Nr. 1943192

Sachverständige

Die IHK Bodensee-Oberschwaben ist berechtigt, im Rahmen des § 36 Gewerbeordnung Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Aus diesem Grund werden ihre Namen und Kontaktdaten in Verzeichnissen geführt.

Wer einen unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen sucht, sollte auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung achten. Erfahren Sie, wie Sie den passenden Experten finden, welche Leistungen übernimmt und was bei Auftrag, Kosten und Haftung wichtig ist.

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden - mit der IHK Bodensee-Oberschwaben. Erfahren Sie alles zu Voraussetzungen, Antrag und Ablauf auf Ihrem Weg zu dieser anerkannten Experten-Qualifikation.

Im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis sind öffentlich bestellte Sachverständige gelistet. Die IHK Bodensee-Oberschwaben stellt zu den Bausachverständigen Listen zur Verfügung.

Sachverständige können seit dem 1. Januar 2018 ihre Gutachten elektronisch an das Gericht übermitteln. Was hierzu benötigt wird kann diesem Artikel entnommen werden.

Wie funktioniert die elektronische Kommunikation mit dem Gericht? Was ist hier zu beachten? Diese Informationen können dem nachfolgenden Artikel entnommen werden.

Zum 1. Juni 2025 wurden die Vergütungssätze für Sachverständige um 9 Prozent erhöht.

Voraussetzung und Verfahren der öffentlichen Bestellung und Vereidigung regelt im Einzelnen die Sachverständigenordnung.

Welche Informationspflichten gelten für Sachverständige? Erfahren Sie, was bei Impressum, DL-InfoV, Datenschutz und Verbraucherstreibeilegung zu beachten ist - inklusive praktischer Hinweise und Checklisten.