Elektronische Kommunikation mit Gerichten/IHK-Signaturkarte für Sachverständige
Wozu gibt es die IHK-Signaturkarte für Sachverständige?
Die IHK-Signaturkarte ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigenrundstempel im elektronischen Rechtsverkehr und erbringt den Nachweis der Authentizität und Originalität des Gutachtens.
Der elektronische Zugang zur Justiz und die Einführung von elektronischen Gerichtsakten ist bundesweit in vollem Gange. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und Einsparungen bei den Papier-, Druck- und Versandkosten sowie bei der Archivierung erzielt werden. Ebenso werden in den Sachverständigenbüros die Prozesse sukzessive digitalisiert, insbesondere Gutachten per E-Mail übermittelt und elektronisch archiviert. Die IHK Bodensee-Oberschwaben empfiehlt daher den öffentlich-bestellten und vereidigten Sachverständigen die IHK-Signaturkarte jetzt zu beantragen.
Seit Januar 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen.
Zusätzlich verlangt § 173 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, dass ab dem 1. Januar 2024 professionell am Prozess Beteiligte, einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg für die Zustellung zu eröffnen haben. Auch öffentlich bestellte Sachverständige werden dadurch verpflichtet sein. Dies bedeutet, dass regelmäßig für Gericht tätige Sachverständige zum 1. Januar 2024 entsprechend technisch aufgestellt sein müssen.
Für Sachverständige kommen folgende sichere Übermittlungswege (vergleiche § 130a ZPO) in Betracht:
Für Sachverständige kommen folgende sichere Übermittlungswege (vergleiche § 130a ZPO) in Betracht:
- absenderbestätigte DE-Mail
- andere besondere elektronische Postfächer bzw. Versanddienste, für deren Einrichtung ein Ident-Verfahren durchlaufen werden muss (zum Beispiel "Mein-Justizpostfach“ - MJP)
Bei der Nutzung eines sicheren Übermittlungsweges ist eine eigenhändige Unterschrift grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Gleichwohl wird empfohlen, elektronisch erstellte und übermittelte Gutachten stets mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem Funktionsäquivalent zu versehen, wie dies auch durch die Sachverständigenordnungen der IHKs gefordert wird, um sicherzustellen, dass eine eventuell nachträglich erfolgte Veränderung des Gutachtens sichtbar ist.
Auch Privatgutachten werden zunehmend nur noch in Dateiform übermittelt und sind dann verpflichtend mit der qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, siehe § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 S.2 SVO.
Auf der IHK-Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:
- Name und Vorname des Sachverständigen
- Bestellungstenor (Sachgebiet) und die zuständige
- Bestellungskörperschaft
- Die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf.
Die IHK-Signaturkarte für Sachverständige im Überblick
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die eine IHK-Signaturkarte beantragen wollen, müssen sich dafür persönlich identifizieren lassen.
Technische Voraussetzungen für die Nutzung der IHK-Signaturkarte:
- Kartenlesegerät der Klasse 3
- PC mit Internetzugang und USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers
- Microsoft-Betriebssystemumgebung ab Windows 7
- Arbeitsspeicher: 2 GB (empfohlen 4 GB)
Kosten für die IHK-Signaturkarte mit zweijähriger Gültigkeit:
Erstkarte mit IHK-Beantragung: 169,00 € zzgl. MwSt.
Die Empfehlungen der DE-CODA und Details zu den jeweiligen Produkten finden Sie in den entsprechenden Produktinfos.
Elektronische Kommunikation mit der Justiz
Zum elektronischen Versand von Gutachten und zur Kommunikation mit der Justiz sind Sachverständige seit Januar 2024 dazu angehalten das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zu verwenden. Weitere Informationen finden Sie unter:
elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) sowie auf unserem Merkblatt zur Elektronischen Kommunikation mit Gerichten.
elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) sowie auf unserem Merkblatt zur Elektronischen Kommunikation mit Gerichten.
Wie kommt die elektronische Signatur auf das Gutachten?
Neben der persönlichen IHK-Signaturkarte benötigen Sie ein Kartenlesegerät mit eigener Tastatur sowie eine Signatursoftware – Anbieterinformationen erhalten Sie bei der IHK.
- Speichern Sie Ihr Gutachten als pdf-Datei ab.
- Rufen Sie die Gutachten-Datei in der Signatursoftware auf und klicken Sie auf „signieren“.
- Stecken Sie die Karte ins Lesegerät, geben Sie auf dem Kartenlesegerät den PIN-Code ein und bestätigen Sie diesen.
- Jetzt ist die elektronische Signatur dauerhaft mit der elektronischen Gutachten-Datei verbunden.
- Der Empfänger kann sich auf die Echtheit des Absenders und des unverfälschten Gutachteninhalts verlassen
Wo können Sie die elektronische Signaturkarte für Sachverständige beantragen?
Die von der IHK Bodensee-Oberschwaben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können die Signaturkarte für Sachverständige bei der IHK Bodensee-Oberschwaben vereinbaren. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
Als zuständige Bestellungskörperschaft bestätigt die IHK Bodensee-Oberschwaben auf dem entsprechenden Vordruck die öffentliche Bestellung mit Ihrem Bestellungstenor. Den Vordruck finden Sie auf der Webseite der DE-CODA GmbH.
Weitere Informationen beziehungsweise FAQs zur Signaturkarte, unter anderem beispielsweise zur Frage wie Gutachten signiert werden können, finden Sie auf der Homepage von DE-CODA.
Einen weiterführenden Aufsatz zur IHK-Signaturkarte finden Sie in folgenden Fachzeitschriften:
- Der Sachverständige DS 6/2018 „Elektronische Übermittlung von Gutachten“
- GUG 5 / 2018, S. 306-310