Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) gilt seit dem 1. April 2012. Es begründet einen Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf. Die Antragstellung ist unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus möglich. Personen aus dem Ausland können das Verfahren beantragen, sofern sie eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen.
Für duale Ausbildungs- sowie Fort- und Weiterbildungsabschlüsse der IHK (Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen) ist die IHK FOSA in Nürnberg die zentrale Anerkennungsstelle und zuständig für die Durchführung des gesamten Verfahrens.
Die IHK Darmstadt unterstützt mit einer kostenfreien individuellen Beratung.
Das Erklärvideo ist weiter unten auf dieser Seite auch in weiteren Sprachen verfügbar.
Antragsbegleitende Beratung
Im Rahmen der antragsbegleitenden Beratung werden folgende Punkte abgedeckt:
Klärung der Zuständigkeit
Prüfung des Anliegens hinsichtlich des Zielführungsgrades und der Plausibilität
Erteilung von Auskünften zum 'Anerkennungsgesetz' (BQFG) sowie anderen Regelungen (BVFG, bilaterale Abkommen, Einigungsvertrag, etc.)
Beratung zu möglichen Alternativen (Externen-Zulassung zur Abschlussprüfung, Umschulung, etc.)
Nachberatung
Information und Beratung zu inländischen Bildungs- und Qualifizierungsangeboten
Unterstützung bei der Suche und Auswahl von eventuell notwendigen Nachqualifizierungen
Beratung von Unternehmen
Einschätzung ausländischer Qualifikationen von (potentiellen) Mitarbeitern
Erteilung von Auskünften zu ausländischen Bildungssystemen
Weitere Anerkennungs- und Beratungsstellen, die für Sie zuständig sein könnten, finden Sie unter den externen Links.
Bilaterale Abkommen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen
Frankreich und Österreich
Bestimmte Berufsabschlüsse aus Frankreich und Österreich sind per Verordnung deutschen Berufsabschlüssen gleichgestellt. Liegt eine solche Verordnung vor, stellt die IHK Darmstadt auf Antrag einen Gleichstellungsbescheid aus.
Ist ein Beruf nicht aufgeführt oder eine Verordnung nicht mehr aktuell, ist keine formale Gleichstellung möglich. In diesen Fällen kann eine Gleichwertigkeitsprüfung nach dem BQFG beantragt werden. Zusätzlich bestehen „Gemeinsame Erklärungen“, die die Vergleichbarkeit der Abschlüsse bestätigen, jedoch keine formale Gleichstellung ersetzen.
Schweiz
Seit dem 1. September 2021 gilt das Abkommen über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit beruflicher Abschlüsse zwischen Deutschland und der Schweiz. Für IHK-Berufe ist die IHK FOSA zuständig. Listen der gleichgestellten Abschlüsse werden vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) veröffentlicht.
Erklärvideos zum 'Anerkennungsgesetz' in türkisch, russisch, polnisch und englisch