Beratung und Service der IHK Darmstadt

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Ein im Ausland erworbener Berufsabschluss kann unter bestimmten Voraussetzungen einem entsprechenden deutschen Abschluss gleichgestellt oder auf seine Gleichwertigkeit geprüft werden. Je nach Herkunftsland, Berufsabschluss und rechtlicher Grundlage kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht. Auch für bestimmte Abschlüsse aus Frankreich, Österreich und der Schweiz gelten besondere Regelungen. Die IHK Darmstadt berät kostenfrei zu den verschiedenen Anerkennungswegen und unterstützt bei der Orientierung im Verfahren. Antworten auf häufige Fragen zu Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Antragstellung finden Sie in den folgenden FAQs.
Weitere Anerkennungs- und Beratungsstellen, die für Sie zuständig sein könnten, finden Sie unter “Weitere Informationen”

Erklärvideos zum 'Anerkennungsgesetz' in türkisch, russisch, polnisch und englisch