Sie unter den externen Links.

Erklärvideos zum 'Anerkennungsgesetz' in türkisch, russisch, polnisch und englisch