Ausbildungsprüfungen

Fachkraft im Gastgewerbe VO 1998

Alle Prüfungsteilnehmer die nach der neuen Verordnung geprüft werden, finden die Prüfungsinformationen auf einer separaten Seite. 
Dies gilt für alle Auszubildenden mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022. Für externe Prüfungsteilnehmer findet die neue Verordnung Anwendung ab dem Prüfungsdurchlauf Herbst 2023 und Sommer 2024.

Prüfungstermine

Die Zwischenprüfung findet in der Regel
  • im Frühjahr in den Monaten Februar oder März
  • im Herbst in den Monaten September oder Oktober statt
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA oder dem aktuellen Terminplan für die nächste anstehende Prüfung.
Die praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung finden in der Regel
  • bei der Sommerprüfung in den fünf Wochen vor den Sommerferien und
  • bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien statt.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll nach dem ersten Ausbildungsjahr stattfinden. Sie dient zur Ermittlung des aktuellen Ausbildungsstandes. Das erzielte Ergebnis geht nicht in die Note der Abschlussprüfung mit ein. 
  • Prüfungszeit: höchstens 180 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftlich zu bearbeitende praktische Aufgabenstellung und die praktische Aufgabe.

Abschlussprüfung

Alle wichtigen Informationen zum Prüfungsaufbau und -ablauf finden Sie auf der Homepage der AkA.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Bitte reichen Sie die Anlage zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 46 KB) unbedingt mit ein. Den Antrag und alle weitere Informationen finden Sie hier.