Gestreckte Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2. Bei Auszubildenden findet der Teil 1 im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Bei Prüfungsteilnehmern, die nach § 45, Absatz 2 oder 3 zur Prüfung zugelassen werden, werden Teil 1 und Teil 2 in der Regel an direkt aufeinander folgenden Prüfungsterminen durchgeführt, also entweder Frühjahr/Sommer oder Herbst/Winter.
Zeitlicher Ablauf:
Frühjahr/Sommer Herbst/Winter
Teil1: Anmeldeschluss 15. November des Vorjahres 15. Mai
Teil 1: Termin der (schriftlichen) Prüfung, Dauer: 90 Minuten Ende Februar bis Mitte März Mitte bis Ende September
Teil 2: Anmeldeschluss und letzter Termin für die Einreichung der Projektbeschreibung: 1. Februar 1. September
Teil 2: Genehmigung der Projektbeschreibung Ende Februar bis Mitte März Ende September bis Mitte Oktober
Teil 2: Durchführungszeitraum der betrieblichen Projektarbeit März/April Oktober/November
Teil 2: Termin für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen und gleichzeitig letzter Termin für die Abgabe der Projektdokumentation Ende April bis Mitte Mai Mitte/Ende November
Teil 2: Präsentation der betrieblichen Projektarbeit mit anschließendem Fachgespräch Juni/Juli Januar des Folgejahres

Die genauen Termine für die schriftlichen Prüfungsbereiche finden Sie über: www.ihk-aka.de
Alle Informationen zur Durchführung der betrieblichen Projektarbeit sind in diesem Artikel zusammengefasst.