Abschlussprüfung IT-Berufe

Der Projektantrag in den IT-Berufen

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung in den IT-Berufen vom 10. Juli 1997 ist in der Abschlussprüfung eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und zu dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten zu präsentieren und darüber ein Fachgespräch zu führen. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung vorzulegen.

Antrag zur Genehmigung des geplanten Projekts:

  • Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des Projektes ist mit maximal 35 Stunden (für Fachinformatiker/innen Anwendungsentwicklung 70 Stunden) festgelegt.
  • Der Antrag muss über das "AbschlussPrüfungOnlineSystem" (CIC-APrOS) gestellt werden. https://fw.cic.cc/ihk/Darmstadt.html
    Ein Link dorthin befindet sich auch rechts unter "Weitere Informationen". Wichtig sind zuerst die Terminübersicht und der Projektantrag. Auf jeder Seite der Anwendung befindet sich unten rechts eine Schaltfläche „Hilfe“, die zu Erläuterungen der einzelnen Schritte führt.
  • Hinweise zum Formulieren des Antrags und zur Anwendung CIC-APrOS finden Sie in dieser "Anleitung".
  • Mit dem Abschicken des Antrags bestätigt der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin unter anderem, dass der Antrag dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt wurde und seitens des Betriebes keinerlei Einwände gegen die Durchführung des Projektes bestehen. Der Ausbilder/die Ausbilderin muss in der Anwendung angeben werden und wird jeweils automatisch per E-Mail über den Status des Antrags informiert.
  • Alle im Antragsformular vorhandenen Felder müssen ausgefüllt werden. Dabei müssen im Feld „Projektphasen“ aussagekräftige Bezeichnungen abhängig vom Projekt und Unternehmen gewählt werden. Sie sollten durch die wesentlichen Arbeitsschritte näher erläutert und mit einer groben Zeitplanung in Stunden versehen werden.
    Im Feld „Dokumentation“ ist anzugeben, aus welchen einzelnen Bestandteilen die Dokumentation voraussichtlich bestehen wird. Dabei ist unter anderem unbedingt eines der im Projekt zu erstellenden Dokumente als „Kundendokumentation“ zu definieren.
  • Es ist darauf zu achten, dass im Antrag keine betriebsinternen Abkürzungen verwandt werden, die für Außenstehende nicht zu verstehen sind.
  • Mit dem Abschicken des Antrags bestätigt der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin unter anderem, dass der Antrag dem Ausbildungsbetrieb oder Praktikumsbetrieb vorgelegt wurde und seitens des Betriebes keinerlei Einwände gegen die Durchführung des Projektes bestehen. Der Ausbilder/die Ausbilderin muss in der Anwendung angeben werden und wird gleichzeitig mit dem Antragsteller/der Antragstellerin aus dem System heraus über den Status des Antrags und nötige Änderungen informiert.
  • Der Antrag ist spätestens am Tag des Anmeldeschlusses im AbschlussPrüfungOnlineSystem einzustellen.