IHK-Signaturkarte für Sachverständige

Wozu gibt es die IHK-Signaturkarte für Sachverständige?

Die IHK-Signaturkarte ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigenrundstempel ‎im elektronischen Rechtsverkehr und erbringt den Nachweis der Authentizität und Originalität des Gutachtens. ‎
Der elektronische Zugang zur Justiz und die Einführung von elektronischen Gerichtsakten ist bundesweit in der Einführungsphase. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und Einsparungen bei den Papier-, Druck- und Versandkosten sowie bei der Archivierung erzielt werden. Ebenso werden in den Sachverständigenbüros die Prozesse sukzessive digitalisiert, insbesondere Gutachten per E-Mail übermittelt und elektronisch archiviert. Die IHK Bodensee-Oberschwaben empfiehlt daher den öffentlich-bestellten und vereidigten Sachverständigen die IHK-Signaturkarte jetzt zu beantragen.
Seit Januar 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, sofern sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die IHK-Signaturkarte
für Sachverständige ersetzt die Unterschrift und den Rundstempel im elektronischen Rechtsverkehr.
Auch Privatgutachten werden zunehmend nur noch in Dateiform übermittelt und sind dann verpflichtend mit der qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, siehe § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 S.2 SVO.
Auf der IHK-Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:
  • Name und Vorname des Sachverständigen
  • Bestellungstenor (Sachgebiet) und die zuständige
  • Bestellungskörperschaft
  • Die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf.
Die IHK München und Oberbayern hat Anfang 2018 ein Pilotprojekt zur Erprobung der ‎qualifizierten elektronischen Signatur für öffentliche bestellte Sachverständige ‎durchgeführt, das erfolgreich verlaufen ist. Hierfür wurde eine spezielle IHK-‎Signaturkarte entwickelt, die sowohl zur Übermittlung von Gerichts- und ‎Privatgutachten als auch zur elektronischen Archivierung der Gutachten eingesetzt ‎werden kann. ‎
Wie Sie die IHK-Signaturkarte beantragen und welche Technik Sie zum elektronischen Signieren benötigen, finden Sie in ‎unserem Merkblatt „IHK-Signaturkarte für Sachverständige“. ‎

Die IHK-Signaturkarte für Sachverständige im Überblick

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die eine IHK-Signaturkarte beantragen wollen, müssen sich dafür persönlich identifizieren lassen.

Technische Voraussetzungen für die Nutzung der IHK-Signaturkarte:

  • Kartenlesegerät mit Tastenfeld
  • PC mit Internetzugang und USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers
  • Microsoft-Betriebssystemumgebung ab Windows 7
  • Arbeitsspeicher: 2 GB (empfohlen 4 GB)

Kosten für die IHK-Signaturkarte mit zweijähriger Gültigkeit:

Erstkarte mit IHK-Beantragung: 169,00 € zzgl. MwSt.

Elektronische Kommunikation mit der Justiz

Zum elektronischen Versand von Gutachten und zur Kommunikation mit der Justiz empfiehlt es sich das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO). Weitere Informationen finden Sie unter:
elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Wie kommt die elektronische Signatur auf das Gutachten?

Neben der persönlichen IHK-Signaturkarte benötigen Sie ein Kartenlesegerät mit eigener Tastatur sowie eine Signatursoftware – Anbieterinformationen erhalten Sie bei der IHK.
  • Speichern Sie Ihr Gutachten als pdf-Datei ab.
  • Rufen Sie die Gutachten-Datei in der Signatursoftware auf und klicken Sie auf „signieren“.
  • Stecken Sie die Karte ins Lesegerät, geben Sie auf dem Kartenlesegerät den PIN-Code ein und bestätigen Sie diesen.
  • Jetzt ist die elektronische Signatur dauerhaft mit der elektronischen Gutachten-Datei verbunden.
  • Der Empfänger kann sich auf die Echtheit des Absenders und des unverfälschten Gutachteninhalts verlassen

Wo können Sie die elektronische Signaturkarte für Sachverständige beantragen?

Die von der IHK Bodensee-Oberschwaben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können die Signaturkarte für Sachverständige per PostIdent-Verfahren beantragen. Für die Beantragung von Einzel- und Stapelsignaturkarten per PostIdent-Verfahren können Sie den Antrags-Link verwenden.
Als zuständige Bestellungskörperschaft bestätigt die IHK Bodensee-Oberschwaben auf dem entsprechenden Vordruck die öffentliche Bestellung mit Ihrem Bestellungstenor. Den Vordruck finden Sie auf der Webseite der DE-CODA GmbH
Informationen zur IHK-Signaturkarte für Sachverständige erhalten Sie auch bei der DE-CODA GmbH, www.de-coda.deinfo@de-coda.de
Einen weiterführenden Aufsatz zur IHK-Signaturkarte finden Sie in folgenden Fachzeitschriften:
  • Der Sachverständige DS 6/2018 „Elektronische Übermittlung von Gutachten“
  • GUG 5 / 2018, S. 306-310
Weitere Informationen beziehungsweise FAQs zur Signaturkarte, unter anderem beispielsweise zur Frage wie Gutachten signiert werden können, finden Sie auf der Homepage von DE-CODA.
Quelle: IHK München und Oberbayern; Stand Juli 2023