Gefahrgutbeauftragter – Schulung und Prüfung

Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasserfahrzeugen beteiligt und denen Pflichten und Verantwortlichkeiten zugewiesen sind, unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV). Diese Unternehmen müssen, sofern kein Befreiungstatbestand gemäss GbV vorliegt, einen Sicherheitsberater (=Gefahrgutbeauftragter) bestellen.

Befreiungen von der Pflicht zur Bestellung 

Befreiungen ergeben sich:
•    aus der Anwendung von Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR (gilt für alle Verkehrsträger), sofern die auf einer Beförderungseinheit transportierten Mengen die dort festgelegten Mengen nicht überschreiten;
•    aus der Anwendung von Kapitel 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG-Code, sofern ausschließlich Beförderungen nach diesen Kapitel durchgeführt werden;
•    wenn sich die Tätigkeit ausschließlich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die von den Vorschriften des ADR/RID/ADN/IMDG-Code freigestellt
 sind;
•    wenn die Beteiligung an der Beförderung gefährlicher Güter sich nur auf den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben bezieht und 50 Tonnen netto
  gefährlicher Güter pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Bei radioaktiven Stoffen ist diese Regelung nur für die UN-Nummern 2908 bis 2911 anwendbar;
•    wenn ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Triebfahrzeugführer, Schiffsführer, Besatzung in der Binnenschifffahrt, Betreiber einer Annahmestelle in der Binnenschifffahrt, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen, Wiederaufarbeiter von Verpackungen und Großpackmittel (IBC) und als Stelle für Inspektionen und Prü-fungen von (IBC) zugewiesen wurden;
•    wenn Unternehmen ausschließlich als Auftraggeber des Absenders an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr beteiligt sind. Diese Regelung kann nicht beim Transport von radioaktiven Stoffen der Klasse sieben und gefährlicher Güter der Beförderungskategorie null nach Absatz 1.1.3.6.3 ADR angewandt werden;
•    wenn Unternehmen ausschließlich Pflichten als Entlader zugewiesen sind und an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr beteiligt sind.
Die Befreiungstatbestände können auch nebeneinander in Anspruch genommen werden.

Bestellung 

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter aufgrund der Verordnung zugewiesen sind, muss mindestens ein Gefahrgutbeauftragter (Gb) schriftlich bestellt werden. Die Funktion des Gefahrgutbeauftragen kann der Unternehmer selbst wahrnehmen oder an eine Person im Unternehmen (=interner Gb) oder an eine Person außerhalb des Unternehmens (=externer Gb) delegieren. Sofern der Unternehmer die Aufgabe des Gb selbst wahrnimmt, ist eine schriftliche Bestellung nicht erforderlich.  Der Name des Gb ist allen Mitarbeitern des Unternehmens schriftlich bekant zu geben.

Voraussetzungen für die Bestellung

Als Gefahrgutbeauftragter darf nur bestellt werden, wer im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises ist. Der Schulungsnachweis wird erstmalig nach Teilnahme an einer von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulung und durch das Bestehen einer Prüfung von der IHK ausgestellt. Der Schulungsnachweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Der Schulungsnachweis wird verlängert, wenn vor Ablauf der Geltungsdauer die Verlängerungsprüfung erfolgreich abgelegt wurde.

Schulung 

Die in den Schulungen zu behandelnden Sachgebiete ergeben sich weitgehend aus den Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN. Dies gilt analog zum Seeschiffsverkehr. Die Schulung umfasst für den ersten Verkehrsträger 30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Für jeden weiteren Verkehrsträger muss eine Ergänzungsschulung mit zehn Unterrichtseinheiten à 45 Minuten absolviert werden. Dabei muss die Ergänzungsschulung innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises erfolgen. Die Schulung muss ohne Fehlzeiten besucht werden. Über die lückenlose Teilnahme an der Schulung stellt der Schulungsveranstalter eine Teilnahmebescheinigung aus. 
Die Schulung ist Voraussetzung zur Zulassung für die Grundprüfung bzw. Ergänzungsprüfung. Die Schulung muss von der IHK anerkannt sein. Folgende Unternehmen (Schulungsveranstalter) dürfen anerkannte Schulungen im Bezirk der IHK Mittleres Ruhrgebiet durchführen:
AGT-Logistik Thomas Papenbrock e.K.
Kohlenstr. 55 a
44795 Bochum
Telefon: 0234 943990
E-Mail: info@agt-logistik.de
Berechtigung für: Straße, Schiene, Seeschiff
GEFAHRGUT JÄGER GmbH
Lindener Str. 100          
44879 Bochum             
Telefon: 0234 33385658
E-Mail: info@gefahrgutjaeger.de
Berechtigung für: Straße, Schiene, Binnenschiff, Seeschiff
Eine Schulung für die Teilnahme an einer Verlängerungsprüfung ist nicht erforderlich. Die Prüfungsvorbereitung kann im Selbststudium durch entsprechende Fachliteratur und Lernplattformen oder durch den Besuch eines Vorbereitungskurses erfolgen. Angebote zur 

Prüfung 

Für die Prüfungen sind die IHKs zuständig. Interessierte Teilnehmer können sich bei jeder IHK zur Grund-, Ergänzungs- oder Verlängerungsprüfung anmelden. Dies ist unabhängig vom Schulungsort, vom Wohn- oder Firmensitz. In den Prüfungen sind Kenntnisse gem. ADR/RID/ADN 1.8.3.3 und 1.8.3.11 (analoge Anwendung für den Seeschiffsverkehr) sowie aus Paragraph acht GbV nachzuweisen. Die Prüfung ist ausschließlich schriftlich. Für die Prüfung werden bundesweit zentral erstellte Fragebogen eingesetzt. Die Fragen für die Fragenbogen werden dem veröffentlichten Fragenfundus entnommen. Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl der zu prüfenden Verkehrsträger und der Art der Prüfung.

Grundprüfung 

Zur Grundprüfung kann nur zugelassen werden, wer eine vom Veranstalter ausgestellte Bescheinigung über die lückenlose Teilnahme an der Schulung für den gleichen Verkehrsträger vorlegt, für den die Prüfung abgelegt werden soll. 
Die Grundprüfung enthält Multiple-Choice-Fragen, offene Fragen und eine Fallstudie. 
•    Prüfung mit einem Verkehrsträger:     60 Punkte – 100 Minuten
•    Prüfung mit zwei Verkehrsträgern:      90 Punkte – 150 Minuten
•    Prüfung mit drei Verkehrsträgern:     120 Punkte – 200 Minuten
•    Prüfung mit vier Verkehrsträgern:     150 Punkte – 250 Minuten
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der Punkte erreicht werden.
Die Prüfungsgebühr beträgt 150,00 Euro.
Die Grundprüfung darf nur einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden. Nach der Grundschulung und erfolgreichen Grundprüfung wird der Schulungsnachweis ausgestellt. Das Gültigkeitsdatum errechnet sich aus dem Prüfungsdatum der Grundprüfung. Der Schulungsnachweis gilt fünf Jahre (s. Verlängerungsprüfung).

Ergänzungsprüfung

Zur Ergänzungsprüfung kann nur zugelassen werden, wer eine vom Veranstalter ausgestellte Schulungsbescheinigung über die Teilnahme an der Schulung für den zu ergänzenden Verkehrsträger, für den die Prüfung abgelegt werden soll, und einen gültigen Schulungsnachweis vo-legt.
Die Ergänzungsprüfung enthält Multiple-Choice-Fragen, offene Fragen und eine Fallstudie. 
•    Prüfung mit einem Verkehrsträger:    30 Punkte –   50 Minuten
•    Prüfung mit zwei Verkehrsträgern:    60 Punkte – 100 Minuten
•    Prüfung mit drei Verkehrsträgern:     90 Punkte – 150 Minuten
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der Punkte erreicht werden.
Die Prüfungsgebühr beträgt 137,00 Euro.
Die Ergänzungsprüfung darf nur einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden. Nach der Ergänzungsschulung und erfolgreichen Ergänzungsprüfung wird der Schulungsnachweis erweitert. Die Gültigkeit des Schulungsnachweises ändert sich dadurch nicht.

Verlängerungsprüfung

Zur Verlängerungsprüfung kann nur zugelassen werden, wer im Besitz eines gültigen Gb-Schulungsnachweises ist. Die Prüfung muss innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises abgelegt werden und kann unbegrenzt bis zum Ablauf der Geltungsdauer wiederholt werden. 
Die Prüfung enthält Multiple-Choice-Fragen und offene Fragen. 
•    Prüfung mit einem Verkehrsträger:    30 Punkte –   50 Minuten
•    Prüfung mit zwei Verkehrsträgern:     45 Punkte –  75 Minuten
•    Prüfung mit drei Verkehrsträgern:      60 Punkte – 100 Minuten
•    Prüfung mit vier Verkehrsträgern:      75 Punkte – 125 Minuten
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der Punkte erreicht werden.
Die Prüfungsgebühr beträgt 137,00 Euro.
Nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung wird der Schulungsnachweis um fünf Jahre verlängert. Die Gültigkeit schließt sich an das alte Gültigkeitsdatum an, sofern die Prüfung innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf bestanden, oder ab Datum der Verlängerungsprüfung, wenn mehr als 12 Monate vor Ablauf die Prüfung bestanden wurde.

Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt online. Da die Prüfungen nur nach Absprache erfolgen, vereinbaren Sie bitte mit uns vor der Anmeldung einen Termin.

Vorbereitung auf die Prüfung

Der Fragenfundus ist Basis für die Erstellung der bundesweit einheitlichen Prüfungsbögen für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten. Er berücksichtigt die einschlägigen Rechtsvorschriften in der jeweils aktuellen Fassung unmittelbar nach deren Inkraftsetzung. Die in den Prüfungsbogen verwendeten Fragen können, zum Beispiel hinsichtlich Klasse, Gefahrgut etc., modifiziert verarbeitet werden.

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift

Für die Ausstellung einer Zweitschrift ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 34,- € zu entrichten. Den Antrag finden Sie rechts unter “Weitere Informationen”.