Verlängerung des KfW-Sonderprogramms

Der KfW-Schnellkredit 2020 als Teil des KfW-Sonderprogramms ist eine wichtige Stütze für den deutschen Mittelstand in der Corona-Krise.
Die Bundesregierung verlängert angesichts des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie das KfW-Sonderprogramm. Den Kredit können Sie bis zum 30. April 2022 bei Ihrer Bank oder Sparkasse anschließen. 

Wichtige Fakten im Überblick:
Der KfW-Schnellkredit 2020  ist auch für Soloselbständige und kleine Unternehmen (bis zu 10 Beschäftigte) verfügbar, die mindestens seit dem 01.01.2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Es muss in den Jahren 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben (für jüngere Unternehmen die Zeit ab der Gründung)
  • Kredithöhe pro Unternehmensgruppe bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019
    • maximal 675.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern (ab 01.01.2022 850.000 Euro)
    • maximal 1.125.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern (ab 01.01.2022 1.500.000 Euro)
    • maximal 1.800.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern (an 01.01.2022 2.300.000 Euro)
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufzeigen.
  • 3 % beträgt aktuell der Zinssatz des Darlehens mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Es erfolgt keine weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Somit kann der Kredit schnell bewilligt werden. Es sind keine Sicherheiten zu stellen. Das Risiko trägt der Bund.