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Nr. 5620398

Fachkundeprüfungen im Verkehr

Sie möchten als Berufskraftfahrer arbeiten oder gefährliche Güter transportieren? Sie interessieren sich für den Betrieb eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens oder wollen anderweitig als Unternehmer oder Fahrer im Verkehrsbereich tätig werden? Dann ist es erforderlich, dass Sie das entsprechende Know-how besitzen und nachweisen können.
Dazu sind für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten die Teilnahme an Schulungen und das Ablegen einer Sach- oder Fachkundeprüfung gesetzlich vorgeschrieben.