Amtliches Verzeichnis für Liefer- und Dienstleistungen
Amtliches Verzeichnis beim DIHK vereinfacht die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen
Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, müssen im Bieterverfahren ihre Leistungsfähigkeit nachweisen und darstellen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu sind eine Reihe von Erklärungen und Dokumente notwendig, die von den Unternehmen ständig aktualisiert werden müssen. Seit 1. August 2017 können diese Nachweise deutlich einfacher erbracht werden. Die Unternehmen können sich in das von den IHKs eingerichtete und vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag geführte amtliche Verzeichnis eintragen lassen.
Damit weisen sie nach, dass sie für einen öffentlichen Auftrag im Liefer- und Dienstleistungsbereich geeignet sind und dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Im Rahmen einer vorgeschalteten Präqualifizierung legen die Firmen einmal jährlich die notwendigen Nachweise vor. War die Präqualifizierung erfolgreich, wird das Unternehmen ins amtliche Verzeichnis eingetragen. Jeder öffentliche Auftraggeber muss diese Eintragung anerkennen, soweit ihm nicht eigene negative Erkenntnisse vorliegen.
Zudem ist die Eintragung auch mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) verknüpft, so dass auch hier das Unternehmen beim Ausfüllen der EEE entlastet wird. Auch bei nationalen Vergaben soll das amtliche Verzeichnis Anwendung finden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sächsischen Auftragberatungsstelle.