Zweitschriften & Bescheinigungen

Zeugnis

Für die bestandene Abschlussprüfung eines anerkannten Ausbildungsberufes erhält der Prüfungsteilnehmer gemäß § 37(2) Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein Prüfungszeugnis. Dies gilt auch für bestandene Prüfungen nach Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBiG, Fortbildungsprüfungen nach § 56 BBiG und die Ausbildereignungsprüfung. Die Angaben auf den Zeugnissen sind in der jeweiligen Prüfungsordnung, den Verordnungen über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss oder den besonderen Rechtsvorschriften geregelt.
Die Angaben unterliegen dem Datenschutz und werden nicht veröffentlicht.
Die Zeugnisse werden den Absolventen zeitnah nach Feststellung des Gesamtergebnisses zugesandt.

Bescheinigungen

Über den Nachweis der Sachkunde in einem bestimmten Sachgebiet
(z.B. Bewachungsverordnung, Finanzanlagenvermittlerverordnung, Nachweis der Sachkenntnis im Einzel-handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln; Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz usw.) erhält der Teilnehmer nach bestandener Prüfung eine Bescheinigung. Die Angaben auf der Bescheinigung sind in den jeweiligen Verordnungen geregelt.

Zweitschrift

Bei Verlust eines Zeugnisses oder einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer stellt die IHK Chemnitz auf Antrag eine Zweitschrift aus. Bitte füllen Sie dazu den Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 703 KB) vollständig aus und senden Sie diesen per Mail- oder Postweg an die auf dem Antrag angegebene Adresse. Für diese Zweitschrift entstehen Gebühren nach dem Gebührentarif der IHK Chemnitz in der geltenden Fassung.“

Beglaubigung

Die Beglaubigung ist eine gesetzlich besonders geregelte Form der Bescheinigung.
Die IHK Chemnitz beglaubigt Zeugnisse oder Bescheinigungen, wenn sie sachlich zuständig ist (z.B. Abschlusszeugnisse, Fortbildungsprüfungszeugnisse). Dazu ist die Vorlage des Zeugnisses/der Bescheinigung im Original und das persönliche Erscheinen unbedingt erforderlich. Die Abstimmung eines Termins wird ausdrücklich empfohlen (Tel. HA 1401).
Beglaubigungen sind nach dem Gebührentarif der IHK Chemnitz in der geltenden Fassung gebührenpflichtig.

Übersetzung von Zeugnissen der Fortbildungsprüfungen

Auf Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 703 KB) können Übersetzungen des Zeugnisses von IHK-Fortbildungsprüfungen in englischer Sprache angefordert werden.
Die Übersetzung besitzt keinerlei rechtliche Aussage und dient nur zur besseren Erläuterung des deutschen Originalzeugnisses.
Nur das deutsche Originalzeugnis behält durch Siegel und Unterschrift seinen Stellenwert als Nachweis einer abgelegten Fortbildungsprüfung.
Die Ausstellung einer Übersetzung ist gebührenpflichtig.