Gestreckte Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2. Bei Auszubildenden findet der Teil 1 im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Bei Prüfungsteilnehmern, die nach § 45, Absatz 2 oder 3 zur Prüfung zugelassen werden, werden Teil 1 und Teil 2 in der Regel an direkt aufeinander folgenden Prüfungsterminen durchgeführt, also entweder Frühjahr/Sommer oder Herbst/Winter.
Zeitlicher Ablauf:
Frühjahr/Sommer | Herbst/Winter | |
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Teil1: Anmeldeschluss | 15. November des Vorjahres | 15. Mai |
Teil 1: Termin der (schriftlichen) Prüfung, Dauer: 90 Minuten | Ende Februar bis Mitte März | Mitte bis Ende September |
Teil 2: Anmeldeschluss und letzter Termin für die Einreichung der Projektbeschreibung: | 1. Februar | 1. September |
Teil 2: Genehmigung der Projektbeschreibung | Ende Februar bis Mitte März | Ende September bis Mitte Oktober |
Teil 2: Durchführungszeitraum der betrieblichen Projektarbeit | März/April | Oktober/November |
Teil 2: Termin für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen und gleichzeitig letzter Termin für die Abgabe der Projektdokumentation | Ende April bis Mitte Mai | Mitte/Ende November |
Teil 2: Präsentation der betrieblichen Projektarbeit mit anschließendem Fachgespräch | Juni/Juli | Januar des Folgejahres |
Die genauen Termine für die schriftlichen Prüfungsbereiche finden Sie über: www.ihk-aka.de
Alle Informationen zur Durchführung der betrieblichen Projektarbeit sind in diesem Artikel zusammengefasst.