Ausbildungsprüfungen
Fachkraft im Gastgewerbe VO 1998
Alle Prüfungsteilnehmer die nach der neuen Verordnung geprüft werden, finden die
Prüfungsinformationen auf einer separaten Seite.
Dies gilt für alle Auszubildenden mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022. Für externe Prüfungsteilnehmer findet die neue Verordnung Anwendung ab dem Prüfungsdurchlauf Herbst 2023 und Sommer 2024.
Dies gilt für alle Auszubildenden mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022. Für externe Prüfungsteilnehmer findet die neue Verordnung Anwendung ab dem Prüfungsdurchlauf Herbst 2023 und Sommer 2024.
Prüfungstermine
Die Zwischenprüfung findet in der Regel
- im Frühjahr in den Monaten Februar oder März
- im Herbst in den Monaten September oder Oktober statt
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der
Internetseite der AkA oder dem aktuellen
Terminplan für die nächste anstehende Prüfung.
Die
praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung finden in der Regel
- bei der Sommerprüfung in den fünf Wochen vor den Sommerferien und
- bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien statt.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll nach dem ersten Ausbildungsjahr stattfinden. Sie dient zur Ermittlung des aktuellen Ausbildungsstandes. Das erzielte Ergebnis geht nicht in die Note der Abschlussprüfung mit ein.
- Prüfungszeit: höchstens 180 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftlich zu bearbeitende praktische Aufgabenstellung und die praktische Aufgabe.
Abschlussprüfung
Alle wichtigen Informationen zum Prüfungsaufbau und -ablauf finden Sie auf der
Homepage der AkA.
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Bitte reichen Sie die
Anlage zur Abschlussprüfung (PDF-Datei · 46 KB) unbedingt mit ein. Den Antrag und alle weitere Informationen finden Sie
hier.