Ursprungszeugnis - Nichtpräferenzieller Ursprung

Was bedeutet nichtpräferenzieller Ursprung?

Den nichtpräferenziellen oder handelspolitischen Ursprung erwirbt eine Ware in dem Land, in dem sie entweder vollständig gewonnen oder hergestellt worden ist oder - bei Anwendung arbeitsteiliger Prozesse in mehreren Ländern - in dem Land, in dem sie die letzte, wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung in einem dazu eingerichteten Unternehmen erhält, die zu einem neuen Erzeugnis oder einer bedeutenden Herstellungsstufe führt.
Geregelt ist dies im Zollkodex der Union (UZK/Unionszollkodex) in den Artikeln 59-61 (Verordnung (EU) Nr. 952/2013)
Der nichtpräferenzielle Ursprung stellt zumeist auf die Wahrung wirtschaftlicher Interessen eines Landes ab. Wird der Nachweis des Ursprungs der eingeführten Waren von einem Land gefordert, ist die Einfuhr ohne das entsprechende Dokument in der Regel nicht möglich.
Nachweisdokument für den nichtpräferenziellen Ursprung ist das Ursprungszeugnis.
In Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern für die Bescheinigung der Ursprungszeugnisse zuständig. Die Rechtsgrundlagen finden sich im "Statut für die (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 3168 KB)Ausstellung von Ursprungszeugnissen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 3168 KB) und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen".

Das elektronische Ursprungszeugnis (eUZ)

Das Ursprungszeugnis kann über eine Webanwendung elektronisch beantragt werden. Voraussetzung dafür ist lediglich ein Zugang mit Benutzernamen und Kennwort.
Die Bescheinigung durch die IHK erfolgt in dieser Form ebenfalls komplett elektronisch, der Ausdruck des Dokuments findet direkt im Unternehmen statt auf Formularvordrucken, die bei der IHK erhältlich sind. Das bedeutet: keine Postlaufzeiten, Versand- oder Fahrtkosten oder sonstige Verzögerungen. Informationen zur Registrierung und Handhabung finden Sie in einem Merkblatt (pdf) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 60 KB) .

Ausfüllhilfe für Ursprungszeugnis-Papierformulare

Neben der Online-Beantragung kann das Ursprungszeugnis bei der IHK auch weiterhin klassisch in Papierform eingereicht werden. Die Ausfüllhilfe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1519 KB)ermöglicht das Füllen der Formularfelder am Computer und bietet im Hintergrund Bearbeitungshinweise zu den einzelnen Abschnitten. Das Formularpapier erhalten Sie in allen Regionalkammern der IHK Chemnitz. Den ausgefüllten Vordruck legen Sie - gegebenenfalls mit den erforderlichen Vornachweisen - Ihrer zuständigen IHK zur Bescheinigung vor.

Nachweise für das Ursprungszeugnis

Wenn Waren, deren Ursprung auf einem Ursprungszeugnis bescheinigt werden sollen, nicht ausschließlich im eigenen Betrieb hergestellt wurden, kann deren Ursprung mit Hilfe unterschiedlicher Nachweise dokumentiert und der IHK entsprechend vorgelegt werden.

Länderübersicht zum Ursprungszeugnis

Die Länderübersicht zum Ursprungszeugnis gibt einen Überblick über die Länder, die aktuell Ursprungszeugnisse und weitere Außenwirtschafstdokumente mit IHK-Bescheinigung fordern.

IHK-Erklärung für den nichtpräferenziellen Ursprung

Die IHK-Erklärung für den nichtpräferenziellen Ursprung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 569 KB) kann als alternatives Nachweisdokument für den nichtpräferenziellen Warenursprung an Empfänger innerhalb der EU verwendet werden. Eine Bescheinigung des Dokuments durch die zuständige IHK ist nur dann notwendig, wenn ein Drittlandsursprung angegeben wird.
Es besteht die Möglichkeit, diese Erklärung als Langzeiterklärung mit einer Gültigkeit von bis zu 24 Monaten auszustellen. Es muss demnach nicht für jede einzelne Lieferung ein Ursprungszeugnis beantragt werden.
Das Gegenstück zur IHK-Erklärung im präferenziellen Ursprungsrecht ist die (Langzeit-)Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft.

IHK-Erklärfilm "Ursprungszeugnis"

Warum Ursprungszeugnisse notwendig und welche Dinge zu beachten sind, zeigt das Video:
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