Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

Das Förderprogramm Innovationsgutscheine bietet Zuschüsse für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Mit geringem Antragsaufwand und hoher Bewilligungsquote stellen die Innovationsgutscheine ein praxisnahes Förderprogramm für kleinere Projekte dar.

Allgemeines

Über die Innovationsgutscheine werden extern vergebene Leistungen im Rahmen von Forschung und Entwicklung bezuschusst - die erhaltene Fördersumme muss hierbei nicht zurückgezahlt werden. Dabei können Forschungs- und Entwicklungsaufträge sowohl an Hochschulen und Forschungseinrichtungen als auch an spezialisierte Unternehmen beziehungsweise Ingenieurbüros vergeben werden.
Der Innovationsgutscheine BW richtet sich an Unternehmen in Baden-Württemberg mit weniger als 100 Beschäftigten (vollzeitäquivalent) und maximal 20 Millionen Euro Vorjahresumsatz. Der Innovationsgutschein Start-up BW richtet sich an Existenzgründer und junge Unternehmen bis maximal fünf Jahre nach Gründung. Über den Innovationsgutschein Hightech BW wird die Entwicklung digitaler Produkte und Dienstleistungen gefördert, für den Bereich Mobilität steht ein ähnlich gestalteter Gutschein zur Verfügung.
Pro Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Innovationsgutschein gewährt werden. Insgesamt können pro Unternehmen maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech BW beziehungsweise Innovationsgutscheine Start-up BW vergeben werden.

Die Innovationsgutscheine

BW
Start-up BW
Hightech BW
Wer?
Unternehmen bis 100 Mitarbeiter
und 20 Millionen Euro Umsatz
Gründer, Unternehmen
bis 5 Jahre nach Gründung
Etablierte Unternehmen bis 100 Mitarbeiter und 20 Millionen Euro Umsatz; bis 250 Mitarbeiter bei Auftrag an Start-up
Zuschuss
(maximal)
7.500 Euro
20.000 Euro
20.000 Euro
Quote
50 Prozent
50 Prozent
50 Prozent
Eigenanteil
7.500 Euro
20.000 Euro
20.000 Euro
Projektvolumen
15.000 Euro
40.000 Euro
40.000 Euro
Was?
Für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten
Zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben aus folgenden Wachstumsfeldern der Zukunft: Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation, GovTech
Zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen.
Infos
Innovationsgutscheine werden über die L-Bank beantragt
Vereinfacht formuliert eignen sich die Innovationsgutscheine für alle FuE-Projekte mit folgenden Merkmalen:
  • Zeitskala und Projektvolumen überschaubar
  • Innovativ gegenüber dem Stand der Technik oder im Branchenvergleich
  • Externe Vergabe eines Teilpakets der FuE-Maßnahmen
Typische Beispiele für diese Kombination sind etwa Marktanalysen, Patentrecherchen, Normenrecherchen sowie die Entwicklung von Komponenten für welche kein eigenes Know-how vorhanden ist oder auch Produkttests durch entsprechende Prüfinstitute.
Weitere Informationen und Hilfestellung zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrem IHK-Ansprechpartner sowie auf der Website der L-Bank. Dort finden Sie auch die detaillierten Antragsunterlagen und Förderrichtlinien inklusive einer Auflistung der nicht förderfähigen Leistungen.

Antragstellung

Der Antragsaufwand ist im Vergleich zu vielen anderen Förderprogrammen sehr überschaubar. Im Wesentlichen besteht dieser in einer etwa einseitigen Projektbeschreibung, üblichen Angaben zum Antragsteller sowie dem Beifügen leicht zugänglicher Dokumente wie zum Beispiel eines Handelsregisterauszugs sowie einer sogenannten De-minimis-Erklärung.
Anträge können fortlaufend bei der L-Bank eingereicht werden. Die Entscheidung über Bewilligung beziehungsweise Ablehnung erfolgt in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen.

Beispiel für einen Förderantrag

Da in der Praxis insbesondere die Formulierung der Projektbeschreibung eine Hürde bei der Antragstellung darstellt, haben wir am Beispiel eines fiktiven autonom fahrenden Funsport-Gerätes ein Beispiel für einen Fördermittelantrag entworfen. Dieses erhebt weder Anspruch auf korrekte Darstellung technischer Details oder anderer Rahmenbedingungen noch auf eine tatsächliche Bewilligung und soll lediglich den grundsätzlichen Aufbau von in der Vergangenheit erfolgreichen Anträgen darstellen. Zudem ist der Anspruch an die Innovationshöhe geringer, typisch sind mechanische oder elektronische Produkte beziehungsweise Verfahren oder überschaubare IKT-Lösungen mit Neuheitsgrad innerhalb der jeweiligen Branche. Die Bezeichnung der Kapitel erfolgt in Anlehnung an das Antragsformular für die Innovationsgutscheine.
  • Projekttitel: Autonom fahrendes Funsport-Gerät
  • Wie ist der aktuelle Stand der Technik / Was sind bestehende Lösungen? Derzeitige Technologien im Bereich Funsport-Geräte für bergige Tourismusregionen setzen primär auf konventionelle Antriebssysteme und erfordern oft Liftanlagen für den Transport auf den Berg. Bestehende Lösungen, wie beispielsweise MountainCarts, sind auf festen Routen mit vorhandenen Liftinfrastrukturen angewiesen. Es fehlen jedoch innovative Ansätze für den Sommerbetrieb in Regionen ohne Liftanlagen. Die Integration von kostengünstigen Elektroantrieben und autonomen Fahrfunktionen in diesem Kontext ist bisher wenig erforscht und birgt ein unerschlossenes Potenzial für neue Marktsegmente.
  • Welchen Fortschritt bietet Ihre Lösung gegenüber bestehenden Lösungen / Mehrwert zum aktuellen Stand der Technik?: Der Antragsteller plant die Entwicklung eines Elektrofahrzeugs zur Verwendung als Funsport-Gerät in Berg- und anderen Tourismusregionen. Der wesentliche technische Anspruch besteht hierbei in der Adaption von Elektroantrieb und Akkusystem sowie in der Realisierung eines vereinfachten Konzepts des autonomen Fahrens.  Neben der Integration des Elektroantriebs wären hierfür insbesondere verschiedene Elemente des autonomen Fahrens zu implementieren. Hierbei ist davon auszugehen, dass sich diese Funktion deutlich einfacher als im Straßenverkehr umsetzen lassen, da die Strecke immer dieselbe ist und nur eine geringe Anzahl vorhersehbarer Hindernisse (Wanderer, Radfahrer, Fahrzeuge, Tiere) zu berücksichtigen ist. Ein geeignetes am Markt verfügbares Antriebssystem inklusive Akku soll ausgewählt, für das Fahrzeug adaptiert und in einem Prototyp integriert werden. Zudem soll die erforderliche Sensorik für das autonome Fahren ermittelt werden. Die Steuerung des Fahrzeugs soll programmiert, getestet und anschließend in den Prototyp integriert werden. Darauf folgen Tests anhand des Gesamtsystems und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen bei Komponenten und/oder Steuerung. Der wesentliche Fortschritt gegenüber dem Stand der Technik besteht hierbei in der kostengünstigen Umsetzung von Sensorik und Steuerung für das autonome Fahren. Es ist geplant, dies im Wesentlichen mittels einer vergleichsweise einfachen Analyse der von einer robusten Kamera aufgenommenen Bilder durchzuführen, da das Fahrzeug aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens und Zeitdrucks bei jedem beliebigen Hindernis gebremst oder gestoppt werden kann. Im Zuge anfänglicher Testfahrten durch den jeweiligen Betreiber sollen markante Wegpunkte definiert und hieraus die spezifischen Steuerungsparameter berechnet werden.
  • Welches Problem löst das Vorhaben?: Im Zuge der zunehmend unsicheren Schneelage im Winter suchen Bergregionen beziehungsweise Liftbetreiber zunehmend nach neuen Sommer-Angeboten. Ein zentraler Trend sind hierbei Funsport-Angebote aller Art, wobei insbesondere die Abfahrt mittels MountainCarts sehr gut angenommen wird. Konstruktion und bergtaugliche Bremssysteme dieser Fahrzeuge sind Gegenstand verschiedener Schutzrechtsanmeldungen, exemplarisch sind insbesondere das Patent DE12345678B1 sowie das Gebrauchsmuster DE87654321A1 zu nennen. Dieses Konzept ist bislang jedoch an die Verfügbarkeit von Liftanlagen gebunden, mittels derer die Fahrzeuge nach der Abfahrt wieder auf den Berg transportiert werden können. Die Verfügbarkeit günstiger Elektroantriebe und Speichersysteme lässt es jedoch realistisch erscheinen, die Fahrzeuge in stark frequentierten Regionen ohne Liftanlage wieder auf den Berg fahren zu lassen.
  • Wie soll das Innovationsvorhaben umgesetzt werden? Welche (technischen) Herausforderungen ergeben sich daraus?: Während der Antragsteller über umfangreiche Erfahrung bei der Integration von Elektroantrieben sowie der Entwicklung damit verbundener Ladeinfrastruktur verfügt, sind keinerlei Erfahrungswerte hinsichtlich des autonomen Fahrens oder der Bildanalyse und Steuerungstechnik verfügbar. Der vorgesehene Dienstleister verfügt aufgrund vorausgegangener Projekte (...) über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich. Da mit der Entwicklung technisches Neuland betreten wird, besteht ein hohes technisches und damit auch finanzielles Risiko für den Antragsteller. Durch die Förderung könnte das Projekt deutlich schneller umgesetzt und die Wahrscheinlichkeit eines zeitnahen Marktzugangs erhöht werden.
  • Welche Zielgruppe wird damit angesprochen?: Das Fahrzeug könnte theoretisch in allen Bergregionen zum Einsatz kommen, in denen folgende Faktoren zusammentreffen: a) Hochfrequentierte Abstiegswege, b) keine Liftanlagen auf der Abstiegsroute sowie c) Infrastruktur in Form von Hütten, Gaststätten oder ähnlichem in Hinblick auf die Abwicklung von Verleih, Wartung et cetera. Eine Recherche anhand von Online-Wanderführern, Satellitenbildern sowie einer stichprobenartigen Abfrage der Besucherzahl bei Hüttenwirten ergab ein Potenzial von X in Frage kommenden Standorten alleine in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Erfahrungswerte beim Betrieb klassischer Fahrzeuge lassen darauf schließen, dass an Y Standorten ein wirtschaftlicher Betrieb möglich und die Akzeptanz von Anwohnern, Landwirten et cetera  gegeben ist. Täglich ist im Jahresdurchschnitt mit A Nutzern zu rechnen. Bei Stückkosten von Z Euro ergibt sich somit ein jährliches Umsatzpotenzial von zirka XYZ Euro. Damit verbunden wären der Aufbau von zwei Arbeitsplätzen beim Antragsteller somit indirekte volkswirtschaftliche Effekte insbesondere durch höhere Gästezahlen, Vermietung, Wartung et cetera an den jeweiligen Destinationen.
  • Wie weit ist der aktuelle Stand der Entwicklung? Liegen bereits erste Erkenntnisse zum Beispiel durch eine Machbarkeitsstudie oder Marktrecherche vor?: Der Dienstleister XY wird zunächst eine Recherche zum Stand der Technik durchführen, anhand derer a) verfügbare und für die Anwendung geeignete Antriebs- und Speicherlösungen sowie b) die diesbezügliche Schutzrechtssituation analysiert und bewertet werden. Auf dieser Grundlage führt der Antragsteller auf eigene Kosten eine weitergehend Studie der Machbarkeit durch, indem insbesondere die für eine Integration erforderlichen Anpassungen mit in Frage kommenden Lieferanten abgestimmt werden. Außerdem soll der Dienstleister YZ die erforderliche Sensorik auswählen, eine geeignete Steuerung entwickeln, diese programmieren und testen. Darüber hinaus soll der Dienstleister die Sensorik und Steuerungstechnik in das gemäß definierte Gesamtsystem integrieren und die erforderlichen Tests begleiten. 
  • Wie soll die Lösung nach Abschluss der Entwicklung verwertet / an den Markt gebracht werden?: Durch aktive Ansprache von gelisteten Bergstationen bzw. Liftbetreibern soll das autonom fahrende Fahrzeug bekannt gemacht werden. Ebenfalls ist geplant, das Fahrzeug in entsprechenden Mountain-Magazinen als Werbung zu platzieren und so für mehr Bekanntheitsgrad zu sorgen. Auch soll die Teilnahme auf Messen und Events zu Bergsport und Tourismus weitere Kunden ansprechen.
  • Was für ein Geschäftsmodell haben Sie geplant? Entwicklung und Verkauf autonomer Elektrofahrzeuge für den Sommer-Funsport in bergigen Tourismusregionen zunächst über den Onlinevertrieb und die aktive Ansprache von entsprechenden Bergstationen. Der Schlüsselvorteil liegt in der kosteneffizienten Umsetzung des autonomen Fahrens, was den Einsatz in Regionen ohne Liftanlagen ermöglicht. Gewinn soll durch den Verkauf an Bergstationen, die Vermietung an Endnutzer und potenzielle Partnerschaften für Antriebs- und Speicherlösungen erzielt werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei dieser exemplarischen Projektbeschreibung um ein fiktives Beispiel handelt. Je nach Art der Innovation, Konstellation von Kooperationspartnern ist eine individuelle Projektbeschreibung erforderlich, die sich nicht 1:1 an oben aufgeführter Darstellung orientieren darf. Dieses Beispiel soll lediglich typische Elemente eines Antrags auf die Innovationsgutscheine darstellen und Ihnen erste Anregungen für Ihren individuellen Antrag liefern.