Gut zu wissen

Prüfungen von A - Z

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldeformulare werden automatisch vier Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss an den Ausbildungsbetrieb verschickt.
Prüfungstermin
Anmeldeschluss
Frühjahr
15. November (Vorjahr)
Sommer
1. Februar
Herbst
15. Mai
Winter
1. September
Personen, die extern an der Prüfung teilnehmen, müssen sich spätestens zwei Wochen vor dem Anmeldeschluss bei uns persönlich melden (telefonisch oder per Mail) um die Anmeldeunterlagen per Post zu erhalten.

Berufsschulnote auf IHK-Prüfungszeugnis

Stellen Sie einen Antrag, um Ihre Berufsschulnote_auf_das IHK-Zeugnis eintragen zu lassen.

Bestehens-Regeln der Abschlussprüfung

Die Bestehensregeln sind in der jeweiligen Ausbildungsverordnung festgelegt und werden Ihnen auch beim Abrufen Ihrer vorläufigen Ergebnisse Online angezeigt.

Besten-Ehrung

Einmal im Jahr ehrt die IHK Darmstadt die Prüfungsbesten – diese jungen Fachkräfte haben in ihrem jeweiligen Ausbildungsberuf die besten Prüfungsergebnisse erzielt – für ihre hervorragenden Leistungen.

Einladungen zu Prüfungen

Die Einladung
  • zur schriftlichen Prüfung senden wir etwa vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin an den Ausbildungsbetrieb.
  • zur mündlichen/praktischen Prüfung versenden wir nach der schriftlichen Prüfung an den Ausbildungsbetrieb.

Ende der Ausbildung

Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (Paragraf 21 Absatz 2 BBiG (Berufsbildungsgesetz)).

Fehlzeiten

Hohe Fehlzeiten während des Ausbildungsverhältnisses gefährden die Zulassung zur Abschlussprüfung. Genauere Informationen finden Sie auf unserer Seite “Umgang mit Fehlzeiten”.

Freistellung für Prüfungen

Alle Auszubildenden sind – ohne Rücksicht auf das Lebensalter – für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen (Paragraf 15 BBiG).
Prüfungen in diesem Sinne sind Zwischenprüfungen, Abschlussprüfungen, Wiederholungsprüfungen und Prüfungen von Zusatzqualifikationen.

Gebührenordnung (Kosten für die Prüfung)

Wenn Sie wissen möchten, wie hoch aktuell die Kosten für eine Prüfung sind. Schauen Sie in der aktuell geltenden Gebührenordnung nach.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist dann möglich, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Die Kriterien sind in den einzelnen Ausbildungsverordnungen festgelegt.

Nachteilsausgleich

Bei körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen des Prüfungsteilnehmers, die für die Prüfung von Bedeutung sind, reichen Sie bitte mit der Anmeldung ein aktuelles fachärztliches Attest bzw. einen fachärztlichen Nachweis bis zum Anmeldeschluss ein.

Notenschlüssel

100 bis 92 Punkte
Note 1 = sehr gut
unter 92 bis 81 Punkte
Note 2 = gut
unter 81 bis 67 Punkte
Note 3 = befriedigend
unter 67 bis 50 Punkte
Note 4 = ausreichend
unter 50 bis 30 Punkte
Note 5 = mangelhaft
unter 30 bis 0 Punkte
Note 6 = ungenügend

Private Prüfungsteilnahme

Wenn eine Person in Ausbildung nach einer nicht bestandenen Abschlussprüfung keine Verlängerung der Auszubildungszeit beantragt, endet das Berufsausbildungsverhältnis zum vertraglich vereinbarten Termin. Die Person hat dann die Möglichkeit, die Wiederholungsprüfung privat abzulegen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungssachbearbeiterin der IHK.

Prüfungsbescheinigung

Jede Person, die an der Prüfung teilgenommen hat, erhält am letzten Prüfungstag eine Bescheinigung, in der das Bestehen/nicht Bestehen bestätigt wird.

Prüfungsordnung der IHK Darmstadt

Prüfungsordnung der IHK Darmstadt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 237 KB) für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen.

Prüfungsergebnisse Online

Rufen Sie Ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse der abgelegten Abschlussprüfung auf.

Prüfungsvarianten

gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1 + Teil 2)

In den meisten neugeordneten Ausbildungsberufen findet eine sogenannte gestreckte Abschlussprüfung statt. In diesem Fall wird die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen abgelegt. Die Ergebnisse beider Abschlussprüfungen fließen am Ende zu einem Gesamtergebnis zusammen. Wie die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsbereiche am Ende zusammenfließen können Sie in der jeweiligen Ausbildungsordnung nachlesen.
Die Abschlussprüfung Teil 1 findet meist in der Mitte oder am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Dies regelt ebenfalls die jeweilige Ausbildungsordnung. Teil 1 der Abschlussprüfung muss vor dem Teil 2 abgelegt sein, sonst kann keine Zulassung zu Teil 2 erfolgen. Die Abschlussprüfung Teil 1 ist nicht eigenständig wiederholbar. Teil 2 der Abschlussprüfung findet zum Ende der Ausbildung statt.

Zwischen- und Abschlussprüfung

Die Zwischenprüfung soll in der Regel in der Mitte der Ausbildungszeit stattfinden, meistens im Frühjahr oder Herbst. Das Ergebnis der Zwischenprüfung fließt nicht in die Wertung der Abschlussprüfung ein, sondern dient dem Feststellen des Ausbildungsstandes, um eventuelle Defizite bis zum Ende des Ausbildung auszugleichen. Der/die Auszubildende erhält nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigungen, die wir etwa sechs Wochen nach dem jeweiligen Prüfungstermin an den Ausbildungsbetrieb senden. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung findet immer im Sommer oder Winter statt, je nach Ende des Ausbildungsvertrages.

Rücktritt von Prüfungen

Jede Person, die sich zu einer Prüfung angemeldet hat, kann vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig.
Versäumt die zur Prüfung angemeldete Person einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt die Person an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit null Punkten bewertet.

Statistik der Prüfungsergebnisse

Übersichten der Prüfungsergebnisse von den vergangenen Prüfungen für jeden Ausbildungsberuf IHK-, Bundes- und auch Landesweit finden Sie unter dem weiterführenden Link.

Termine Prüfungen

kaufmännische Prüfungen: Internetseite der AkA
gewerblich-technische Prüfungen: Internetseite der PAL
Terminplan der IHK Darmstadt für die nächste anstehende Prüfung.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Jede Person in Ausbildung kann einen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen, wenn im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen ausgewiesen werden können.

Wiederholungsprüfung

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zwei Mal wiederholt werden (Paragraf 37 Absatz 1 Satz 2 BBiG), frühestens zum nächstmöglichen Prüfungstermin. Der Abschlussprüfung Teil 1 ist nicht eigenständig wiederholbar.
Bei einer Wiederholungprüfung wird man von jedem Prüfungsbereiche befreit, in dem man mindestens ausreichende Leistungen = 50 Punkte erzielt hat. Die Befreiung gilt für den Zeitraum von zwei Jahren – gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung.

Zeugnis

Bei bestandener Abschlussprüfung erhält jede Person ein Prüfungszeugnis, welches die Leistung in jedem Prüfungsbereich sowie im Gesamtergebnis mit Punktzahl und Note ausweist. Die Zeugnisse von der Sommerprüfung versenden wir in der Regel Anfang der Sommerferien und von der Winterprüfung im Februar (Abweichungen möglich).

Zulassung zur Abschlussprüfung

Die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt erst mit der Einladung zur Prüfung.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
  • die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene Ausbildungszeit tatsächlich und nicht nur  kalendarisch zurückgelegt,
  • die vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß geführt und
  • die Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 abgelegt hat.