Beratungsgutschein Automobilwirtschaft

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt seit 2021 mit den Beratungsgutscheinen „Transformation Automobilwirtschaft“ kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aus Baden-Württemberg mit einem niederschwelligen Zugang zu einer strategischen Beratung rund um die Transformation der Automobilwirtschaft. Nun wurden die Förderkonditionen angepasst.
Hinweis: Am 3.Februar (11-12 Uhr) findet eine digitale Informationsveranstaltung zu den neuen Förderkonditionen statt.

Wer und was wird gefördert?

Das Angebot richtet sich an mittelständische Unternehmen der Fahrzeugzuliefererindustrie und des Kfz-Gewerbes mit Hauptsitz in Baden-Württemberg mit bis zu 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Gefördert wird die strategische Beratung durch einen in der Beraterdatenbank der Lotsenstelle “Transformationswissen BW” gelisteten Berater in einem der folgenden Themenfelder (Auswahl nicht abschließend):
Strategieberatung | Diversifizierung | Geschäftsmodellentwicklung | Produktions-/Beschaffungs- und sonstige Unternehmensprozesse sowie Arbeitsformen | Produktentwicklung, Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse und Produkte | Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Antragsberatung, Partnersuche) | Qualifizierung, Weiterbildung und Personalplanung | Krisenmanagement im Rahmen COVID-19 | Change-Management | Data Analytics | Technologische Entwicklung/Trends
Zur Schwerpunktsetzung der Beratung gelten folgende organisatorische Bereiche:
  • Strategische Unternehmensausrichtung: Welche der oben genannten Themenfelder könnten in Zukunft für das eigene Unternehmen relevant sein beziehungsweise sollten umgesetzt werden?
  • Strategische Unternehmensbegleitung: Wie gelingt konkret die Umsetzung und Ausgestaltung eines spezifischen Themenfelds im eigenen Unternehmen?
  • Strategische Personal- und Qualifizierungsplanung: Wie muss sich die Personalplanung und die Qualifizierung des bestehenden Personals im eigenen Unternehmen anpassen?
Interessierte Unternehmen können jeweils einen Beratungsgutschein in den drei oben genannten organisatorischen Bereichen in Anspruch nehmen. Somit können bis zu drei Gutscheine von jedem Antragstellenden beantragt werden.
Unternehmen, die bereits eine Beratungsgutschein nach den alten Fördermodalitäten vor dem 19.01.2023 erhalten haben, können noch bis zu zwei weitere Gutscheine in bislang noch nicht geförderten Schwerpunktfeldern in Anspruch nehmen. 

Wie wird gefördert?

Gefördert werden bis zu 10 Beratertage mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis zu einer Höhe von maximal 10.000 Euro.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Gutschein kann nur von einem förderfähigen Unternehmen beantragt werden, nicht von einem Berater. Die Antragstellung erfolgt digital über das Antragsportal des Projektträgers VDI|VD|IT. Dort finden Sie auch alle relevanten Antragsdokumente sowie einen Leitfaden zur Antragsstellung.

Welche Kriterien müssen Berater erfüllen?

Berater dürfen Beratungen in unbegrenzter Anzahl für verschiedene Unternehmen durchführen. Sie müssen aber folgende Kriterien erfüllen, um sich in der Beraterdatenbank der Lotsenstelle “Transformationswissen BW” listen lassen zu können:
  • Der Berater hat seinen Sitz in Baden-Württemberg.
  • Der Berater verfügt über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Umfeld der Automobilwirtschaft und/oder dem Maschinen- und Anlagenbau (idealerweise im Mittelstand) und weist mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Beratung auf.
Der Berater stellt die nötigen Informationen (thematischer Schwerpunkt, regionale Verortung, Referenzen, Zertifizierungen) in seinem Angebot dar und erklärt mit der Abgabe eines Angebotes, die Richtigkeit der gemachten Angaben.

Falls Sie Fragen zum Förderprogramm haben, melden Sie sich gerne jederzeit bei Ihrem Ansprechpartner der IHK Bodensee-Oberschwaben. Weitere Förderprogramme finden Sie auf unserer Übersichtseite “Innovationsförderprogramme”.