Förderung digitaler Innovationen

Die L-Bank bietet mit der Innovationsfinanzierung 4.0 ein Förderdarlehen rund um digitale Innovationen. Hinweise und Tipps zur Beantragung haben wir für Sie zusammengefasst.
Grundlage dieses Förderangebots ist der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, welche das Förderdarlehen von der L-Bank erhält und in eigenem Namen an das geförderte Unternehmen ausbezahlt.

Förderberechtigte

Die jeweils aktuellen Bedingungen sind dem entsprechenden Merkblatt der L-Bank zu entnehmen. Stand Juli 2021 werden kleine und mittlere Unternehmen sowie größere mittelständische Unternehmen bis 500 Millionen Euro Jahresumsatz, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, gefördert.

Gegenstand der Förderung

Unterstützt werden unter anderem FuE-Projekte, Digitalisierungsvorhaben sowie die Entwicklung und Einführung innovativer Geschäftsmodelle. Exemplarisch zu nennen sind hierbei die Entwicklung oder Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen, die Einführung medienbruchfreier (Produktions-)Systeme, die Implementierung additiver Fertigungsverfahren, die Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung, die Einführung digitaler Vertriebskanäle und vieles mehr. Die vollständige Auflistung finden Sie ab Seite 8 des Merkblatts zur Innovationsfinanzierung 4.0.
Der für eine Förderung erforderliche Innovationsgrad ist hierbei im Vergleich zu Zuschussförderungen geringer, insbesondere muss in der Regel lediglich Neuheit für das antragstellende Unternehmen (nicht zum Beispiel gegenüber dem Stand der Technik) gegeben sein.

Konditionen

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens, das über die jeweilige Hausbank ausgegeben wird sowie gegebenenfalls durch einen Tilgungszuschuss. Möglich sind Darlehensbeträge von mindestens 10.000 bis maximal 5 Millionen Euro. Es sind Laufzeiten von 5, 7 beziehungsweise 10 Jahren möglich.
Der Zinssatz wird durch die Hausbank in Abhängigkeit der Einstufung des Unternehmens in eine Bonitäts- und Besicherungsklasse festgelegt.
Beispielsweise im Programmschwerpunkt Innovative Geschäftsmodelle erhalten kleine und mittlere Unternehmen einen Tilgungszuschuss.

Antragstellung und Anlaufstellen

Der Antrag wird in jedem Fall bei der Hausbank gestellt. Gegenüber früheren Programmen hat sich die Beantragung nochmals deutlich vereinfacht, indem keine Projektbeschreibung mehr zu erstellen ist. Während deren Formulierung in der Vergangenheit teilweise eine erhebliche Hürde darstellte, besteht die Vorhabenbeschreibung künftig im Wesentlichen im Ankreuzen einer Vorhabens- sowie Unternehmenskategorie. Für den Fall, dass die Hausbank für die technische Risikoabschätzung einen externen Sachverständigen benötigt, gewähren L-Bank und Bürgschaftsbank hierfür auf Wunsch eine pauschale Vergütung.
Vor dem Gespräch mit der Hausbank können bei Bedarf verschiedenste Beratungsangebote genutzt werden. So gibt beispielsweise die Hotline Wirtschaftsförderung der L-Bank Auskunft, darüber hinaus finden monatlich kostenfreie Finanzierungssprechtage mit Experten von L-Bank und Bürgschaftsbank in der IHK statt.

Bezug zu Zuschussprogrammen

Förderdarlehen sind abzugrenzen von Zuschussprogrammen wie beispielsweise dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand oder den Innovationsgutscheinen Baden-Württemberg. Im Bereich Innovationsförderprogramme finden Sie auf unserer Website detaillierte Informationen zu diesen Programmen. Vereinfacht zusammengefasst erhalten Unternehmen über Zuschussprogramme einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, während die Förderung bei Darlehen in der Regel in Form von Zinsverbilligung sowie Tilgungszuschüssen besteht.
Bei Zuschussprogrammen bestehen in aller Regel deutlich höhere Anforderungen an den Innovationsgrad des Projekts, zudem muss dieses meist ein sogenanntes technisches Risiko aufweisen. Dazu ein Beispiel: Die Vernetzung von Produktion und ERP-System ist zwar mit hohem Aufwand, Investitionen sowie umfangreichen Schulungen der Mitarbeiter verbunden, wird in der Regel aber nicht an unerwarteten technischen Risiken scheitern. In derartigen Konstellationen ist eine Förderung mittels Darlehen (oder teilweise mittels sehr überschaubarer Zuschussprogramme) denkbar. Bei der Entwicklung einer ganz neuen Produktionsmaschine könnte sich erst nach umfangreichen FuE-Investitionen herausstellen, dass eine bestimmte Lösung zum Beispiel aufgrund eines unerwarteten Werkstoffverhaltens nicht realisierbar ist. Die Senkung derartiger FuE-Risiken ist häufig Gegenstand von Zuschuss-Förderprogrammen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschuss- und Darlehensprogramme kombiniert werden. Entscheidend ist in erster Linie, dass die sogenannte Beihilfeintensität nicht überschritten wird. Wird eine Kombination verschiedener Programme angestrebt, sollten die jeweiligen Fördergeber daher frühzeitig und aktiv hierauf angesprochen werden.

Sonstiges

Die vollständigen Informationen zur Innovationsfinanzierung 4.0 finden Sie auf der Website der L-Bank. Weitere Förderprogramme zu verschiedensten Themen finden Sie auch in der Förderdatenbank des BMWi.
Rund um das Thema Innovation bieten wir Ihnen zudem ein breites Angebot an Informationen, Veranstaltungen und Beratung. Sie finden diese Angebote entweder über die Suchfunktion auf dieser Website oder in den Übersichten im Bereich Innovation und Umwelt.