Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Auszubildende, die während der Ausbildung besonders
überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben, können einen
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (PDF-Datei · 153 KB) stellen und im Einzelfall bereits zu einem früheren Prüfungstermin zur Abschlussprüfung zugelassen werden (§ 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).
Auszubildende, die einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen möchten, müssen im Vorfeld entsprechende
Bestätigungen beim Ausbildungsbetrieb und bei der Berufsschule einholen, aus denen die geforderten überdurchschnittlichen Leistungen hervorgehen.
Den vollständigen Antrag reichen Sie digital über das IHK Online-Portal ein (Ausbildungsverhältnisse → Anträge) unter www.handelskammer-bremen.de/ihk-online-portal.
Bitte beachten Sie den Antragszeitraum:
1. Sommerprüfung zwischen 01. und 30. November des Vorjahres
2. Winterprüfung zwischen 01. und 30. Juni des Kalenderjahres
1. Sommerprüfung zwischen 01. und 30. November des Vorjahres
2. Winterprüfung zwischen 01. und 30. Juni des Kalenderjahres