Abschlussprüfung IT-Berufe

Die Projektarbeit in den IT-Berufen

  • Die Projektarbeit besteht aus zwei Teilen, deren Ergebnis jeweils zur Hälfte ins Gesamtergebnis der Projektarbeit eingeht.
  • Im ersten Teil ist die Projektarbeit zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren. Die Prüfungszeit dafür beträgt in der Regel 40 Stunden (Ausnahme: Fachinformatiker, Fachrichtung: Anwendungsentwicklung = 80 Stunden).
  • Im zweiten Teil ist die Projektarbeit vom Prüfling zu präsentieren und der Prüfungsausschuss führt ein Fachgespräch mit ihm. Die Prüfungszeit dafür beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.

Anforderungen an die Projektarbeit

In einer Projektarbeit sollen neue Herausforderungen an einen IT-Spezialisten praktisch umgesetzt werden. Diese können durch vorgegebene technische Rahmenbedingungen, spezielle Kundenanforderungen, geänderte Sicherheitslagen, neue Funktionalitäten und ähnliches bestimmt sein. Prüfungsteilnehmer müssen in der Projektarbeit eigene Entscheidungen zu Problemlösungen treffen können. Eine Wiederholung bekannter oder vorgegebener strukturierter Abläufe aus dem täglichen betrieblichen Umfeld ist hingegen nicht zielführend. Welche Kenntnisse und Fähigkeiten ein Prüfungsteilnehmer nachweisen soll, unterscheidet sich in den einzelnen Berufen und ist in der jeweiligen Ausbildungsverordnung geregelt. Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rahmen nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden.

Die Projektbeschreibung (Projektantrag)

Die Verordnung über die Berufsausbildung legt in allen IT-Berufen fest:
Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen.
Der Genehmigung der Projektbeschreibung erfolgt über das “AbschlussPrüfungOnlinePortal”. Die Zugangsdaten dafür erhalten die Prüfungsteilnehmer etwa vier Wochen vor dem Abgabeschluss. Das Antragsformular enthält folgende Felder:

Thema der Projektarbeit (300 Zeichen)

Kurzfassung des Projektes, Wiedergabe des wesentlichen Inhalts in einer verständlichen Form, auch für nicht auf das Thema spezialisierte Personen. Zum Beispiel: Was ist zu tun? Warum/Wofür? oder Wo/Wem?

Geplanter Bearbeitungszeitraum

Der maximal mögliche Durchführungszeitraum wird angezeigt. Er wird begrenzt durch den Zeitraum, der den Prüfungsausschüssen für die Beurteilung der Anträge zur Verfügung steht und dem Tag, an dem die Dokumentation spätestens eingestellt werden muss. Innerhalb dieses Zeitraums kann der eigene Bearbeitungszeitraum frei gewählt werden. Die vorgegebene Zeit von 40 oder 80 Stunden muss nicht zusammenhängend geplant werden.

Ausgangssituation (8000 Zeichen)

Hier soll eine Beschreibung des Projektbetriebes oder Projektumfeldes erfolgen, des Problems/Anstoßes, der Hintergründe, der eigenen Funktion im Projekt und änliches.

Projektziel (3000 Zeichen)

Was soll nach Abschluss des Projektes erreicht sein und wie soll es erreicht werden?

Zeitplanung (3000 Zeichen)

Es sind mindestens drei Projektphasen sowie die Erstellung der Dokumentation anzugeben. Dabei sollen die vom Prüfungsteilnehmer auszuführenden Tätigkeiten mit dem geschätzten Zeitbedarf in Stunden versehen werden. Die von der Verordnung vorgegebene Zeit darf nicht über- und nur geringfügig unterschritten werden.

Anlagen bereitstellen

Hier können bei Bedarf zusätzliche Hinweise in Form einer PDF-Datei eingestellt werden, zum Beispiel Skizzen. Auf keinen Fall soll der Projektantrag selbst hier als PDF-Datei angehängt werden.

Präsentationsmittel (250 Zeichen)

An jedem Prüfungsort stehen folgende Präsentationsmittel zur Verfügung:
  • Flipchart
  • Whiteboard
  • LCD-Projektor (Beamer)
  • Pinnwand
Über diesen Standard hinausgehende Präsentationsmittel wie PC/Notebook sind einzutragen und vom Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin funktionsfähig mitzubringen.

Die Projektdokumentation

Die Ausführung des Projektes wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Dabei sind sowohl die technischen, als auch die betriebswirtschaftlichen Aspekte des Projektes darzustellen. Der Prüfungsausschuss bewertet anhand der Dokumentation die Prozesskompetenzen des Prüfungsteilnehmers oder der Prüfungsteilnehmerin.

Inhalte der Dokumentation

Die fett geschriebenen sowie die mit * gekennzeichneten Inhalte sind obligatorisch. Sie bilden die Bewertungsmatrix ab.
Die Bewertungsmatrix stellt mit Ihren Abschnitten 1 bis 4 eine Liste der notwendigen Prozessschritte in der Projektdokumentation dar. Fehlen einzelne Prozessschritte, etwa die Sachmittel-, Termin- und Kostenplanung, wird dieser Prozessschritt mit 0 Punkten bewertet und fließt entsprechend der Gewichtung laut Bewertungsmatrix in die Gesamtnote für die Projektdokumentation ein. Die Punktzahl für einen Pflichtbestandteil kann nicht durch die Punktzahl eines anderen Pflichtbestandteils ausgeglichen werden.
  • Deckblatt
    • Titel des Projektes *
    • Name, Berufsbezeichnung des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin *
    • Name und Adresse des Betriebes, Name und Telefonnummer des Projektverantwortlichen *
  • Inhaltsverzeichnis
    • Inhaltsverzeichnis (mit Seitennummerierung)
    • Abbildungsverzeichnis *
  • Beschreibung der Ausgangssituation laut Bewertungsmatrix Abschnitt 1
    • Thema der Projektarbeit, Projektziele und wichtige Teilaufgaben, Kundenwünsche, Abweichungen vom Projektantrag *
    • Qualitative und quantitative Beschreibung des Projektumfeldes *
    • Prozessschnittstellen und Ansprechpartner *
    • Abgrenzung des Projektes, Ein- und Ausstiegspunkt *
       
    Tipp: Es handelt sich hierbei um eine einleitende Beschreibung, die im Detail im Abschnitt „Durchführung und Auftragsbearbeitung“ weiter ausgeführt wird. Betrachten Sie hierbei vor allem auch das Projekt aus Kundensicht. Berücksichtigen Sie die für Ihr jeweiliges Projekt wichtigen  (auch nicht-technische) Themen, wie zum Beispiel den Datenschutz, die IT-Sicherheit, Lizenzmodelle, etc.
  • Ressourcen- und Ablaufplanung laut Bewertungsmatrix Abschnitt 2
    • Personal-, Sachmittel-, Termin- und Kostenplanung (Ressourcenplanung) *
    • Ablaufplanung*, inkl. Meilensteine * (ggf. organisatorische Maßnahmen)
       
    Tipp: Vergessen Sie nicht, Ihre Vorgehensweise und Ihre Entscheidungen zu beschreiben und umfassend zu begründen.
  • Durchführung und Auftragsbearbeitung laut Bewertungsmatrix Abschnitt 3
    • Prozessschritte, Vorgehensweise, Qualitätssicherung *
    • Abweichungen, Anpassungen, Entscheidungen *
    Tipp: Gliedern Sie Ihr Projekt in einzelne Prozessschritte und beschreiben Sie in den Prozessschritten Ihre jeweilige Vorgehensweise. Beschreiben und begründen Sie die von Ihnen getroffenen bzw. ausgewählten Entscheidungen/Lösungen. Als Qualitätssicherung kann zum Beispiel die strukturierte Durchführung von Systemtests und die Dokumentation der Testergebnisse angesehen werden. Beschreiben und begründen Sie eventuell aufgetretene Mängel, Anpassungen und erzielte Nachbesserungsergebnisse umfassend.
  • Projektergebnisse laut Bewertungsmatrix Abschnitt 4
    • Soll-Ist-Vergleich *
    • Abweichungen, Anpassungen *
    • Qualitätskontrolle *
    • Fazit, Selbstreflexion
    Tipp: Als Qualitätskontrolle kann zum Beispiel eine Projektabnahme durch den Kunden oder den Projektleiter durchgeführt werden. Im Fazit und/oder der Selbstreflexion sollen Sie vor allem darstellen, welche Probleme in dem Projekt aufgetaucht sind, welche Lösungen Sie dafür gefunden haben und wie Sie Ihre Handlungen in zukünftigen Projekten anpassen.
  • Kundendokumentation laut Bewertungsmatrix Abschnitt „Kundendokumentation“
    zum Beispiel Abrechnung von Leistungen, Projektangebot, Handbuch, Präsentation, Dokumentation (interne/externe Verwendung), Entscheidungsmatrix.
    Tipp: Die Kundendokumentation baut auf Bestandteilen der Projektdokumentation auf. Sie ist ein separates Dokument. Der Adressat der Kundendokumentation, zum Beispiel Geschäftsführung, Techniker, externer Kunde, ist zu benennen.
  • Verzeichnisse und Anhang
    • Abkürzungsverzeichnis
    • Literaturverzeichnis
    Sonstige Tipps: Direkte und indirekte Zitate müssen nach den gängigen Regeln im Text der Dokumentation eindeutig gekennzeichnet werden. Die Quellen der Zitate müssen im Literaturverzeichnis eindeutig benannt werden. Allgemeine Nachschlagewerke, zum Beispiel Wikipedia, IT-Handbuch, etc. sind keine zitierwürdigen Quellen. Notwendige ergänzende Dokumente wie zum Beispiel Protokolle, Gesprächsnotizen, Ablaufpläne, Quellenangaben etc., sind in einem separaten Anhang beizufügen. Der Umfang ist auf das Notwendigste zu beschränken und soll immer durch den Zweck eines besseren Verständnis des eigentlichen Inhalts begründet sein. Sofern einzelne Anlagen gewertet werden sollen, ist ein präziser Verweis unter Angabe der Seitenzahl notwendig.

Umfang der Dokumentation

Dokumentation mit zehn bis 15 DIN A4 Seiten in üblicher Schriftgröße, zum Beispiel Arial 11. Deckblatt, Verzeichnisse, Kundendokumentation und Anhänge zählen nicht dazu.

Abgabe der Dokumentation

Die Dokumentation ist spätestens am Tag der schriftlichen Prüfung im "AbschlussPrüfungOnlineSystem" (CIC-APrOS) einzustellen. Alle Dokumente sollen in einer PDF-Datei zusammengefasst und folgendermaßen benannt werden: Name_Vorname_Prüfungstermin(=Sommer oder Winter und Jahr, also zum Beispiel: Sommer2023)

Die Projektpräsentation

Die Präsentation sollte auf einen in der betrieblichen Praxis vorzufindenden Personenkreis (zum Beispiel den Auftraggeber, die Mitarbeiter der betroffenen Abteilung, etc.) ausgerichtet sein.
Der Prüfungsausschuss schlüpft dann in diese Rolle und beurteilt die Präsentation aus diesem Blickwinkel hinsichtlich:
  • Aufbau und Strukturierung
    • Sachliche Gliederung
    • Logik und Nachvollziehbarkeit (ist die Story konsistent?)
    • Zielorientierung sowie Herleitung und methodische Aufbereitung der Ergebnisse
  • Sprachliche Gestaltung
    • Ausdrucksweise
    • Satzbau
    • Stil
  • Zielgruppengerechte Darstellung
    • Medieneinsatz
    • Visualisierung
    • Körpersprache
Die Präsentationszeit ist laut Verordnung auf maximal 15 Minuten begrenzt. Der Prüfungsausschuss wird daher die Präsentation nach Ablauf dieser Zeit auch tatsächlich abbrechen. Eine geringfügig kürzere Präsentation hat allerdings keinen negativen Einfluss auf die Beurteilung.

Das Fachgespräch

Der Prüfungsausschuss beurteilt die
  • Beherrschung des für die Projektarbeit relevanten Fachhintergrundes
  • Problemerfassung, Problemdarstellung und Problemlösung
  • Argumentation und Begründung

Bewertung der Projektarbeit

Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen. Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen.
Der Prüfungsausschuss bewertet die Durchführung der Projektarbeit einschließlich Präsentation und Fachgespräch anhand dieser Bewertungsmatrix (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 123 KB).