Verwahrentgelte für Guthaben auf Girokonten sind zulässig
Eine Bank kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Verbrauchern vereinbaren, dass ihr für die Verwahrung des Guthabens auf dem Girokonto der Verbraucher Entgelte zustehen.
Dies hat das Oberlandesgericht Dresden im März 2023 (OLG Dresden - 8 U 1389/21) entschieden.
Die Sparkasse hatte während der Niedrigzinsphase im Jahr 2020 in ihre vorformulierten Girokontoverträge eine Regelung aufgenommen, wonach ihr für die Guthabenverwahrung auf dem Girokonto von Verbrauchern Entgelte zustehen. Die Regelung galt nur bei Neuabschluss eines Girovertrages oder bei einem Wechsel von einem Girokontomodell zu einem anderen.
Ab der Überschreitung eines Freibetrages von 5.000 Euro war ein Entgelt vorgesehen, das um 0,2% höher war als der Zins, den die Banken selbst für die kurzzeitige Anlage bei der Europäischen Zentralbank zahlen mussten. Die Europäische Zentralbank hatte diesen Zins zum damaligen Zeitpunkt mit 0,5% festgelegt.
Das OLG Dresden hat die Vorinstanz bestätigt, wonach die in Rede stehende Verwahrentgeltklausel als eine von der Sparkasse verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung rechtlich nicht zu beanstanden sei. Bei der Verwahrung von Guthaben auf dem Girokonto handle es sich um eine Hauptleistungspflicht der Sparkasse aus dem Girokontovertrag. Dies bedeute, dass keine inhaltliche Überprüfung der Bepreisung dieser Leistung durch die Gerichte stattfinde.
Im Übrigen sei die Klausel klar und transparent formuliert und für den Verbraucher nicht überraschend. Es bestehe im konkreten Fall auch keine Überschneidung mit erhobenen Kontoführungsgebühren.
Da die Zulässigkeit von Verwahrentgeltklauseln von den Gerichten unterschiedlich gesehen wird, wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Sollten auch Sie von solchen Klauseln betroffen sein, wäre zu überlegen, ob Sie sich zur Wahrung Ihrer Rechte nicht eine Erklärung über den Verzicht der Einrede der Verjährung geben lassen müssen. Sie könnten Ihren eventuellen Rückzahlungsanspruch sonst allein wegen Zeitablauf verlieren.