ElektroG umfasst seit Mai 2019 auch „passive“ Geräte!

Seit dem 01.05.2019 sieht die Stiftung ear – wie viele europäische Länder bereits jetzt – sogenannte „passive" Geräte also Elektro- und Elektronikgeräte, die Ströme lediglich durchleiten, im Anwendungsbereich des ElektroG.
Hersteller und Importeure von beispielsweise fertig konfektionierten Verlängerungskabeln, Lichtschaltern, Steckdosen, Stromschienen etc. müssen daher rechtzeitig vor dem 01.05.2019 einen entsprechenden Registrierungsantrag stellen!
Wichtig:
Bauteile (z.B. Kabel als Meterware, Aderendhülsen, Ringkabelschuhe) sind weiterhin vom ElektroG nicht erfasst.
Weitere Informationen zum Anwendungsbereich finden Sie auf der Webseite der Stiftung ear.