Ausbildereignungsprüfung
Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 21.01.2009)
- Zulassungsvoraussetzungen siehe Verordnung
- Anmeldung zur Prüfung
Bitte beachten:
Bei einer Kostenübernahme der Prüfung durch Dritte, muss das ausgefüllte Formular der Kostenübernahme (PDF-Datei · 307 KB) unterschrieben und abgestempelt drei Wochen vor den schriftlichen Prüfungstermin der Kammer vorliegen.
Bei einer Kostenübernahme der Prüfung durch Dritte, muss das ausgefüllte Formular der Kostenübernahme (PDF-Datei · 307 KB) unterschrieben und abgestempelt drei Wochen vor den schriftlichen Prüfungstermin der Kammer vorliegen.
Wenn Sie von Prüfungsteilen befreit sind, Befreiung von der schriftlichen Prüfung auf der Grundlage einer absolvierten Fachwirtprüfung (siehe jeweilige Verordnung) oder Anrechnung von Prüfungsleistungen oder Prüfungsergebnissen bei einer Wiederholungsprüfung, senden Sie bitte per E-Mail die entsprechenden Nachweise Ihren Prüfungsverantwortlichen zu.
- Erstanmeldung zur Prüfung
(Sie haben sich noch nicht über das FortbildungsInfocenter angemeldet.) - Anmeldung zur Wiederholungs- bzw Nachholeprüfung
(Sie haben sich schon einmal über das FortbildungsInfocenter angemeldet und haben Ihre Zugangsdaten bei der Hand – siehe Anschreiben “Registrierung FortbildungsInformationscenter”.)