Anforderungen für Elektro- und Elektronikgeräte

Elektro- und Elektronikgeräten unterliegen vielfältigen Regelungen. Neben Anforderungen an Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung resultieren weitereichende Anforderungen aus dem Abfallrecht.

ElektroG

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, kurz ElektroG folgt dem Grundsatz der Produktverantwortung und stellt verschiedene Anforderungen vor allem an Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten.
Eine der grundlegendsten Anforderungen ist die Pflicht zur Registrierung bei der Stiftung elektro-altgeräte register als „Gemeinsame Stelle der Hersteller“, kurz stiftung ear, für Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten. Eine verspätete oder versäumte Registrierung kann Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Des Weiteren stellt das ElektroG Anforderungen an die Produktkonzeption und definiert Rücknahme- und Verwertungspflichten. Viele wichtige Informationen und Anleitungen bietet Ihnen die Webseite der stiftung ear.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wurde zur Umsetzung der geänderten EU-Altgeräterichtlinie (WEEE) 2015, 2021 und nun 2025 erneut novelliert. Am 27.11.2025 wurde das “Zweite Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgesetzes” im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Wesentliche neue Regelungen betreffen u.a. eine verbesserte Sammlung von Elektrogeräten und eine Vermeidung von Brandrisiken durch Lithiumbatterien z.B. Rücknahme von E-Zigaretten i Verkaufsstellen, ein einheitliches Sammellogo an Rücknahmestellen.
Eine der weitreichendsten Änderungen, der offene Anwendungsbereich, trat am 15. August 2018 in Kraft. Die bis dato gültigen 10 Kategorien sind entfielen und wurden durch 6 neue Gerätekategorien ersetzt, mit welchen dann nahezu alle elektrischen und elektronischen Geräte vom Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) erfasst sind.

ElektroStoffV

Die Anforderungen der EU-RoHS-Richtlinie (Restriction of certain Hazardous Substances) hinsichtlich verschiedener Stoffverbote sind 2013 in eine separate Verordnung, die Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV) eingeflossen.
Die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/65/EU (sog. RoHS-Richtlinie). Bis 2013 war die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen direkt im ElektroG geregelt. Mit der Verordnung ergaben sich damit nicht nur Änderungen des ElektroG. Sie konfrontiert Industrie und Vertreiber mit vielen neuen rechtlichen Vorgaben; u. a. zu Stoffbeschränkungen und CE-Kennzeichnung sowie mit einem erweiterten Anwendungsbereich.