Ausbildereignungsprüfung

Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 21.01.2009)
  • Zulassungsvoraussetzungen siehe Verordnung
  • Anmeldung zur Prüfung
Bitte beachten:
Bei einer Kostenübernahme der Prüfung durch Dritte, muss das ausgefüllte Formular der Kostenübernahme (PDF-Datei · 307 KB) unterschrieben und abgestempelt drei Wochen vor den schriftlichen Prüfungstermin der Kammer vorliegen.
Wenn Sie von Prüfungsteilen befreit sind, Befreiung von der schriftlichen Prüfung auf der Grundlage einer absolvierten Fachwirtprüfung (siehe jeweilige Verordnung) oder Anrechnung von Prüfungsleistungen oder Prüfungsergebnissen bei einer Wiederholungsprüfung, senden Sie bitte per E-Mail die entsprechenden Nachweise Ihren Prüfungsverantwortlichen zu.