Aus- und Weiterbildung

Fachinformatiker/-in

Ansprechpartner

Bei Fragen rund um den Beruf stehen unsere gewerblich-technischen Ausbildungsberater jederzeit gerne zur Verfügung. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 161 KB).
Fragen zu den Prüfungen beantwortet gerne Andrea Muther.

Die Ausbildung

Ausbildungsdauer

  • Drei Jahre

Arbeitsgebiet

Fachinformatiker/-innen setzen fachspezifische Anforderungen in komplexe Hard- und Softwaresysteme um. Sie analysieren, planen und realisieren informations- und telekommunikationstechnische Systeme. Fachinformatiker/-innen führen neue oder modifizierte Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik ein. Kunden und Benutzern stehen sie für die fachliche Beratung, Betreuung und Schulung zur Verfügung.
Weitere detailliertere Informationen zu diesem Ausbildungsberuf finden Sie auf planet-berufe.de.
Neuordnung vom 1. August 2020
Das Konzipieren und Realisieren kundenspezifischer Softwareanwendungen wird auch weiterhin der Schwerpunkt sein. Der Qualifikationskatalog wurde an die aktuellen Anforderungen an das Berufsbild angepasst.
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Systemintegration
  • konzipieren und realisieren komplexe Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik durch Integration von Hard- und Softwarekomponenten
  • installieren und konfigurieren vernetzte informations- und telekommunikationstechnische Systeme
  • nehmen Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik in Betrieb
  • setzen Methoden der Projektplanung, -durchführung und -kontrolle ein
  • beheben Störungen durch den Einsatz von Experten- und Diagnosesystemen
  • administrieren informations- und telekommunikationstechnische Systeme
  • präsentieren Systemlösungen
  • beraten und schulen Benutzer
Neuordnung 1. August 2020
Die Konzeption  und Realisierung von komplexen Systemen der IT-Technik und die Integration von Softwarekomponenten, das Installieren und Konfigurieren vernetzter IT-Systeme sowie die Inbetriebnahme und Wartung von IT-Systemen werden weiterhin Schwerpunkte bleiben. Auch hier wurde der Qualifikationskatalog an die aktuellen Anforderungen an das Berufsbild angepasst.
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Digitale Vernetzung (NEU)
  • arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und Cyber-Physischen-Systemen
  • vernetzen und optimieren Systeme und Anwendungen auf IT-Ebene
  • sichern Daten gegen unerlaubte Zugriffe und vermeiden/beheben Systemausfälle
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse (NEU)
  • entwickeln, auf der Basis der Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten, IT-technische Lösungen für zunehmend von Daten angetriebenen digitalen Produktions- und Geschäftsprozessen

Ausbildungsinhalte:

Neuordnung zum 1. August 2020

Für die neugeordneten IT-Berufe gilt übergreifend:
  • Die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz werden deutlich ausgebaut.
  • Soziale und personale Kompetenzen rücken stärker in den Mittelpunkt.
  • Die Prüfungsregelungen wurden grundlegend überarbeitet. So wurde die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt, das heißt, die Abschlussprüfung besteht nun aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen. Der erste Prüfungsteil ersetzt hierbei die bisherige Zwischenprüfung. Das bewährte Prüfungsinstrument „Betriebliche Projektarbeit“ wird beibehalten.

Die Prüfung

Die Abschlussprüfung wird in zwei zeitlich auseinanderliegenden Teilen durchgeführt (gestreckte Abschlussprüfung).
Der erste Teil besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer, die in der Regel im vierten Ausbildungshalbjahr durchgeführt wird. Sie geht mit zwanzig Prozent in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Der zweite Teil  wird am Ende der Ausbildungszeit durchgeführt und besteht aus drei schriftlichen Prüfungsbereichen, die mit jeweils zehn Prozent zum Gesamtergebnis beitragen und einer betrieblichen Projektarbeit, die 50 Prozent des Gesamtergebnisses ausmacht.
Eine Übersicht über die Prüfungszeiträume finden Sie hier.

Schriftliche Prüfungsbereiche

Die genauen Termine der schriftlichen Prüfungsbereiche für die nächsten Prüfungen stellt die für die Aufgabenerstellung verantwortliche Zentralstelle für Prüfungsaufgaben (ZPA) hier bereit. Die Fachinformatiker fallen hier unter die “kaufmännischen Abschlussprüfungen”. Die Teil Zwei-Prüfungen werden immer am zweiten Tag der Sommer- und Wintertermine durchgeführt.
Ebenfalls auf der Webseite der Aufgabenstellen (AKA/ZPA) finden sich Informationen zur Bezeichnung und Dauer der schriftlichen Prüfungsbereiche und zur Art der zu bearbeitenden Aufgaben:

Betriebliche Projektarbeit

Die Projektarbeit ist der wichtigste Bestandteil des zweiten Teils der Abschlussprüfung. Sie geht mit 50 Prozent in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Die Anforderungen und die Bearbeitungszeit unterscheiden sich von Fachrichtung zu Fachrichtung (siehe Ausbildungsordnung).
Für alle Fachrichtungen einheitlich ist, dass der Prüfungsbereich aus zwei Teilen besteht. Im ersten Teil wird im Ausbildungsbetrieb eine betriebliche Projektarbeit durchgeführt und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Vor der Durchführung muss dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorgelegt werden, dies geschieht über ein Online-Portal. Die Zugangsdaten dafür erhalten die Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss zur jeweiligen Prüfung. Die Dokumentation muss grundsätzlich spätestens am Tag der schriftlichen Prüfung eingereicht werden.
Der zweite Teil der Projektarbeit besteht aus einer Präsentation der Projektarbeit vor dem Prüfungsausschuss und einem anschließenden Fachgespräch. Beides dauert jeweils etwa 15 Minuten. Der Termin für diesen Prüfungsteil liegt bei einer Sommerprüfung immer im Zeitraum von fünf Wochen vor den hessischen Sommerferien, bei einer Winterprüfung im Januar, der auf den schriftlichen Prüfungstermin folgt.
Weitere Informationen zur Projektarbeit haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Bestehensregelung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann eventuell eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung durchgeführt werden, damit sie erfüllt werden.

Weitere Informationen

Informationen zu den Prüfungen von A bis Z gibt es hier.