Sonstige

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Ab dem 1. Juli 2025 ist für alle nach Kenia eingeführten Sendungen ein Ursprungszeugnis Pflicht. Dies hat die kenianische Steuerbehörde bestimmt.

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Die konsularisch zu legalisierenden Dokumente müssen nach der Bearbeitung durch die Ghorfa online zur Legalisierung hochgeladen werden.

Bei der Übernahme von Exportkreditgarantien für die Ukraine findet auf Beschluss des sogenannten Interministeriellen Ausschusses der Bundesregierung ab sofort eine regelbasierte Prüfung Anwendung. Diese tritt an die Stelle einer strengen Einzelfallprüfung und der Erfordernis von Banksicherheiten.

Zum 1. Februar sind Handelsrechnungen im Zusammenhang mit Wareneinfuhren beim Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate mittels des Electronic Attestation Service elektronisch beglaubigen zu lassen.