Aktuelle Vergütungssätze für Sachverständige

Seit 1. Juni 2025 sind die Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) neu geregelt. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sachverständige zusammengefasst.

Erhöhung der Vergütungssätze nach JVEG

Alle Vergütungssätze gemäß Anlage 1 zu § 9 JVEG werden um 9 Prozent erhöht. Diese Anpassung betrifft die Abrechnung der Gutachten, die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Auftrag von Gerichten erstellt haben.
Das Institut für Sachverständigenwesen hat eine Synopse zu den Änderungen des JVEG veröffentlicht. Diese finden Sie unter “Weitere Informationen”.

Inkrafttreten zum 1. Juni 2025

Die neuen Vergütungssätze gelten ab dem 1. Juni 2025. Betroffene Sachverständige sollten sich rechtzeitig mit den Änderungen hierzu vertraut machen und ihre Abrechnungen entsprechend anpassen.
Die vollständige aktuell geltende Fassung des JVEG ist auf der Seite des Bundesamts für Justiz zu finden.
Quelle: IHK zu Schwerin