Neuer Vorschlag der EU-Kommission zur EUDR

Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober ihren neuen Vorschlag zur EU-Entwaldungsverordnung vorgelegt. Dieser beinhaltet eine wesentliche und positive Änderung für die nachgelagerte Lieferkette – so wie von Kammern und Verbänden gefordert.
Danach sollen zukünftig nur noch Unternehmen, die ein Produkt erstmals auf den Markt bringen, eine Sorgfaltserklärung über das IT-System abgeben müssen. Das würde eine deutliche Entlastung für die nachgelagerte Lieferkette bedeuten. Kleinst- und Kleinunternehmen sollen nach dem aktuellen Vorschlag weiterhin ein zusätzliches Jahr Zeit erhalten, um die Anforderungen zu erfüllen – für sie würde der Geltungsbeginn somit auf den 30. Dezember 2026 verschoben.
Für mittlere und große Unternehmen soll die EUDR hingegen wie ursprünglich geplant am 30. Dezember dieses Jahres in Kraft treten. Allerdings ist eine Übergangsfrist („grace period“) von sechs Monaten bis zum 30. Juni 2026 vorgesehen. Für eine vollständige Verschiebung hätte es dem Vernehmen nach aller Voraussicht nach keine klare Mehrheit im Europäischen Parlament gegeben. Somit ist der vorliegende Vorschlag als Kompromiss zu werten, der die Verabschiedung der Verordnung bis Jahresende ermöglichen soll.
Das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen den Vorschlag der Kommission noch billigen und somit bleibt vorerst auch die Unsicherheit bis zu einer endgültigen Einigung.
Weiterführender Link zur Pressemitteilung der EU-Kommission