Systembeteiligung für Verpackungen bis zum 31.12.2024
Unternehmen, die ihre Waren in Verpackungen vertreiben, sind gesetzlich verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember einen Systembeteiligungsvertrag für 2025 abzuschließen und ihre geplanten Verpackungsmengen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu melden.
Alle Unternehmen, die Waren produzieren, verpacken oder verpacken lassen und erstmals in Verkehr bringen, sind verpflichtet, bis zum Jahresende für 2025 einen Vertrag bei einem der Systembetreiber abzuschließen und ihre Verpackungsmengen im Verpackungsregister LUCID zu hinterlegen. Dazu zählen Produzenten, Handelsunternehmen, Onlinehändler und viele mehr. Ohne diesen Vertrag können auch die Systeme keine Verpackungsmengen bei der ZSVR melden.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sorgt seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes 2019 als beliehene Behörde für mehr Transparent und Kontrolle im Markt des Verpackungsrecyclings. Dazu führt sie ein Verpackungsregister aller gesetzlich verpflichteten Unternehmen aus Industrie und Handel, gleicht Mengen von herstellern und Systemen ab und sorgt mit Standards für mehr recyclinggerechtes Design bei Verpackungen.
Weitere Informationen zur Systembeteiligung sind bei der ZSVR zu finden. Zum Verpackungsregister LUCID und der dortigen Registrierung finden Sie auf unserer Website zu Thema “Registrierungspflicht für Serviceverpackungen” weitere Informationen.