Gilt ab 27. September: Bundestag beschließt Sonderregelung für Bestandswaren
Ab dem 27. September gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung gegenüber Verbrauchern. Betroffen sind beispielsweise Aussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“, aber auch Nachhaltigkeitssiegel und Werbung mit künftigen Umweltzielen. Kurz vor dem Stichtag hat der Bundestag nun eine ergänzende Regelung für Waren beschlossen, die bereits vorher in Verkehr gebracht wurden.