Ghana – Umstellung auf das REX-System

Die aktuelle Mitteilung über gültige Ursprungsnachweise für Ursprungserzeugnisse Ghanas bei der Einfuhr in die Europäische Union ab dem 20. August 2023 im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Ghana wurde am 12.07. veröffentlicht.

Bei der präferenzbegünstigten Einfuhr von Waren mit Ursprungszeugnis aus Ghana muss ab dem 20. August 2023 die Ursprungserklärung von einem gemäß den einschlägigen ghanaischen Rechtsvorschriften registrierten Ausführer ausgestellt worden sein. Der „Registrierte Ausführer“ ersetzt somit die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.

Wenn der Wert einer Sendung 6000 € nicht überschreitet, kann für Sendungen von einem oder mehreren Packstücken, die Ursprungserzeugnisse enthalten, die Ursprungserklärung von jedem Ausführer erstellt werden.

Den Wortlaut der Ursprungserklärung finden Sie in der Datenbank Warenursprung und Präferenzen online: WuP - Ghana

Stand 27.07.2023

Quellen:
Amtsblatt der Europäischen Union – Mitteilung (2023/C 245/06)