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Steuern

Hier finden Sie Informationen für Unternehmen in Bremen und Bremerhaven.

Unternehmen erbringen Dienst­leistungen oft auch im Ausland. Muss hierfür die Rechnung mit oder ohne deutsche Umsatzsteuer ausgestellt werden? Anbei die Grundregeln der umsatzsteuerlichen Behandlung von Dienstleistungen, wenn diese für Unternehmer erbracht werden, die in der EU oder im Drittland ansässig sind.

Eine Person zahlt online mit einer Kreditkarte. © farland9 - stock.adobe.com

Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen und empfangen, gemäß dem Chancenwachstumsgesetz.

Paragraph01 © Robert Kneschke

Was ist nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofs zu tun?

Paragraph01 © Robert Kneschke

Unternehmen haben die Möglichkeit, sich in einem Verwaltungsverfahren gegen die Heranziehung zur Ausbildungsabgabe zur Wehr zu setzen. Welche Rechtsschutzmöglichkeiten den Unternehmen zur Verfügung stehen, beleuchtet der Artikel.

Der Gesetzgeber hat Änderungen des steuerlichen Verfahrensrechts im Zusammenhang mit der Außenprüfung (Betriebsprüfung) beschlossen. Diese Änderungen werden auf nach dem 31. Dezember 2024 entstehende Steuern und nach diesem Zeitpunkt angeordnete Außenprüfungen Anwendung finden.

Bei der Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich um eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland bzw. in die EU erhoben wird.

Um den bürokratischen Aufwand der Umsatzsteuer zu vermeiden, bietet das Umsatzsteuerrecht zur Erleichterung die Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung.

Die Umsatzsteuer wird in Deutschland von Unternehmen nicht erhoben, deren Gesamtumsatz 22.000 Euro im Vorjahr nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird.

Die Lieferung von Waren an Privatpersonen innerhalb der Europäischen Union (EU) folgt anderen Regeln als die Lieferung im unternehmerischen Verkehr.

Die Pflichtangaben in Rechnungen sind insbesondere in §§ 14 und 14a Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt.

Ein Euro-Symbol

Die Soll-Besteuerung ist im Umsatzsteuerrecht der Regelfall. Auf Antrag kann auch die Ist-Besteuerung gewählt werden. Der Beitrag erläutert die Unterschiede zwischen Soll- und Ist-Besteuerung sowie die Voraussetzungen für das Wahlrecht.