Mindeststandard Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Der Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG wurde von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister veröffentlicht.
Mit der neuen Fassung soll durch detaillierte Beschreibung des Prüfverfahrens die Anwendung erleichtert werden. Die neue Version soll zudem dynamischer ausgerichtet sein und nun auch technische Innovationen abbilden, indem eine dreistufige Systematik zur Überprüfung der jeweils bestehenden Recyclinginfrastruktur eingeführt wurde.
Nach § 21 VerpackG sind die Beteiligungsentgelte der Verpackungshersteller danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Der Mindeststandard soll der einheitlichen Bemessung der Kriterien dienen.
Um den Systemen einen einheitlichen Rahmen für die Bemessung der Recyclingfähigkeit vorzugeben, ist die jährliche Veröffentlichung von Mindeststandards durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt vorgesehen. Das VerpackG sieht die jährliche Veröffentlichung eines Mindeststandards im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt bis zum 01. September vor.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Web-Seiten der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister