Wozu gibt es gewerbliche Schutzrechte?
Indem Sie neue technische Erfindungen, Namen, Kennzeichen oder Designs schützen lassen, können Sie verhindern, dass ein anderer mit Ihrer Idee das „große Geld“ verdient, dass Produkte der Konkurrenz wie Ihre aussehen und dass jemand ihren guten Namen für seine Zwecke verwendet.
Mit Hilfe der gewerblichen Schutzrechte kann gegen Nachahmer auf Unterlassung und Schadensersatz geklagt werden.
Wirkung eines gewerblichen Schutzrechtes
Mit einem gewerblichen Schutzrecht hat der Inhaber das Recht, über seine Erfindung allein zu verfügen. Er kann es selbst verwerten oder Lizenzen vergeben. Somit kann er jeden anderen daran hindern, die geschützte Erfindung ohne seine Einwilligung zu benutzen. Diese Schutzrechte gelten jedoch nur für das Land, in dem es erworben wurde. Ein deutsches Patent bezieht nur in der Bundesrepublik Deutschland Schutz. Um auch einen Schutz im Ausland zu erlangen, müssen Schutzrechte dort eingereicht werden. Dabei richtet sich der Schutz nach dem jeweils nationalen Recht und ist nur in dem jeweiligen Land gültig. Ist ein Schutz für mehrere Länder erforderlich, so kann zwischen nationalen Anmeldungen in den einzelnen Staaten, einer europäischen oder einer internationalen Anmeldung gewählt werden.
Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es?
- Patent, Gebrauchsmuster (Schutzrechte für technische Erfindungen)
- Design (Schutzrecht für Designs)
- Marke (Schutzrecht für Namen und Kennzeichen)
Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster eignet sich wie das Patent für technische Erfindungen, deren erfinderischer Schritt jedoch kleiner ist als der erfinderische Schritt des Patents. Im Unterschied zum Patent ist es ein reines Registerrecht. Das heißt, ein Gebrauchsmuster wird nach der Anmeldung in die Gebrauchsmusterrolle eingetragen, ohne Prüfung des Patentamts auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit, und gewerbliche Anwendbarkeit. Folglich wird das Gebrauchsmuster wesentlich schneller und kostengünstiger erteilt als das Patent; der Inhaber kann sich jedoch im Gegensatz zum Patentinhaber nicht auf eine amtliche Prüfung seines Rechts berufen, wenn ein anderer das Gebrauchsmuster verletzt. Zudem hat ein Patent auf dem Markt eine höhere Wertschätzung als ein Gebrauchsmuster und die Schutzdauer des Patents ist länger; der Schutz kann auf 20 Jahre verlängert werden, der Gebrauchsmusterschutz auf 10 Jahre.
Deutsches Patent- und Markenamt
Zuständig für die Gewerblichen Schutzrechte ist das das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt in München); die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Im Allgemeinen wird die Beratung eines Patentanwalts während der Schutzverfahren empfohlen.
Die Erfinderberatung der Handelskammer Bremen
Benötigen Sie praktische Hilfe? Dann besuchen Sie unsere kostenfreie Erstberatung, die monatlich am ersten Donnerstag des Monats in der Handelskammer Bremen angeboten wird (Abweichungen bei Feiertagen etc.). Hier erhalten Unternehmen und Know-how-Träger die Möglichkeit, mit Patentanwälten ihre Fragen zu Problemen des gewerblichen Schutzrechtes von der Markenanmeldung bis hin zum Patent zu klären, um zu entscheiden, "Wie sichere ich das Know-how ab, das die Zukunft meines Unternehmens bestimmen wird?". Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich.
Patent- und Markenzentrum Bremen
Im Patent- und Markenzentrum Bremen werden aufgrund einer Fördermaßnahme des Landes Bremen bestimmte Leistungen rund um das Themenfeld gewerbliche Schutzrechte ebenfalls kostenfrei angeboten. Neben der Bereitstellung von Informations- und Recherchemöglichkeiten können individuelle Fragestellungen zu allen Bereichen des Schutzes geistigen Eigentums wie Patent, Marke, Design, Urheberrecht und Co. erörtert werden. Für Anfragen nutzen Sie gerne das nachfolgende Kontaktformular: https://innowi.de/kontakt/.