Gefahrgutfahrer – Schulung und Prüfung

Erwerb der ADR-Bescheinigung

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gem. 8.2 „Accord relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“ (ADR) im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Die ADR-Bescheinigung wird von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und eine Prüfung bestanden hat.
Die ADR-Bescheinigung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Das Prüfungsdatum des Basiskurses ist Basis für die Berechnung der fünfjährigen Gültigkeit der ADR-Bescheinigung. Vor Ablauf der Gültigkeit muss der Fahrzeugführer eine Auffrischungsschulung und –prüfung erfolgreich absolvieren, danach wird die ADR-Bescheinigung um weitere fünf Jahre verlängert. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, muss der Fahrer, wenn er weiterhin Gefahrgut transportieren möchte, die umfangreichere und damit kostenintensivere Erstschulung erneut absolvieren.
Die Prüfungen werden von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Die Prüfung darf einmalig bei der wiederholt werden. Sollte die Prüfung auch beim zweiten Mal nicht bestanden werden, muss der Fahrer erneut eine Schulung besuchen.

Anerkannte Schulung

Das ADR sieht für die Gefahrgutfahrer eine kursbezogene und anerkannte Schulung vor. Jeder Gefahrgutfahrer, der eine ADR-Bescheinigung benötigt, muss den sogenannten Basiskurs absolvieren. Spezialwissen wird in den Aufbaukursen „Tank“, „Klasse 1“ und „Klasse 7“ vermittelt. Umfang und Inhalt der einzelnen Kurse werden in Deutschland durch die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag herausgegebenen Kurspläne festgelegt. Diese Kurspläne sind für die Ausbildung der Gefahrgutfahrer verbindlich. Damit ist die Basis für eine einheitliche Ausbildung der Gefahrgutfahrer in Deutschland geschaffen. Die Kurspläne werden alle zwei Jahre (Änderungsrhythmus des ADR) aktualisiert.
Nach Teilnahme an der Schulung und erfolgreichem Ablegen der Prüfung für den Basiskurs erhält der Teilnehmer die ADR-Bescheinigung.
Liste der Veranstalter, die anerkannte Schulungen zum Erwerb der ADR-Bescheinigung im Bezirk der IHK Mittleres Ruhrgebiet anbieten dürfen:
AGT-Logistik Thomas Papenbrock e.K.
Kohlenstr. 55 a
44795 Bochum
Telefon: 0234 943990
E-Mail: info@agt-logistik.de
Berechtigung für: Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7, Auffrischungsschulung
GEFAHRGUT JÄGER GmbH
Lindener Str. 100          
44879 Bochum             
Telefon: 0234 33385658
E-Mail: info@gefahrgutjaeger.de
Berechtigung für: Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung 
Gefahrgutschule Albert Westerdorf
Engelsburger Str. 114
44793 Bochum
Telefon: 0162 4148004
E-Mail: info@westerdorf.com
Berichtigung für: Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
SVG Westfalen-Lippe eG       
Cörmannstr. 21                 
58455 Witten                      
Telefon: 02302 2770838
E-Mail: fahrschule@svg-ms.com    
Berechtigung für: Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
Verkehrsfachschule Bochum GmbH & Co. KG                     
Dorstener Str. 415                     
44809 Bochum                 
Telefon: 0234 524158
E-Mail: info@vfs-bochum.de
Berechtigung für: Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung 

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift

Für die Ausstellung einer Zweitschrift ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 34,- € zu entrichten. Den Antrag finden Sie rechts unter “Weitere Informationen”.