Warenursprung und Präferenzen

Dem Ursprung einer Ware kommt im Zoll- und Außenwirtschaftsverkehr eine erhebliche Bedeutung zu. So hängen unter anderem die Erhebung von Zöllen sowie die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen davon ab.
Im grenzüberschreitenden Warenverkehr wird zwischen dem präferenziellen Ursprung und dem nichtpräferenziellen bzw. handelspolitischen Ursprung unterschieden. Beide haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen.
Eine dritte Säule ist der Herkunftsbezeichnung „Made in…“ Der rechtlichen Bewertung, ob eine Ware Made in Germany ist, liegt eine wettbewerbsrechtliche Beurteilung zu Grunde.