Für minderjährige Auszubildende
Erst- und Nachuntersuchung
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten vor Beginn und während der Ausbildung besondere gesetzliche Schutzvorschriften. Dazu gehört die Verpflichtung, bestimmte ärztliche Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durchführen zu lassen. Diese sollen sicherstellen, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ausbildung gegeben sind und mögliche gesundheitliche Risiken frühzeitig erkannt werden.
Sowohl Auszubildende als auch Ausbildungsbetriebe müssen dabei verschiedene Fristen und Nachweispflichten beachten. Die nachfolgenden FAQs informieren über die Erst- und Nachuntersuchung, die gesetzlichen Vorgaben sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten.