Anmeldefristen für Ausbildungsprüfungen

In der nachfolgenden Übersicht sind die Anmeldefristen der Handelskammer zu den Zwischenprüfungen/Abschlussprüfungen in der Ausbildung zusammengefasst. Ausbildungsbetriebe erhalten automatisch mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf alle notwendigen Unterlagen und Informationen für eine ordnungs- und fristgemäße Anmeldung.
Die Prüfungen finden bundesweit an einheitlichen Terminen statt. Weitere Informationen sind bei der jeweiligen Berufsgruppe zu finden.
Anmeldefrist zur Abschlussprüfung
bzw. zu Teil 2 bei gestreckten Abschlussprüfungen
Berufsgruppe Anmeldefrist zur Sommer­prüfung Anmeldefrist zur Winter­prüfung
alle Berufs­gruppen (außer IT-Berufe und Industrie­kaufleute)
bis zum 01. Februar des Jahres bis zum 01. September des Jahres
IT-Berufe und Industrie­kaufleute
bis zum 15. Januar des Jahres bis zum 01. September des Jahres
Anmeldefrist zur Zwischenprüfung
bzw. zu Teil 1 bei gestreckten Abschlussprüfungen
Berufsgruppe
Anmeldefrist zur Frühjahrs­prüfung 
Anmeldefrist zur Herbst­prüfung
alle Berufs­gruppen
bis zum 15. November des Vorjahres  
bis zum 15. Mai des Jahres 
Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zur Abschlussprüfung nur möglich ist, wenn die Berufsausbildung in der Ausbildungszeit auch im Wesentlichen tatsächlich systematisch betrieben worden ist. Mehr dazu finden Sie unter “Zulassung zur Prüfung bei Fehlzeiten”.
Bei überdurchschnittlichen Leistungen kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden. Dieser muss digital über das IHK-Online-Portal eingereicht werden. Bitte beachten Sie den Antragszeitraum 01. bis 30. Juni für die Winterprüfung und 01. bis 30. November des Vorjahres für die Sommerprüfung.
Bei langjähriger einschlägiger Berufspraxis kann ein Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung (Externenprüfung) gestellt werden. Dieser sollte so früh wie möglich, spätestens aber sechs Wochen vor der jeweiligen Anmeldefrist zur Abschlussprüfung bei der Handelskammer eingereicht werden.