Aus- und Weiterbildung

Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement (ab 01.08.2020 ; vormals Informatikkaufmann/-frau)

Ansprechpartner

Bei Fragen rund um den Beruf stehen unsere gewerblich-technischen Ausbildungsberater jederzeit gerne zur Verfügung. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 161 KB)hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 161 KB). (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 161 KB)
Fragen zu den Prüfungen beantwortet gerne Andrea Muther.

Die Ausbildung

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Arbeitsgebiet

Kaufleute für Digitalisierungsmanagement arbeiten in Projekten zur Planung, Anpassung und Einführung von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik. Sie sind Mittler und Ver­bindungsglied zwischen den Anforderungen der Fachabteilungen und der Realisierung von informations- und telekommunikationstechnischen Systemen. Sie beraten und unterstützen die Mitarbeiter beim Einsatz der Systeme. Beschäftigung finden sie in den kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Funktionen ihrer Branche, zum Beispiel in Industrie, Handel, Banken, Versicherungen und Krankenhäusern.

Berufliche Qualifikationen

Kaufleute für Digitalisierungsmanagement
  • sind die branchenübergreifenden Kaufleute
  • sind Profis im Umgang mit Daten und Prozessen aus einer ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Perspektive
  • machen Informationen und Wissen verfügbar, um aus der zunehmenden Digitalisierung wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen
  • „managen“ die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene

Ausbildungsinhalte:

Neuordnung zum 1. August 2020

Für die neugeordneten IT-Berufe gilt übergreifend:
• Die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz werden deutlich ausgebaut.
• Soziale und personale Kompetenzen rücken stärker in den Mittelpunkt.
• Die Prüfungsregelungen wurden grundlegend überarbeitet. So wurde die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt, d. h. die Abschlussprüfung besteht nun aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen. Der erste Prüfungsteil ersetzt hierbei die bisherige Zwischenprüfung. Das bewährte Prüfungsinstrument „Betriebliche Projektarbeit“ wird beibehalten.

Die Prüfung

Die Abschlussprüfung wird in zwei zeitlich auseinanderliegenden Teilen durchgeführt (gestreckte Abschlussprüfung).
Der erste Teil besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer, die in der Regel im vierten Ausbildungshalbjahr durchgeführt wird. Sie geht mit zwanzig Prozent in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Der zweite Teil  wird am Ende der Ausbildungszeit durchgeführt und besteht aus drei schriftlichen Prüfungsbereichen, die mit jeweils zehn Prozent zum Gesamtergebnis beitragen und einer betrieblichen Projektarbeit, die 50 Prozent des Gesamtergebnisses ausmacht.
Eine Übersicht über die Prüfungszeiträume finden Sie hier.

Schriftliche Prüfungsbereiche

Die genauen Termine der schriftlichen Prüfungsbereiche für die nächsten Prüfungen stellt die für die Aufgabenerstellung verantwortliche Zentralstelle für Prüfungsaufgaben (ZPA) hier bereit.

Betriebliche Projektarbeit

Die Projektarbeit ist der wichtigste Bestandteil des zweiten Teils der Abschlussprüfung. Sie geht mit 50 Prozent in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Der Prüfungsbereich heißt “Digitale Entwicklung von Prozessen” und besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil wird im Ausbildungsbetrieb in höchstens 40 Stunden eine betriebliche Projektarbeit durchgeführt und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Vor der Durchführung muss dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorgelegt werden, dies geschieht über die Anwendung CIC-APrOS. Die Zugangsdaten für das Portal erhalten die Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss. Die Dokumentation muss grundsätzlich spätestens am Tag der schriftlichen Prüfung eingereicht werden.
Der zweite Teil der Projektarbeit besteht aus einer Präsentation der Projektarbeit vor dem Prüfungsausschuss und einem anschließenden Fachgespräch. Beides dauert etwa 15 Minuten. Der Termin für diesen Prüfungsteil liegt bei einer Sommerprüfung immer im Zeitraum von fünf Wochen vor den hessischen Sommerferien, bei einer Winterprüfung im Januar, der auf den schriftlichen Prüfungstermin folgt.
Weitere Informationen zur Projektarbeit haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Bestehensregelung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens “ausreichend”
3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann eventuell eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung durchgeführt werden, damit sie erfüllt werden.

Weitere Informationen

Informationen zu den Prüfungen von A bis Z gibt es hier.