Entwaldungsfreie Lieferketten
Die Verschiebung der Umsetzung der Entwaldungsverordnung ist nun beschlossen: Unternehmen haben ein weiteres Jahr Zeit, um die Entwaldungsverordnung umzusetzen. Diese verbietet den Verkauf von Produkten in der EU, die aus Abholzungsgebieten stammen. Gestern Abend erzielten die Unterhändler des EU-Parlaments und des Rates eine vorläufige politische Einigung über die Verschiebung der Anwendung der Verordnung. Große Unternehmen müssen nun ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 der Verordnung nachkommen. Diese zusätzliche Zeit soll Unternehmen helfen, die Vorschriften von Anfang an reibungsloser umzusetzen. Nähere Infos finden Sie hier.
Wie können sich Marktbeteiligte vorbereiten? Sie müssen sich im EU-Informationssystem registrieren und ihre Sorgfaltserklärungen abgeben. Das EU-Informationssystem ist hier zugänglich. Die Sorgfaltserklärungen werden dann mit einer Referenznummer versehen. Diese Nummer begleitet das Produkt entlang der gesamten Lieferkette. Die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten haben ebenfalls Zugriff auf die abgegebenen Erklärungen. Informationen zum IT-Tool wie Benutzeranweisungen und Antragsformulare für Schulungssitzungen sind hier zu finden.
Hilfsangebote bieten auch der Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte: Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte | Agentur für Wirtschaft & Entwicklung. Zusätzlich werden im nächsten Jahr Webinare zum Umgang mit der Verordnung angeboten und die EU-Kommission hat zur Unterstützung ein Leitliniendokument und FAQs veröffentlicht. Die zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bietet ebenfalls umfangreiche Informationen auf Ihrer Internetseite: BLE - Entwaldungsfreie Produkte
QUELLE: DIHK