CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung ist ein Hauptindikator für die Konformität eines Produkts mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen der EU und ermöglicht den freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Marktes.
Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass das Produkt alle Bedingungen erfüllt, die für die CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben sind und gewährleistet damit, dass das Produkt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verkauft werden darf. Dies gilt auch für Produkte, die in Drittländern hergestellt und innerhalb des EWR und der Türkei verkauft werden.
Sechs Schritte zur CE-Kennzeichnung Ihres Produkts
Die Generaldirektion Unternehmen und Industrie der Europäischen Kommission hat im Rahmen einer Kampagne zur CE-Kennzeichnung einen Flyer und ein Plakat herausgegeben in dem 6 Schritte zur CE-Kennzeichnung eines Produktes kurz erläutert sind:
  1. Finden Sie heraus, welche Richtlinie(n) und harmonisierte Normen für Ihr Produkt gelten.
  2. Ermitteln Sie die spezifischen Bedingungen für Ihr Produkt.
  3. Stellen Sie fest, ob eine benannte Stelle für ein Konformitätsbewertungsverfahren herangezogen werden muss.
  4. Testen Sie das Produkt und überprüfen Sie seine Konformität.
  5. Stellen Sie die notwendige technische Dokumentation zusammen und halten Sie sie zur Einsicht bereit.
  6. Bringen Sie die CE-Kennzeichnung an Ihrem Produkt an und verfassen Sie die EG-Konformitätserklärung.
Für weitere Informationen oder Hilfestellungen bei der Suche und Auswahl der fachlichen Partner steht Ihnen der Referent Technologie und Innovation zur Verfügung.