Öffentliches Auftragswesen

Mit dem neuen Bundestariftreuegesetz verschärft der Bund die Spielregeln für öffentliche Aufträge: Tariftreue und Vergabemindestlohn werden verpflichtend – und überprüfbar. Für Unternehmen bedeutet das mehr Verantwortung, strengere Nachweispflichten und erhöhte Anforderungen an Prozesse und Compliance entlang der gesamten Lieferkette.

Im BGBl I, 3555 ist die "Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes" verkündet. Danach müssen öffentliche Auftraggeber elektronische Rechnungen ab dem 27.11.2018 akzeptieren. Die Pflicht, elektronische Rechnungen auszustellen, hat am 27.11.2020 begonnen.

Vertreter der Auftragsberatungsstelle Sachsen (ABSt.) beraten Sie individuell zu allen Fragen rund um das öffentliche Auftragswesen