Taxi und Mietwagen

Wer sich als Unternehmer im gewerblichen Personenverkehr mit Pkw selbstständig machen möchte, muss viel beachten und eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Es muss eine Genehmigung beantragt werden. Sie wird erteilt, sofern die Voraussetzungen der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) nachgewiesen werden. Dazu gehört neben dem Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit auch der Nachweis der fachlichen Eignung. Welche Verkehre von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind, wird in der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes - kurz Freistellungsverordnung - geregelt (siehe Rechtsgrundlagen).

Verkehrsformen und Genehmigung

Für folgende Verkehrsformen ist der Nachweis der fachlichen Eignung für den Verkehr mit Taxen/Mietwagen erforderlich.
  • Taxenverkehr sind Fahrten mit Pkw (maximal neun Personen inklusive Fahrer), bei denen der Fahrgast Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmt. Der Unternehmer unterliegt einer Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht. Fahraufträge dürfen an Taxihalteplätzen, unterwegs und am Betriebssitz angenommen oder über Funk wetergegeben werden.
  • Mietwagenverkehr sind Fahrten mit Pkw (maximal neun Personen inklusive Fahrer), bei denen der Fahrgast Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmt. Fahraufträge dürfen nur am Betriebssitz angenommen oder über Funk weitergegeben werden. Darüber hinaus besteht für Mietwagen eine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach ausgeführtem Fahrauftrag. Unter Mietwagenverkehre fallen auch Oldtimer- und Limousinenfahrten mit Chauffeur. 
Für Genehmigungen von Verkehren mit Taxen und Mietwagen sind die jeweiligen Verkehrsabteilungen der Städte Bochum, Herne und der Ennepe-Ruhr-Kreis (für Hattingen und Witten) zuständig.

Nachweis der fachlichen Eignung

Die fachliche Eignung ist durch eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 5 der Berufszugangsverordnung für den Personenverkehr (PBZugV) in der jeweils geltenden Fassung nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Fachkundeprüfung, durch leitende Tätigkeit oder durch eine gleichwertige Abschlussprüfung erfolgen.

Fachkundeprüfung

Die Fachkundeprüfung muss bei der örtlich zuständigen IHK (Wohnsitz des Prüfungsteilnehmers) abgelegt werden. Die IHK Mittleres Ruhrgebiet prüft Teilnehmer/innen mit Wohnsitz in den Städten Bochum, Hattingen, Herne und Witten.

Leitende Tätigkeit

Der Nachweis der fachlichen Eignung kann durch eine dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxen- und Mietwagenunternehmen erbracht werden. Die Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie muss die erforderlichen Kenntnisse gemäß Anlage 3 PBZugV vermittelt haben. Der Nachweis kann bei der örtlich zuständigen IHK beantragt werden. Die Anerkennung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt ab 1. Januar 2023: 178,- €.

Gleichwertige Abschlussprüfung

Ausschließlich folgende Abschlussprüfungen können gemäß § 6 Absatz2 der PBZugV als gleichwertig auf Antrag umgeschrieben werden:
  • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr,
  • Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin,
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV) der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
  • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik der Fachhochschule Heilbronn,
  • Diplom-Verkehrsfachwirt/Diplom-Verkehrsfachwirtin an der Technischen Universität Dresden,
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn.
Hinweis: Die Abschlussprüfungen können nur anerkannt werden, wenn die Ausbildung vor dem 04. Dezember 2011 begonnen worden ist. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen eine Fachkundebescheinigung aus. Die Ausstellung des Fachkundenachweises ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt ab 1. Januar 2023: 26,- €

Hinweise zur Prüfung

Die Prüfungen finden in Bochum statt. Teilnehmer/innen mit Wohnsitz in den Städten Bochum, Herne, Hattingen und Witten können die Prüfung bei der IHK Mittleres Ruhrgebiet ablegen. 

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen, je einstündigen Prüfungsteilen und einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
  • Teil 1: schriftliche Fragen: 40 Prozent der Gesamtpunktzahl (60,0 Punkte),
  • Teil 2: schriftliche Fallstudien: 35 Prozent der Gesamtpunktzahl (52,5 Punkte),
  • Mündliche Prüfung: 25 Prozent der Gesamtpunktzahl (37,5 Punkte).
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl (90 Punkte) und in jedem Prüfungsteil mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erreicht wurden. Liegt die Punktezahl in einem oder beiden schriftlich Teilen unter 50 Prozent ist eine Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht möglich und die Prüfung ist nicht bestanden.

Prüfungsvorbereitung

Für die Prüfungsvorbereitung gibt es keine Vorgaben. Die Prüfungsvorbereitung kann im Selbststudium durch entsprechende Fachliteratur und Lernplattformen oder durch den Besuch eines Vorbereitungskurses erfolgen. Angebote zur Prüfungsvorbereitung sind im Internet zu finden. 

Prüfungstermine und Prüfungsgebühren

Die Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Online-Anmeldung. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet und beträgt ab 1. Januar 2023: 153,- €

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt online. Nach dem Absenden der Anmeldung wird eine E-Mail mit einem Bestätigungslink versandt. Hierfür ist eine E-Mail-Adresse in der Anmeldung anzugeben. Dieser Bestätigungslink muss innerhalb von 24 Stunden angeklickt werden. Erst danach ist die Anmeldung verbindlich; anderenfalls wird der Platz nicht reserviert und steht anderen Teilnehmern wieder zur Verfügung. Bitte lesen Sie sich die Hinweise, insbesondere die Rücktrittsregelungen, vor der Prüfungsanmeldung sorgfältig durch. Darüber hinaus erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post. Sollte die Gebühr nicht bis zum vorgegebenen Zahlungsziel auf dem Konto der IHK eingegangen sein, werden Sie automatisch von der Prüfung abgemeldet.
Wir machen Sie weiterhin darauf aufmerksam, dass wir Mehrfachanmeldungen für verschiedene Prüfungstermine, z. B. unter Verwendung eines anderen Accounts bzw. einer anderen E-Mail-Adresse, nicht zulassen. Bei Missachtung müssen Sie mit einer Abmeldung für den späteren Prüfungstermin rechnen, welche vergleichbar mit einem Rücktritt gebührenpflichtig werden kann. Bitte bedenken Sie dabei auch, dass durch die unzulässigen Mehrfachanmeldungen immer wieder auch ordnungsgemäße Anmeldungen anderer Teilnehmer blockiert werden und Prüfungstermine dann nicht optimal ausgelastet werden können.

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift

Für die Ausstellung einer Zweitschrift ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € zu entrichten. Den Antrag finden Sie rechts unter “Weitere Informationen”.

Rechtsgrundlagen


Die Veröffentlichung von Informationen ist ein Service der IHK Mittleres Ruhrgebiet für ihre Mitgliedsunternehmen. Die Informationen enthalten nur erste Hinweise und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.