Auszubildende müssen einen Ausbildungsnachweis führen
- Gesetzliche Grundlage
- Warum muss ein Ausbildungsnachweis geführt werden?
- Wie kann ein Ausbildungsnachweis geführt werden?
- Die Rolle des Ausbildungsbetriebs
- Folgen bei unvollständigen oder nicht geführten Ausbildungsnachweisen
- Ausbildungsnachweise für die Prüfungszulassung
- Ausbildungsnachweise zur Prüfung mitbringen?
- Anbieter für elektronische Ausbildungsnachweise
Gesetzliche Grundlage
Dass Auszubildende einen Ausbildungsnachweis zu führen haben, ist explizit im Paragraf 13 Nummer 7 Berufsbildungsgesetz (BBIG) sowie in der zu einem Ausbildungsberuf gehörenden Ausbildungsverordnung geregelt.
Warum muss ein Ausbildungsnachweis geführt werden?
Der Ausbildungsnachweis (auch Berichtsheft genannt) muss vom Auszubildenden geführt werden, um zu dokumentieren, welche Inhalte in der Ausbildung vermittelt wurden. Der Auszubildende bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit seiner Aufzeichnungen.
Wie kann ein Ausbildungsnachweis geführt werden?
Der Ausbildungsnachweis kann in seiner Form entweder handschriftlich oder elektronisch geführt werden.
Zeitlich kann der Ausbildungsnachweis täglich oder wöchentlich geführt werden.
- Vorlage für einen täglichen und wöchentlichen Ausbildungsnachweis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 190 KB)
- Vorlage für das Berichtsheft der Floristen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 30 KB)
Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen.
Die Rolle des Ausbildungsbetriebs
Die Ausbilder/-innen sollen den Ausbildungsnachweis wöchentlich prüfen und mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Eintragungen bestätigen. Sie haben die Auszubildenden zur ordnungsgemäßen Führung des Ausbildungsnachweises anzuhalten. Festgestellte Mängel sind aufzuzeigen und deren Behebung im Rahmen der Ausbildungspflicht zu kontrollieren
Folgen bei unvollständigen oder nicht geführten Ausbildungsnachweisen
Wird der Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, begeht der Auszubildende eine Vertragsverletzung. Außerdem riskiert er, zur Abschlussprüfung nicht zugelassen zu werden.
Ausbildungsnachweise für die Prüfungszulassung
Ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweise sind nach Paragraf 43, Absatz 1, Nummer 2 (BBiG) Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Bei der Prüfungsanmeldung bestätigen Auszubildende und Ausbildende mit ihrer Unterschrift die ordnungsgemäße Führung und Kontrolle. Falsche Angaben können zur Versagung oder zum Widerruf der Zulassung führen. In Einzelfällen, etwa bei erhöhten Fehlzeiten, kann der Prüfungsausschuss Einsicht in die Nachweise verlangen, um zu prüfen, ob das Ausbildungsziel dennoch erreicht wurde
Ausbildungsnachweise zur Prüfung mitbringen?
Sind Auszubildende zur Abschlussprüfung zugelassen, verlangen und prüfen die Prüfungsausschüsse am Tag der Abschlussprüfung die Ausbildungsnachweise nicht mehr (weder bei der schriftlichen noch bei der mündlichen/praktischen Prüfung).
Anbieter für elektronische Ausbildungsnachweise
Im folgenden finden Sie eine Liste kostenpflichtiger Anbieter für elektronische Ausbildungsnachweise: