Die Marke
Marken setzen Zeichen, schaffen Vertrauen, schützen Ideen, sichern Werte und geben Rechte. Täglich beeinflussen Marken unsere Kaufentscheidungen und versprechen uns eine zuverlässige Herkunft. Daher ist es wichtig, eine neue Markenidee schützen zu lassen.
Mit einer Marke können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Logos, Hörzeichen, Formen, Verpackungen, Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden. Diese Zeichen sind dann schutzfähig, wenn sie geeignet sind, Produkte/Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Die Bedingung, dass Marken grafisch darstellbar sein müssen, ist mit dem Markenrechtsmodernisierungsgesetz 2019 entfallen. Zeichen können in jeder geeigneten Form mit allgemein zugänglicher Technologie dargestellt werden – etwa mit Audio- und Bilddateien. So sind nunmehr neue Markenformen möglich, zum Beispiel Klangmarken, Bewegungsmarken, Hologrammmarken und Multimediamarken. Wegen der neuen Darstellungsformen werden Urkunden des DPMA künftig mittels QR-Code einen Link zur entsprechenden Darstellung im elektronischen Markenregister enthalten.
Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Der Markeninhaber erwirbt damit das alleinige Nutzungsrecht.
Das DPMA prüft nicht, ob es eine ähnliche oder gleiche Marke schon gibt. Daher fällt diese Recherche auf den Antragsteller zurück. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Markenschutzdauer endet zehn Jahre nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt und kann beliebig verlängert werden.
Formulare
Hier finden Sie alle Formulare für das Markenverfahren.
Anmeldung einer Marke
Jeder kann eine Marke anmelden. Ein Geschäftsbetrieb der anmeldenden Person ist nicht erforderlich. Der erste Schritt, um die markenrechtlichen Schutzmöglichkeiten zu nutzen, ist die formal korrekte, inhaltlich vollständige und frühzeitige Anmeldung.
- Ihre Anmeldung muss die Marke in genauer Weise enthalten, in der diese zukünftig geschützt werden soll.
- Geben Sie an, um welche Markenform es sich handelt.
- Benennen Sie die Waren und Dienstleistungen, die mit der angemeldeten Marke gekennzeichnet werden sollen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Anmeldung vorzunehmen:
- Schriftlich mit dem Anmeldeformular, welches bei einer Dienststelle des DPMA einzureichen ist
- Im Internet mit der Online-Anmeldung
Eine Übersicht über die verschiedenen Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.
Gebühren für den Markenschutz
Die Anmeldegebühr, welche hier zu entnehmen sind, richtet sich nach der Anzahl der beanspruchten Klassen. Klassen ist in diesem Fall eine andere Bezeichnung für verschiedene Kategorien im Dienstleistungs- und Warenbereich, die mit der angemeldeten Marke gekennzeichnet werden sollen (z.B. „Möbel“ oder „Garne und Fäden“). Die Gebühr ist innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung zu entrichten. Andernfalls gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
Löschungsverfahren
Als Inhaber einer Marke können Sie jederzeit auf Ihre Marke verzichten und die Eintragung löschen lassen. Ihre Marke kann aber auch von Amts wegen oder auf Antrag Dritter gelöscht werden. Wird gegen Ihre Marke ein Löschungsverfahren eingeleitet, so unterrichtet die das DPMA darüber. Legen Sie rechtzeitig Widerspruch ein, sodass der Eintrag geprüft werden kann. Legen Sie keinen Widerspruch ein, wird die Marke gelöscht.