Saudi-Arabien: Zertifizierungspflicht bestimmter Kunststoffprodukte ausgesetzt
Die Anwendung der Vorschriften zur oxo-biologischen Zertifizierung und Markierung von bestimmten Kunststoffprodukten in Saudi-Arabien wurde für Waren der Phase 2 und 3 auf unbestimmte Zeit verschoben.
Saudi-Arabien plante die schrittweise Einführung eines Zertifizierungs- und Markierungssystems für bestimmte Kunststoffprodukte, die oxo-biologisch abbaubar sein sollten.
Nachdem die saudi-arabische Organisation für Standards, Metrologie und Qualität (SASO) den Zeitpunkt der Umsetzung für Waren der Phase 2 und 3 mehrmals verschoben hatte (zuletzt auf den 1. April 2020), wurde die Umsetzung nach Auskunft der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Riad (AHK) nun auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Dies gilt insbesondere auch für Stretch Film und Shrink Film Rolls.
Laut einer entsprechenden Mitteilung auf der SASO-Website vom 3. Februar 2020 (auf Arabisch) bleibt die Anwendung der diesbezüglichen Verordnung Nr. M.A-156-16-03-03 damit auf Einweg-Plastikartikel beschränkt, die bereits mit Beginn der Phase 1 im Jahr 2017 erfasst wurden. Die ursprüngliche Liste der „Phase-1-Waren“ wurde 2018 gekürzt. Damit gilt das gemäß der genannten Verordnung am 12. Dezember 2017 in Kraft getretene Verbot für die Einfuhr von Kunststoffprodukten, die nicht oxo-biologisch abbaubar sind, lediglich für folgende Produktgruppen fort:
- Einkaufstüten, Müllbeutel, Wäschesäcke (HS 39151000, 39173210, 39241090, 39232100, 39241039)
- Einwegtischdecken (39211900, 39232100)
Aus der aktuellen SASO-Mitteilung geht zudem hervor, dass eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der saudi-arabischen Ministerien für Umwelt, Wasser und Landwirtschaft die bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit der oxo-biologischen Abbaubarkeit von Kunststoffprodukten wissenschaftlich und ökologisch (neu) bewerten wird. Ziel sei es, die Recyclingaktivitäten Saudi-Arabiens im Einklang mit modernen Technologien und internationalen Standards zu verbessern.
Die bislang geplante Ausweitung der Zertifizierungspflicht auch auf Umverpackungen (secondary packaging, z.B. shrink film, stretch film) der eigentlich einzuführenden Waren sieht die IHK-Organisation kritisch. Gemeinsam mit der Delegation der deutschen Wirtschaft in Riad (AHK) wurde diese Position während der letzten Jahre kontinuierlich an die deutschen, europäischen und saudi-arabischen Entscheidungsträger kommuniziert. Mit der bis auf Weiteres erfolgten Aussetzung der Phasen 2 und 3 ist es gelungen, eine unverhältnismäßige Mehrbelastung der deutschen Exportwirtschaft abzuwenden.