Präqualifizierung

Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, müssen im Bieterverfahren ihre Leistungsfähigkeit nachweisen und darstellen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.

Durch die Präqualifizierung und Nachweis der Eintragung in ein Verzeichnis ist es i.d.R. nicht mehr erforderlich bei einer Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag alle Dokumente und Nachweise zum Unternehmen aktuell und vollständig vorzulegen.