Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

Wer sich als Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr selbstständig machen möchte, muss viel beachten und eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Sobald die eingesetzten Kraftfahrzeuge (einschließlich Anhänger) – unabhängig ob als Pkw oder als Lkw zugelassen – ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Erlaubnis beantragt werden. Sie wird erteilt, sofern die Voraussetzungen der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) erfüllt werden. Dazu gehört unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters.

Nachweis der fachlichen Eignung

Die fachliche Eignung ist durch eine Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Fachkundeprüfung, durch leitende Tätigkeit oder durch eine gleichwertige Abschlussprüfung erfolgen.

Fachkundeprüfung

Die Fachkundeprüfung muss bei der örtlich zuständigen IHK (Wohnsitz des Prüfungsteilnehmers) abgelegt werden. Die IHK Mittleres Ruhrgebiet prüft Teilnehmer/innen mit Wohnsitz in den Städten Bochum, Hattingen, Herne und Witten.

Leitende Tätigkeit

Die Tätigkeit muss ununterbrochen in dem Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis 4. Dezember 2009 in einem oder mehreren Unternehmen (die in diesem Zeitraum gewerblichen Güterkraftverkehr betrieben haben) ausgeübt worden sein. Die Tätigkeit muss die erforderlichen Kenntnisse aus dem Anhang I Teil I der Verordnung (EG) 1071/2009 vermittelt haben. Einen Antrag auf Anerkennung der leidenden Tätigkeit kann bei der örtlich zuständigen IHK gestellt werden.  Der Anerkennung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt ab 1. Januar 2023: 178,- €.

Gleichwertige Abschlussprüfung

Ausschließlich folgende Abschlussprüfungen können gemäß Paragraf sieben Absatz eins der GBZugV als gleichwertig auf Antrag umgeschrieben werden:
  • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr,
  • Speditionskaufmann/Speditionskauffrau,
  • Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin,
  • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,
  • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn,
  • Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn.
Hinweis: Die Abschlussprüfungen können nur anerkannt werden, wenn die Ausbildung vor dem 04. Dezember 2011 begonnen worden ist. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen eine Fachkundebescheinigung aus. Die Ausstellung des Fachkundenachweises ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt ab 1. Januar: 26,- €.

Genehmigungspflicht ab 2,5 Tonnen

Ab dem 21. Mai 2022 benötigen Unternehmen, die grenzüberschreitende Beförderungen durchführen bereits eine Genehmigung (EU-Lizenz), wenn dabei Fahrzeuge zum Einsatz kommen, deren zulässige Gesamtmasse (einschließlich Anhänger) 2,5 Tonnen überschreiten. Um eine Genehmigung beantragen zu können, müssen die Voraussetzung nach der EU-Verordnung 1071/2009 erfüllt werden. Dazu gehört auch der Nachweis der fachlichen Eignung. Bund und Länder haben sich jedoch darauf verständigt, von der Möglichkeit des Artikels 9 Absatz 2 der vorgenannten EU-Verordnung in Deutschland Gebrauch zu machen. Somit können Personen, die ein Unternehmen leiten, welches nur Kraftfahrzeuge (einschließlich Anhänger) mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr einsetzt, von der Fachkundeprüfung auf Antrag befreit werden. Um von der Prüfung befreit werden zu können, müssen sie nachweisen, dass sie in dem Zeitraum vom 20. August 2010 bis 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist im Rahmen der Antragstellung vom Antragsteller durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Diesbezügliche Anträge auf Erteilung einer EU-Lizenz können ab dem 21. Februar 2022 bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden gestellt werden. In NRW sind das die unteren Straßenverkehrsbehörden.
Unternehmen, die bereits über eine EU-Lizenz für Fahrzeuge (einschließlich Anhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht oberhalb von 3,5 Tonnen verfügen, erfüllen bereits die Anforderungen an die fachliche Eignung. Diese Unternehmen müssen künftig lediglich weitere Lizenz-Abschriften für Fahrzeuge im Bereich 2,5 bis 3,5 Tonnen beantragen, sofern derartige Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.

Hinweise zur Prüfung

Die Prüfungen finden in Bochum statt. Teilnehmer/innen mit Wohnsitz in den Städten Bochum, Herne, Hattingen und Witten können die Prüfung bei der IHK Mittleres Ruhrgebiet ablegen. 

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen, je zweistündigen Prüfungsteilen und einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
  • Teil 1: schriftliche Fragen: 40 Prozent der Gesamtpunktzahl (120 Punkte),
  • Teil 2: schriftliche Fallstudien: 35 Prozent der Gesamtpunktzahl (105 Punkte),
  • Mündliche Prüfung: 25 Prozent der Gesamtpunktzahl (75 Punkte).
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl (180 Punkte) und in jedem Prüfungsteil mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erreicht wurden. Liegt die Punktezahl in einem oder beiden schriftlich Teilen unter 50 Prozent ist eine Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht möglich und die Prüfung ist nicht bestanden.

Prüfungsvorbereitung

Für die Prüfungsvorbereitung gibt es keine Vorgaben. Die Prüfungsvorbereitung kann im Selbststudium durch entsprechende Fachliteratur und Lernplattformen oder durch den Besuch eines Vorbereitungskurses erfolgen. Angebote zur Prüfungsvorbereitung sind im Internet zu finden. 

Prüfungstermine und Prüfungsgebühren

Die Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Online-Anmeldung. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet und beträgt ab 1. Januar 2023: 155,- €.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt online. Nach dem Absenden der Anmeldung wird eine E-Mail mit einem Bestätigungslink versandt. Hierfür ist eine E-Mail-Adresse in der Anmeldung anzugeben. Dieser Bestätigungslink muss innerhalb von 24 Stunden angeklickt werden. Erst danach ist die Anmeldung verbindlich; anderenfalls wird der Platz nicht reserviert und steht anderen Teilnehmern wieder zur Verfügung. Bitte lesen Sie sich die Hinweise, insbesondere die Rücktrittsregelungen, vor der Prüfungsanmeldung sorgfältig durch. Darüber hinaus erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post. Sollte die Gebühr nicht bis zum vorgegebenen Zahlungsziel auf dem Konto der IHK eingegangen sein, werden Sie automatisch von der Prüfung abgemeldet.
Wir machen Sie weiterhin darauf aufmerksam, dass wir Mehrfachanmeldungen für verschiedene Prüfungstermine, z. B. unter Verwendung eines anderen Accounts bzw. einer anderen E-Mail-Adresse, nicht zulassen. Bei Missachtung müssen Sie mit einer Abmeldung für den späteren Prüfungstermin rechnen, welche vergleichbar mit einem Rücktritt gebührenpflichtig werden kann. Bitte bedenken Sie dabei auch, dass durch die unzulässigen Mehrfachanmeldungen immer wieder auch ordnungsgemäße Anmeldungen anderer Teilnehmer blockiert werden und Prüfungstermine dann nicht optimal ausgelastet werden können.

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift

Für die Ausstellung einer Zweitschrift ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € zu entrichten. Den Antrag finden Sie rechts unter “Weitere Informationen”.

Rechtsgrundlagen


Die Veröffentlichung von Informationen ist ein Service der IHK Mittleres Ruhrgebiet für ihre Mitgliedsunternehmen. Die Informationen enthalten nur erste Hinweise und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.